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Zu polnischen Löhnen arbeiten, zu österreichischen Preisen leben!
- RUDI FISCHER -
Eine neue Richtlinie zur „Vervollkommnung des Binnenmarktes für Dienstleistungen“ soll es möglich machen. Was das GATS für den
weltweiten Handel mit Dienstleistungen bedeuten würde, wird diese Richtlinie für den EU-weiten Handel mit Dienstleistungen bedeuten!
Basis für diesen neoliberalen Wahnsinn ist die „Lissabon-Strategie“. In Lissabon trafen sich im März 2000 die Staats- und
Regierungschefs der EU (= Europäischer Rat) und haben gemeinsam beschlossen bis 2010 aus der EU den dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Die Ziele dieser Strategie klingen ja gut: dauerhaftes Wirtschaftswachstum, Rückkehr zur Vollbeschäftigung, größerer sozialer Zusammenhalt (= langfristige „Sicherung“ der Sozialsysteme), Modernisierung des europäischen Gesellschaftsmodells. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es jedes Jahr ein „Lissabon-Folgetreffen“ wo sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf entsprechende Maßnahmen einigen. Und bei den Maßnahmen – bei den Mitteln und Wegen – mit denen man diese Ziele erreichen will, wird es für die arbeitenden Menschen in der EU gefährlich.
Die Mittel und Wege sind nämlich grundsätzlich extrem neoliberal! Basis bilden die so genannten „Binnenmarktstrategien“ - der vollkommen freie Markt innerhalb der EU - die vollständige Durchsetzung der „4 Freiheiten“ (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital, Arbeit). 2002 in Barcelona einigte man sich auf die Erhöhung der Erwerbsquoten, den Ausbau der privaten Pensionssysteme etc. (Die „Pensionsreform 2003“ ist das Ergebnis der Vereinbarung von Barcelona!), 2003 kam das „EU-Grünbuch zur Liberalisierung der Daseinsvorsorge“ und 2004 geht es um die totale Liberalisierung des gesamten Dienstleistungsbereiches.
Was denkt die EU?
Die EU war wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitisch immer ein „neoliberales“ und „imperialistisches“ Konstrukt. Ich möchte so weit gehen und sagen die Politik von Frau Thatcher ist das heimliche Vorbild für die EU (= Staats- und Regierungschefs der EU)! Der Glaube ist der vollkommen freie Markt, das Glaubensbekenntnis ist die Politik a´ la Thatcher, und die heilige Dreifaltigkeit heißt Liberalisierung, Deregulierung, Privatisierung. Ich verwende hier absichtlich diese religiösen Begriffe zur Erklärung, weil die Staats- und Regierungschefs der EU sich wie religiöse Führer verhalten. Wie die katholischen Kirchenfürsten des Mittelalters sind sie durch die „Erleuchtung Gottes“ im Vollbesitz der reinen Wahrheit und haben daher zum Heil der Welt ihre Mission zu erfüllen. Der „Zweifel als Basis jeder Wissenschaft“ ist in ihrem „religiösen Denken“ Ketzerei. Ihre Konzepte (Gebote) sind die einzig richtigen – zu ihnen gibt es keine Alternative. „There is no alternative“ war ein beliebter Slogan von Frau Thatcher gegenüber ihren Kritikern. Frau Thatcher wurde für ihre Leistungen von der Queen geadelt und ist heute „Lady Thatcher“.
Die neue Dienstleistungsrichtlinie
Zur Zeit gibt es einen Vorschlag für eine Richtlinie. Dies bedeutet: die inhaltliche Linie ist fix. Die juristisch korrekte Ausformulierung für alle Sprachen der EU noch nicht, daher ist die Analyse zum Teil schwierig. In Kraft treten soll die Richtlinie mit 1. 1. 2005. Der vollkommen freie Markt soll mit 1. 1. 2010 erreicht sein. Im Vorschlag gibt es im Anhang bereits einen genauen „Fahrplan“ dazu.
Bisher gibt es in der EU für grenzüberschreitende Dienstleistungen folgende Regel: es gelten die Rechtsvorschriften des Landes in dem die Dienstleistung erbracht wird. Wenn also eine portugiesische Baufirma in Berlin ein Gebäude errichtet, so gilt für die Arbeiter der deutsche Bauarbeiterkollektivvertrag. Dies wurde unter anderem als Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr erkannt. In Zukunft sollen die Rechtsvorschriften der Herkunftslandes gelten! Für unsere vorher genannten Bauarbeiter gilt also dann nicht mehr der deutsche Bauarbeiterkollektivvertrag, sondern der portugiesische!
