Verschlechterung für Arbeitslose mit Zustimmung des ÖGB

- Helmuth Fellner –

Der Chef der Asozial-Koalition, Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, kündigte nach dem Ministerrat im Pressefoyer neue unsoziale "Zumutbarkeitsbestimmungen" für Arbeitslose an und der ÖGB applaudierte statt zu protestieren.

Der bisherige Berufsschutz, wonach man als Arbeitsloser nicht ohne Einwilligung in berufsfremde Bereiche vermittelt werden konnte, gilt nur mehr 100 Tage und wird sukzessive durch einen Entgeltschutz abgelöst. Während der ersten 120 Tage der Arbeitslosigkeit muss man eine fremde Arbeit annehmen, wenn man mindestens 80 Prozent des davor bezogenen Entgelts bekommt. Danach beträgt der Entgeltschutz gar nur noch 75 Prozent.

Das klingt nicht so schlimm, wie es tatsächlich ist: Wird man nach einiger Zeit wieder arbeitslos, bekommt man weniger Arbeitslosenunterstützung. Wird man neuerlich vermittelt, erhält man wieder nur 80 oder 75 Prozent des Entgeltes und fällt damit schon auf die Hälfte des ursprünglichen Lohnes oder Gehaltes ab. Mit der beruflichen Deklassierung geht also auch eine schleichende Verarmung Hand in Hand.

Änderungen gibt es auch bei der zumutbaren Wegzeit zum Arbeitsplatz. Dieser darf bei Vollbeschäftigung künftig bis zu einem Viertel der Arbeitszeit betragen. Bei Teilzeitbeschäftigungen bis zu 20 Stunden gelten gesamt eineinhalb Stunden Fahrzeit als zumutbar. Auch die Strafbestimmungen wurden verschärft: Bei erstmaliger Pflichtverletzung wird das Arbeitslosengeld wie bisher sechs Wochen lang gesperrt. Im Fall einer weiteren Pflichtverletzung gibt es acht Wochen kein Arbeitslosengeld, bei wiederholten Verfehlungen zehn Wochen.

Und der ÖGB verteidigt die neuen Zumutbarkeitsbestimmungen, die auf einer Sozialpartner-Einigung basieren, auch noch als "Modernisierung". Lediglich bei der Verschärfung der Strafbestimmungen und der zumutbaren Wegzeit müsse noch "nachgebessert" werden. Einmal mehr befinden sich die FSG-Sozialpartner auf dem Rückzug.

Der erstmals eingeführte Entgeltschutz stelle dabei ein wichtiges Sicherungselement dar, erklärte der Leitende Sekretär Richard Leutner in einer Aussendung. Kritisiert wird nur die Ausdehnung der Sperre bei mehrmaliger Pflichtverletzung.

Minister Bartenstein ließ seinem asozialen Zynismus einmal mehr freien Lauf und meinte bezüglich der Gefahr von finanziellen Verlusten, es sei allemal gescheiter, einen Job zu haben - auch wenn die Entlohnung niedriger sei -, als arbeitslos zu bleiben.


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