
Das dänische Modell
Als eines der häufigsten Argumente gegen die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe wird ins Treffen geführt, dass nirgendwo in Europa eine solche Abgabe existiere und dass sie überdies der von der Europäischen Union geplanten Steuerharmonisierung entgegen wirken würde. Dieses "Argument" erweist sich, wie so viele, die den kapitalorientierten Globalisierern gerade ins Konzept passen, als unzutreffend. Denn in Dänemark gibt es seit dem Jahr 1988 eine Wertschöpfungsabgabe in Form einer Arbeitsmarktabgabe. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (inklusive einer Kasse für Weiterbildung und Umschulung, einem Lohngarantiefonds bei Insolvenz und dem Lehrlingsausbildungsbeitrag) werden von der betrieblichen Wertschöpfung bemessen. Der Beitrag beläuft sich auf 2,5 Prozent der "mehrwertsteuerbegünstigten Tatbestände". Er ist quartalsmäßig zu ermitteln und bei den Zollbehörden zu deklarieren. Der Beitrag kann im Einzelfall auch negativ ausfallen, so dass dem Unternehmen aus dem Fonds Geld zufließt. Arbeitgeberbeiträge zur Zusatzversicherung und zur obligatorischen Arbeitsunfallversicherung werden bei der Bemessung des Arbeitsmarktbeitrages berücksichtigt. Beitragspflichtig sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ab einer Mindest-Bemessungsgrundlage sowie nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen wie etwa Finanz- und Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Verbände. Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent von öffentlichen Geldern abhängig sind, haben die Möglichkeit, sich von der Wertschöpfungsabgabe befreien zu lassen. Die Bemessungsgrundlage bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ist die gleiche wie die für die Mehrwertsteuer (unter Einbeziehung des Werts der aus dem Ausland importierten Güter). Bei den sonstigen Unternehmen ist es die Lohnsumme, multipliziert mit dem Faktor 1,9 (Kreditinstitute, Versicherungen und Verbände), respektive der Nettoumsatz bei den sonstigen nicht mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. - mb -