
Was tragen die drei Säulen ?
Von Erwin WEISSEL. In die sehr klare Kritik am 3-Säulen-Modell (Nummer 10/2001, Seite 15) hat sich leider eine Unklarheit eingeschlichen. Es heißt da, dass "die Versicherten über Betriebspensionen und Eigenvorsorge über Pensionskassen (nämlich private, E.W.) verstärkt ihre Pension selber finanzieren sollen." Offenbar wird angenommen, dass andere – Unternehmer, Freiberufler, Landwirte – den Arbeitnehmern einen beträchtlichen Teil der Pensionen finanzieren und dabei soll es bleiben. Was ändert sich tatsächlich gegenüber dem derzeitigen Umlageverfahren? Die in der Kritik gepriesene "Drittelfinanzierung durch Dienstnehmer, Dienstgeber und Staatszuschuss", 1956 vorgesehen, ist eine raffinierte Täuschung der Arbeitnehmer, wie ganz einfache Überlegungen zeigen. Der Dienstgeberbeitrag stellt nämlich eine Kostenkomponente dar und wird wie alle Kosten im Preis auf den Käufer weitergewälzt, so dass letztendlich die Arbeitnehmer als Konsumenten einen Großteil von ihm finanzieren, die anderen steuern nur in dem Maß etwas bei, wie sie am Konsum beteiligt sind, also etwa ein Viertel bis ein Drittel. Der Staatszuschuss stammt aus öffentlichen Abgaben, denn der Staat kann den Bürgern nur das geben, was er ihnen vorher weggenommen hat. Auch hier tragen die Arbeitnehmer letztlich den Großteil der Last, denn die anderen werden ja steuerlich gehätschelt (Abschaffung der Vermögensteuer, Milderung der Progression, usw.) Kurzum, das Dienstnehmerdrittel macht tatsächlich weit mehr als zwei Drittel aus. Nun kann die Regierung infolge verschiedener Prozesse wie der steigenden Lebenserwartung, und infolge geänderter, vom Neoliberalismus inspirierter wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen wie Nulldefizit, die zugesagten Pensionen nicht aus den gegebenen Beiträgen samt Zuschuss finanzieren (ob das stimmt, ist hier nicht zu erörtern). Sie muss daher entweder die Pensionen senken oder die Beiträge samt Zuschuss erhöhen und da beides unpopulär ist, greift sie erneut zu einer Täuschung: Sie "entlastet" den Staat und die Arbeitgeber und belastet zwangsläufig die Arbeitnehmer durch die beiden hinzukommenden Säulen. So war wohl der zitierte Vorwurf gemeint. Aber so einfach ist die Sache eben nicht. Beginnen wir mit der Eigenvorsorge. Wenn die Arbeiter durch die Privatpension das wettmachen, was sie an SV-Pension verlieren, und dafür an Versicherungsprämien das bezahlen was sie sich an Beitragserhöhung ersparen, haben sie nichts verloren. Es müsste folglich bewiesen werden, dass sie mehr bezahlen oder weniger bekommen und der bloße Hinweis, dass die Banken und Versicherungen daran verdienen genügt dazu keineswegs. Wir müssen ja bedenken, dass die Pensionsfonds nicht ewig ihren Vermögensbestand im derzeitigen Tempo vergrößern können, denn ihren Prämieneinnahmen stehen allmählich anwachsende Pensionsauszahlungen gegenüber. Die Basis für Spekulation (vor deren Risiken mit Recht gewarnt wird) wird schmäler. Dazu kommt, dass an der Börse die Gewinner das einstecken, was die Verlierer einbüßen, und die sind nicht gerade massenhaft Arbeitnehmer vor allem aus dem unteren Lohnbereich. Das legt es nahe, die Kritik nicht auf dem schwer zu beweisenden Verlust der Arbeitnehmer insgesamt aufzubauen, sondern auf einer leichter zu beweisenden, höchst unsozialen Umverteilung innerhalb der Arbeitnehmer, weil die für eine kompensierende Privatpension erforderliche Prämie die unteren Lohnbereiche härter trifft, ärger belastet als die oberen. Gehen wir zur Firmenpension über. Die gewähren die Unternehmer (Manager) sicher nicht aus Großzügigkeit, unabhängig von der Leistung über den leistungsabhängigen Lohn hinaus. Folglich finanzieren die Arbeitnehmer die Pension selbst und das könnten sie ebenso gut über eine Eigenpension durch Prämienzahlungen tun. Der Umweg über die Firma ist jedoch nicht bloß überflüssig, sondern für den Arbeitnehmer nachteilig. Verspricht nämlich der Arbeitgeber lediglich, aus künftigen Erlösen (Erträgen) eine Pension zu zahlen, wird der Arbeiter am Konkursrisiko beteiligt, das zum Risiko hinzukommt, den Arbeitsplatz zu verlieren, eine höchst unvernünftige Risikokumulierung (man soll nicht alle seine Eier in einen einzigen Korb legen, sagt ein englisches Sprichwort). Darüber hinaus wird der Arbeiter erpressbar, wenn die Unternehmung in Schwierigkeiten gerät, er muss ja durch Zugeständnisse nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch die Pension retten. Bildet die Unternehmung zur Deckung der Pensionsansprüche ein Sondervermögen, das allfälligen Konkursgläubigern nicht zur Verfügung steht, oder versichert sie die Arbeiter bei einer privaten Pensionsversicherung, könnten das die Arbeiter selbst organisieren und abgesehen davon sind sie nicht anders dran als bei einer Eigenvorsorge. Den Arbeitnehmern wird, um zusammenzufassen, weniger staatliche Vorsorge und mehr Eigenvorsorge in einer Weise aufgeschwatzt, die ihnen eine Besserstellung vorgaukelt, eine "Entlastung". Aber in einer Volkswirtschaft kann kein Vorteil erreicht werden ohne Nachteile in Kauf zu nehmen, und kein Nachteil kann beseitigt werden ohne Vorteile einzubüßen, dass heißt der Entlastung steht eine Belastung gegenüber. Über die hören wir allerdings nichts, denn die Notwendigkeit, sich angesichts magerer SV-Pensionen durch Eigenvorsorge und Firmenpension zu helfen, wird in Freiheit umgedeutet, sich seine Pensionhöhe selbst aussuchen zu können. Wie gezeigt, kann die Arbeiterschaft insgesamt dabei nichts gewinnen und eine Besserstellung ist ein Trugbild, das gefährlich wackelt, obwohl es auf drei Säulen steht.