Wertschöpfungsabgabe als Finanzierungsinstrument

Die österreichische Karriere der Idee einer Wertschöpfungsabgabe begann vor knapp 20 Jahren. Diese Karriere ist allerdings charakterisiert durch Brüche und Rückschläge. Allesamt sind sie dem massiven Mobbing gegen die Wertschöpfungsabgabe durch das Kapital und sein politisches Personal geschuldet.

Von Manfred BAUER.

Sie wurde als Maschinensteuer verunglimpft und ihre BefürworterInnen als Maschinenstürmer diskreditiert. Nun ist es seit Jahren um die Wertschöpfungsabgabe vor allem im medialen Konzert sehr ruhig geworden. Einzig die Linke und fortschrittliche ÖkonomInnen befassen sich aus Gründen der Aktualität damit. Und doch würde gerade eine solche Abgabe einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der massiven finanziellen Probleme leisten, mit denen die heimische Sozialpolitik konfrontiert ist.

Kurzer historischer Abriss

Im Jahr 1959 wurde in Deutschland eine Untersuchung von J.H. Müller über die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Sozialabgaben auf lohnintensive Klein- und Mittelbetriebe initiiert. Diese Untersuchung stellte die Frage ins Zentrum, ob und wie weit es möglich sei, anstelle der Lohnsumme eine andere Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben einzuführen. 1963 wurde dann im Auftrag des deutschen Sozialministeriums eine Studie durchgeführt, die prüfen sollte, ob eine andere Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge als die Lohnsumme vorstellbar sei.

Am 10. Bundeskongress des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) griff der damals amtierende sozialdemokratische Sozialminister Alfred Dallinger offiziell die Diskussion in Deutschland auf – Jahre zuvor hatte bereits die KPÖ die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe gefordert - und zog auch für österreichische Verhältnisse eine Änderung der Beitragsgrundlage der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Erwägung. Daraufhin wurde er von den im Sold des Kapitals stehenden bürgerlichen Medien als "Maschinenstürmer" verunglimpft, gegen die Wertschöpfungsabgabe selbst wurde unter dem Titel "Maschinensteuer" Stimmung mobilisiert.

Dallinger ging 1983 von der Überlegung aus, dass eine Umstellung der Bemessungsgrundlage die Beschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessern würde. Zur Unterfütterung seiner These gab er eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag, die Ende 1984 veröffentlicht wurde. In dieser Studie wurde die Beschäftigungswirkung einer solchen Abgabe allerdings als eher gering eingeschätzt. Damit schlug die Geburtsstunde der Wertschöpfungsabgabe als Finanzierungsinstrument.

Das Dallinger-Modell

Im Jahr 1989 legte Alfred Dallinger dann einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Wertschöpfungsabgabe vor. Ihre Bemessungsgrundlage war die betriebliche Wertschöpfung, also die Summe aus Löhnen und Gehältern ohne Höchstbeitragsgrundlage, Zins- und Mietaufwand, Abschreibungen auf das betriebliche Vermögen und der wirtschaftliche Gewinn. Wegen Verlustbetrieben und zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten war eine Mindestbemessungsgrundlage vorgesehen, im Wesentlichen Löhne und Gehälter plus Zuschlag.

Es sollten sofort alle Sozialabgaben der Arbeitgeber (Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Familienlastenausgleich) modifiziert werden. Nach einer Studie des Ludwig Boltzmann-Instituts für Wachstumsforschung wäre bei einer aufkommensneutralen Umstellung der Beitragssatz im Jahr 1983 auf 7,3 Prozent gesenkt worden gegenüber dem lohnbezogenen Beitragssatz, der in diesem Jahr 11,35 Prozent betragen hat. Begründet wurde die Wertschöpfungsabgabe im Gesetz folgendermaßen: "Die Leistungskraft der Sozialsysteme ist von der Leistungskraft der Wirtschaft abhängig. Lohnbezogene Beitragssysteme haben im Hinblick auf arbeitssparende Strukturreformen in der Wirtschaft den Nachteil, dass dadurch ihre Finanzierungskraft negativ beeinflusst werden kann. Mit einer Wertschöpfungsabgabe hingegen könnte an der tatsächlichen Wirtschaftskraft eines Unternehmens angeknüpft werden. Zudem könnten einseitige Begünstigungen (kapitalintensiver Betriebe) und Benachteiligungen (arbeitsintensiver Unternehmen) verhindert werden. Gegenüber den jetzigen lohnbezogenen Abgaben würde durch eine Wertschöpfungsabgabe der Faktor Arbeit im Vergleich zum Faktor Kapital verbilligt. Dadurch würden die Lohnnebenkosten verringert."

Im Sand verlaufen

Der Gesetzesentwurf Dallingers blieb, nicht zuletzt deswegen, weil der Widerstand gegen eine Wertschöpfungsabgabe in den eigenen sozialdemokratischen Reihen massiv mobilisiert wurde, lediglich ein Entwurf. Der damalige Regierungschef Vranitzky verhinderte mit Unterstützung des Koalitionspartners ÖVP und der Wirtschaftskammer eine Realisierung der Abgabe. Die Gegner wussten sich damals auch eines Sinnes mit den bürgerlichen Medien, die die Wertschöpfungsabgabe und ihre BefürworterInnen unausgesetzt verunglimpften.

Nach Dallingers Tod verschwand das Modell einer Wertschöpfungsabgabe überhaupt aus den programmatischen Konzepten der Sozialdemokratie, die die Idee im Sand verlaufen ließ, während die Linke ebenso wie etwa die Gewerkschaft der Privatangestellten an der Weiterentwicklung des Modells arbeiteten.

