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GLB fordert breite öffentliche Debatte und Volksabstimmung über EU-Verfassung
Wie der Teufel das Weihwasser scheut die FSG-Mehrheit im ÖGB-Oberösterreich die Forderung nach einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung. Ein diesbezüglich von der GLB-Vertreterin Mag. Karin Antlanger bei der Sitzung des ÖGB-Landesvorstandes am 29. April 2004 eingebrachter Antrag wurde zur weiteren Behandlung und Beratung mit Experten dem Präsidium zugewiesen. Bis es dazu kommt, haben sich möglicherweise die Regierungen der EU-Länder bereits über die Verfassung geeinigt.
Der stellvertretende ÖGB-Landesvorsitzende Reinhold Entholzer (FSG) musste zwar die Grundanliegen des GLB-Antrages anerkennen, verwechselte aber in seiner Argumentation offenbar Volksabstimmungen mit Volksbegehren und meinte, man könne nicht wegen jeder Angelegenheit das Volk befragen. Die
FSG-Mehrheit liegt damit in ihrer Argumentation auf einer Linie mit Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer die sich darin einig sind, dass eine Volksabstimmung über die Verfassung
überflüssig sei. Nachstehend der Wortlaut des GLB-Antrages
„Breite öffentliche Debatte und Volksabstimmung über die EU-Verfassung“
Die geplante EU-Verfassung – die auf Grund eines Entwurfes des Konvents
nach der geplanten Ratifizierung im Mai und anschließender Billigung
durch die dann 25 Mitgliedsländer in Kraft treten sollte - ist beim
Gipfel in Brüssel im Dezember 2003 vorläufig gescheitert. Ungeachtet
dessen betreiben sowohl die EU-Kommission als auch die irische
Ratspräsidentschaft 2004 das Projekt einer Verfassung weiter. Zu
bedenken dabei ist, dass 340 von 460 Artikeln gar nicht im Konvent
diskutiert, sondern von Deutschland und Frankreich als bereits
vorhandener Rechtsbestand in dieses Dokument hineinreklamiert wurden –
und dass die beiden führenden EU-Länder mit oder ohne Verfassung auf die
Konzeption eines „Kerneuropa“ im Rahmen eines „Europa der zwei
Geschwindigkeiten“ orientieren.
Der Verfassungsentwurf orientiert darauf, die EU ökonomisch, politisch
und militärisch zu einer mit den USA gleichwertigen Großmacht zu
entwickeln. Gleichzeitig bedeutet diese Verfassung auch die weitgehende
Aufhebung der nationalen Verfassungen. Obwohl alle österreichischen
Parlamentsparteien im Konvent vertreten waren, ist eine breite
Information der Öffentlichkeit und damit auch eine breite öffentliche
Debatte über die Verfassung bislang unterblieben. Zwar wurde von
Regierungsseite heftig urgiert, dass auch künftig alle
EU-Mitgliedsländer in der Kommission vertreten sein sollen, die
politische und militärische Brisanz der Verfassung wird jedoch
ignoriert.
Kern der Verfassung ist die Entwicklung der EU zu einer Militärunion
durch Verankerung einer Euro-Armee als Interventionstruppe sowie der
Zwang zur Aufrüstung, eine Zentralisierung politischer Entscheidungen
verbunden mit der Entwicklung eines „Kerneuropa“ unter Führung
Deutschlands und Frankreichs, aber auch die Festschreibung des
neoliberalen Wirtschaftsmodells durch Verankerung der vier
Grundfreiheiten, des Binnenmarkts und der Liberalisierung und
Deregulierung aller Bereiche.
Bereits jetzt sind rund 80 Prozent der Kompetenzen an die EU-Ebene
abgegeben worden. Während durch die Verfassung die nationalen Parlamente
weiter an Bedeutung verlieren, bleiben dem EU-Parlament auch künftig
Gesetzgebung und Bestellung der Exekutive vorenthalten. Das bedeutet de
facto eine Verlagerung aller wesentlichen Entscheidungen in einen
demokratiefreien Raum die dem Trend zu einer Ökonomisierung der Politik
durch Unterordnung unter Sachzwänge und Spielregeln des Markts
entspricht.
Aus der Sicht der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften gibt es eine
starke Betroffenheit durch diese Verfassung: Die formal in der
Verfassung verankerten und als Fortschritt bewerteten Grundrechte werden
durch die ökonomischen Vorgaben, die Auflagen zur nachhaltigen
Budgetsanierung und den Zwang zur Aufrüstung unterlaufen und sind daher
kein wirklicher Fortschritt. Die in der Verfassung verankerte
Liberalisierung der öffentlichen Dienste bedeutet einen massiven Angriff
auf elementare Bereiche der Grundversorgung. Die Übergabe der
Verhandlungskompetenz mit der WTO von den Mitgliedsländern an die
EU-Ebene bedeutet den Verlust jeglichen Spielraums für eine
eigenständige Wirtschaftspolitik. Gleiches gilt auch für die Kompetenz
in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen und die
Entsenderichtlinien.
Für die Lohnabhängigen bedeutet daher die Verfassung letztlich die
Legitimierung eines verstärkten Druckes auf Arbeitsplätze, Einkommen,
Sozialleistungen und Mitbestimmung. Schon aus diesen Gesichtspunkten ist
eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung mit dem
Verfassungsentwurf notwendig. Gerade die Gewerkschaften müssen sich mit
dem Inhalt der Verfassung kritisch auseinandersetzen und die darin
verankerten Ziele mit den Interessen der Lohnabhängigen abwägen.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung einer Verfassung halten wir es
für unabdingbar eine breite öffentliche Meinungsbildung und Entscheidung
über den Inhalt der EU-Verfassung herbeizuführen. Wir fordern weiters
Regierung und Parlament auf, die EU-Verfassung bei deren Zustandekommen
angesichts ihrer weitreichenden Bedeutung zwingend einer Volksabstimmung
zu unterziehen.
(c) 2004 by Gewerkschaftlicher Linksblock
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