
ÖGB-Frauen gegen Krieg und für eine frauengerechte Politik
Der Bundesfrauenausschuss des ÖGB verabschiedete bei seiner Sitzung im Dezember vergangenen Jahres zwei Resolutionen. Unter dem Titel "Solidarität mit den Frauen Afghanistans" setzen sich die ÖGB-Frauen "mit allen ihnen möglichen Mitteln und in der Öffentlichkeit klar und deutlich für einen sofortigen Stopp der Bombardierungen" ein. Weiters wenden sie sich "vehement gegen eine Sprache, die den Krieg wieder als geeignetes Mittel der Lösung von Konflikten erscheinen lässt, zum Beispiel das Sterben von Menschen zu ‚Kollateralschäden‘ deformiert und die Welt in ‚die Guten und das Böse‘ einteilt, um das Kriegsführen leichter durchsetzen zu können." Zum Schluss weisen die ÖGB-Frauen darauf hin, "dass das Geld für Kriegsführung, das Geld für Waffen in der Welt reichen würde, um allen Kindern ein menschenwürdiges Leben zu garantieren." In der zweiten Resolution verfolgen die ÖGB-Frauen mit Besorgnis die Entwicklung der Frauenpolitik in Österreich und wenden sich gegen die spürbar werdenden Tendenzen, Frauen aus den politischen Entscheidungsprozessen hinaus zu drängen und dagegen, dass die großen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht problemlösend angegangen werden. In ihrem Forderungskatalog heißt es unter anderem: Ü Die Rücknahme der völlig ungerechtfertigten Abschöpfung der Mittel aus der Arbeitsmarktpolitik für das Budget 2002 und Rückführung in das Budget des Arbeitsmarktservic (AMS). Es ist ein besonderes Augenmerk auf die Qualität der Ausbildungen zu richten, jedenfalls aber ist auf die Bedarfsorientierung zu achten. Die ArbeitnehmervertreterInnen im AMS sind aufgefordert, bei allen Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass das Prinzip des "Gender Mainstreaming" umzusetzen ist. Ü
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Atypisch BeschäftigteVerbesserte Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Recht auf bezahlten Urlaub, geregelte Arbeitszeiten und Sonderzahlungen müssen für atypisch Beschäftigte ebenso wie die Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung gelten. Dazu gehört ein dem Einkommen entsprechendes Krankengeld ebenso wie kollektivvertragliche Regelungsmöglichkeiten, zum Beispiel von Mindesthonoraren bzw. arbeitsrechtlichen Mindeststandards. Besonders wichtig ist aber die Vertretung durch den Betriebsrat auch für diese Beschäftigten und eine bevorzugte Behandlung, wenn im auftraggebenden Betrieb eine Festanstellung möglich wird.
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Hände weg vom PensionsalterEine raschere "Anpassung" des Pensionsalters für Frauen wird strikt abgelehnt – vielmehr ist dafür Sorge zu tragen, dass vor allem Frauen ab dem 45. Lebensjahr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmarktsituation für Frauen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und Chancengleichheit ist durchzuführen.
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Karenzgeld PLUSDie Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen flächendeckend in Österreich mit Öffnungszeiten, die ArbeitnehmerInnen Gestaltungsmöglichkeit geben, sind wichtige Eckpfeiler unseres Karenzmodells.
Karenzgeld PLUS ermöglicht ein Einkommen auch in der Zeit der Kinderbetreuung, das eine Existenzsicherung gewährleistet. Vor allem aber ist es jenes Karenzmodell, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert.
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Pflegekarenz ja - aber gesichertAnspruch auf Karenz zur Pflege und Betreuung naher Verwandter im Ausmaß von bis zu sechs Monaten. Voraussetzung ist, dass voller Kündigungsschutz ebenso wie die sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowohl im Bereich Krankenversicherung, als auch im Bereich Pensionsversicherung besteht und diese Karenz nicht unentgeltlich gewährt wird.
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Regelung der NachtarbeitEs sind geschlechtsneutrale und nicht diskriminierende Regelungen für die Nachtarbeit und die Nacht-Schwerarbeit dringend notwendig. Niemand darf gegen seinen Willen zur Nachtarbeit verpflichtet werden. Spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Antritt sowie regelmäßig während der Verrichtung von Nachtarbeit gehören hier dazu. Ebenso muss ein Anspruch auf (Rück-)Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei erwiesener Gesundheitsgefährdung bzw. bei Betreuungspflichten gegeben sein. Soziale Einrichtungen, wie zum Beispiel Verpflegung und Transportmöglichkeit, sind ebenso wie der Zugang zu betrieblicher Information uneingeschränkt zu gewährleisten. Bewährte Modelle wie Zeitguthaben zum Ausgleich der physischen, psychischen und sozialen Belastungen sind einzubauen.
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Soziale SicherheitMaßnahmen, die die Schwächung der Sozialversicherung bedeuten, sind zu unterlassen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl den Krankenkassen als auch den Pensionsversicherungsträgern jene Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Leistungen für die Versicherten nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden können. Die Chipkarte soll als reine Schlüsselkarte über die für die Sozialversicherung notwendigen Verwaltungsdaten hinaus keine weiteren Daten enthalten. In dieser Form ist sie raschest umzusetzen und den Versicherten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ebenso fordern wir die Abschaffung des §81a ASVG, der die Öffentlichkeitsarbeit der Selbstverwaltung einer Zensur des Bundesministers unterwirft.
Bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen nicht nur auf dem Papier stehen bleiben sondern von uns auch mit Leben, Aktionen und Erfolgen erfüllt werden. In diesem Sinne:
Alles Gute zum Internationalen Frauentag !