Kommen die wilden Streiks?

Vor ein paar Wochen schien der Konflikt bei der AUA neuerlich zu eskalieren. Die im November 2003 gemachten Vereinbarungen wurden vom Management nicht eingehalten. Die AUA-Belegschaft stellte ihre Kampfbereitschaft erneut unter Beweis und hielt am 13. August 2004 eine Betriebsversammlung ab, die im Anschluss in einen Streik mündete. Das entschlossene Auftreten trug wesentlich zur Einigung über die Umsetzung des neuen Kollektivvertrags bei.

Von Michael GEHMACHER. *)

Der Abschluss vom 23. August 2004 täuscht aber darüber hinweg, dass es im Vorfeld einen wichtigen Konflikt um die Streikunterstützung mit der ÖGB-Spitze gab. In einem – den Medien zugespielten – internen ÖGB-Papier heißt es: „In dem mit Präsident Verzetnitsch geführten Telefonat wurde unmissverständlich festgestellt, dass es derzeit seitens des ÖGB keine Streikfreigabe gibt.“ Wie relevant oder irrelevant dieses Papier für den Streik am 13. August war, ist für Außenstehende schwer zu sagen. Ein wichtiger Punkt war aber, dass sich der ÖGB bis zum Schluss zu keiner klaren Aussage durchringen konnte.
Das heißt, für einige Tage wurden jene KollegInnen, die sich aktiv am Streik beteiligten im Unklaren darüber gelassen, ob sie eine Unterstützung seitens des ÖGB hatten oder nicht. Dabei ging es nicht nur um die Frage ob es für die Streikzeit – die ja vom Gehalt abgezogen wird – Streikgeld gibt oder nicht. Viel wesentlicher war die Frage, wie die AUA-Belegschaft mit einer allfälligen Schadenersatzklage umgegangen wäre.
Das AUA-Management verstand es geschickt, den Konflikt ÖGB-Spitze/AUA-Bordpersonal zu nutzen und versuchte, die Belegschaftsvertreter einzuschüchtern. Der Schaden durch den Streik wurde mit 650.000 Euro beziffert. Während die Mitarbeiter, die „vom Betriebsrat in die Irre geführt“ am Streik teilnahmen keine Konsequenzen befürchten müssen, werde geprüft, „inwieweit die Verursacher in unserem Haus zur Verantwortung gezogen werden“, hieß es seitens des AUA-Managements.
Für eine allfällige Schadenersatzklage ist es nicht egal ob sich ein Management mit einem Betriebsrat, einer Belegschaft oder dem gesamten ÖGB anlegt. Diese Frage ist sowohl finanziell als auch politisch wichtig. Mit der Vereinbarung vom 23. August ist die Schadenersatzklage seitens des Managements bei der AUA vom Tisch.
Die Frage bleibt aber ungemein wichtig. Das Jahr 2003 hat die Gewerkschaftswelt grundlegend verändert und war kein einmaliges Ereignis. Die Zahl der Streiks im Jahr 2004 (Veloce, AUA, Postbus) zeigt das deutlich. Der ÖGB-Spitze geht es um eine größtmögliche Kontrolle über die Streikbewegung. Je alltäglicher Streiks in Österreich aber werden, desto mehr Belegschaften wird es geben, die die politische Kontrolle durch den ÖGB in Frage stellen. Insofern kann man den Konflikt bei der AUA durchaus als „Wink mit dem Zaunpfahl“ verstehen.
Es kann einen Arbeitskampf entscheidend schwächen, wenn die Belegschaftsvertreter nicht wissen, ob sie die Unterstützung des ÖGB haben oder nicht. Ein „wilder“ Streik bedarf eines wesentlich größeren Kraftakts seitens der Belegschaft. Die fehlende Solidarität des ÖGB muss dann mit einer eigenen Solidaritätskampagne ersetzt werden.
Für den GLB ist diese Frage besonders wichtig. Wenn er seinen Anspruch als linksoppositionelle, kämpferische Gewerkschaftsfraktion ernst nimmt, ist Solidarität mit den AUA-KollegInnen auch im Nachhinein notwendig. Der GLB muss sich die Frage stellen was sein Beitrag in einer Solidaritätsbewegung für einen wilden Streik wäre, und was er – wenn er selbst an einem wilden Streik beteiligt wäre – täte. So lange der ÖGB ist wie er ist, sind Situationen wie bei der AUA nicht auszuschließen. Umso wichtiger ist es, mit dem Aufbau einer kämpferischen und demokratischen Opposition zu beginnen.

*) Michael Gehmacher ist GLB-Betriebsrat und SLP-Gewerkschaftssprecher.


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