Um es ganz klar in den Worten der EU zu sagen: der Dienstleistungserbringer unterliegt einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, und darf von Mitgliedstaaten in denen er seine Dienstleistungen erbringt nicht beschränkt werden! Dies nennt man „Herkunftslandprinzip“!
Unter dem Wort „niedergelassen“ versteht man den „offiziellen Firmensitz“. Wenn also eine österreichische Baufirma in Lissabon ein Tochterunternehmen gründet, so ist diese Tochter ab Eintragung im Handelsregister eine portugiesische Firma. Die stellt dann Arbeitskräfte ein, meldet sie in Lissabon zur Sozialversicherung an, bewirbt sich um Bauaufträge in Österreich – vielleicht sogar als Subunternehmer der Mutter – und für die Beschäftigten gilt dann ausschließlich portugiesisches Recht. Auch wenn diese Menschen österreichische Staatsbürger sind, im Waldviertel wohnen und auf einer Baustelle in Wien arbeiten! Nur der Ordnung halber möchte ich anmerken, dass für alle rechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis natürlich portugiesisches Recht gilt, und der Gerichtsort für alle Auseinandersetzungen Lissabon ist!
Dies kann man nur als den brutalsten Frontalangriff auf die Rechte von ArbeitnehmerInnen seit Ende des 2. Weltkrieges bezeichnen!
Zynisch klingt es, wenn die EU vorschlägt, „zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzes des Allgemeininteresses“ anzustreben!
Durch diese Richtlinie wird der EU-interne Dienstleistungsmarkt „grenzenlos“. Wenn heute ein niederösterreichischer Bauunternehmer mit Arbeitern, die im Burgenland wohnen, in Wien einen Bauauftrag übernimmt, so sind die Arbeiter bei der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse versichert, und die niederösterreichische AK bzw. das niederösterreichische Büro der Gewerkschaft Bau-Holz für sie zuständig. Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag ist das entsprechende niederösterreichische Gericht zuständig. In Zukunft läuft das Ganze auf der EU-Ebene. Allerdings mit einem großen Unterschied: Kollektivvertrag, Arbeitsrecht, Sozialrecht etc. sind in Wien, Niederösterreich und Burgenland ident. Es ist daher egal in welchem Bundesland man lebt, in welchem der Firmensitz ist, und in welchem der Arbeitsplatz. EU-weit stimmt das natürlich nicht! Wenn ausschließlich die Rechtsvorschriften jenes Landes gelten, in dem das Unternehmen offiziell niedergelassen ist, so droht EU-internes Lohn- und Sozialdumping. Denn unsere oben genannten bei einer portugiesischen Baufirma Beschäftigten unterliegen dann im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses ausschließlich der portugiesischen Rechtsordnung. Sie haben eine portugiesische Sozialversicherung, sie arbeiten nach portugiesischem Arbeitsrecht etc., das österreichische Arbeitszeit-, Arbeitsruhe-, Urlaubs-, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz etc. findet auf diese Beschäftigungsverhältnisse keine Anwendung! AK & ÖGB können diese „portugiesischen Arbeiter“ auch nicht vertreten.
Dazu kommt noch, dass durch diese Richtlinie die Beschränkungen des freien Dienstleistung- und Personenverkehrs im Zuge der EU-Osterweiterung unterlaufen werden können (Daher auch der Titel dieses Artikels.). Die „neuen Beitrittsländer“ haben dadurch Möglichkeiten auch im Dienstleistungsbereich Wettbewerbsvorteile durch Billiglöhne zu nützen. Diese Richtlinie würde zu einer Zerschlagung der Kollektivverträge, zur Aushebelung von nationalem Arbeits- & Sozialrecht zu einer massiven Schwächung der Gewerkschaften und aller ArbeitnehmerInnen führen.
Es ist Zeit dagegen aufzustehen! Noch ist es nicht zu spät, es kann ja noch zu den entsprechenden „sprachlichen Präzisierungen“ im Rahmen der „juristisch korrekten Ausformulierung“ kommen!
(c) 2004 by Gewerkschaftlicher Linksblock
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