Während sich der wirtschaftspolitische Mainstream von der Wertschöpfungsabgabe deutlich distanzierte, zeigte die Entwicklung, dass mit immer weniger Beschäftigten immer mehr Güter und Dienstleistungen produziert werden konnten. Die Lohn- und Gehaltssumme als Steueranknüpfungspunkt gab schon längst kein authentisches Abbild der Wirtschaftskraft eines Unternehmens.

Der Belastungskurs der großen Koalition ließ Österreich in Folge zu einem der Spitzenländer in der Besteuerung des Faktors Arbeit werden. Im Zuge diverser "Steuerreformen" wurden die Gewinnsteuern mehr und mehr entlastet, wähend die Steuerlast in noch weit höherem Ausmaß auf den Faktor Arbeit umgeschichtet wurde. Die Lohnsummensteuer wurde von 2 auf 3 Prozent erhöht und zur Kommunalabgabe. Die Gewerbesteuer, eine bislang vom Gewinn abhängige Steuer, wurde ersatzlos abgeschafft.

Die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit und die ausschließliche Bemessung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Basis der Lohnsumme sind aus linker Sicht unakzeptabel. Heute ist man mehr denn je mit dem Phänomen konfrontiert, dass Betriebe im Zuge technologischer Innovationen und personeller Rationalisierungen eine sehr hohe Wertschöpfung erzielen, der Beitrag dieser Unternehmen zur sozialen Sicherheit jedoch auf Grund der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage immer geringer wird. Die aktuellen Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung sind Ausdruck dieser Entwicklung, die durch demographische Entwicklungen und hohe Arbeitslosigkeit noch verschärft wird.

 

Abgabe auf betriebliche Aufwendungen

Dallingers Modell einer Wertschöpfungsabgabe wurde, wie ausgeführt, in den vergangenen Jahren entscheidend weiter entwickelt. Unter WissenschafterInnen gilt die Variante mit einer etappenweisen Einführung einer Abgabe auf alle Betriebsausgaben als die praktikabelste, wobei ein Beitragssatz von 2,4 Prozent aufkommensneutral wäre. Dieses Modell vertreten gleichermaßen GLB, KPÖ oder auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA).

Bei der Wertschöpfungsabgabe auf betriebliche Aufwendungen werden alle Betriebsausgaben besteuert, also nicht allein der Personalaufwand, sondern auch die Abschreibungen im Sinne der Wertverminderung von Sachanlagevermögen und immateriellem Anlagevermögen wie etwa Rechte oder Patente, der sonstige Betriebsaufwand inklusive Verwaltungsaufwand, Beratungskosten, Büroaufwendungen, Telefonkosten, Porti, Reisespesen, und der eigentliche Betriebsaufwand. Dazu zählen Instandhaltungskosten, Versicherungen, Mieten, Leasing und Vertriebsaufwand, Werbeaufwendungen, Frachten, Verpackungen und Rückstellungszuführungen. Schließlich werden auch noch die Aufwandszinsen hineingerechnet.

Nach Ansicht von ÖkonomInnen, die sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Entwicklung und Berechnung der Wertschöpfungsabgabe befasst haben, ist dieses Modell transparenter und leichter nachvollziehbar als die Besteuerung der betrieblichen Wertschöpfung, nicht zuletzt deswegen, weil dieser Begriff aus der Betriebswirtschaft auch unterschiedlich definiert wird.

Bei diesem Modell könnte man vorerst mit einer Abgabe beginnen, zum Beispiel mit dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Anstelle von 4,5 Prozent der Lohnsumme könnte die Abgabe in zwei Etappen umgestellt werden. Im ersten Jahr etwa 3 Prozent der Lohnsumme, 2 Prozent der Abschreibungen, 2 Prozent vom sonstigen Betriebsaufwand und 5 Prozent von den Aufwandszinsen. Im Jahr darauf folgen 1 Prozent der Lohnsumme, 5 Prozent der Abschreibungen, 3 Prozent vom sonstigen Betriebsaufwand und 7 Prozent von den Aufwandszinsen.

Wenn sich das Aufkommen nach den beiden ersten Jahren als aufkommensneutral erweist, dann kann mit der Umstellung einer anderen Abgabe, etwa der Kommunalsteuer, begonnen werden. Laut ExpertInnenmeinung sei es überlegenswert, in einer späteren Phase die Lohnsumme nicht mehr in die Steuerbemessungsgrundlage vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Kommunalabgabe einzubeziehen. Als Bemessungsgrundlage würde dann der betriebliche Cash-flow herangezogen werden.

Auch die Umstellung der Sozialversicherungsbeiträge könnte in Etappen erfolgen.

So könnte etwa mit dem Arbeitslosenversicherungsbeitrag begonnen werden, dem würde der Krankenversicherungsbeitrag folgen. Zuletzt würde mit dem Beitrag der Dienstgeber zur Pensionsversicherung der Bogen wieder geschlossen werden.

Die neue Bemessungsgrundlage hätte nach Ansicht vieler linker ÖkonomInnen den massiven Vorteil, dass alle Betriebsausgaben, also nicht nur die Ausgaben für Löhne und Gehälter, besteuert würden. Dabei würde der gegenwärtigen Wettbewerbsverzerrung entgegengewirkt werden, die personal- und damit lohnintensive Unternehmen stärker belastet als kapitalintensive.

Gegenwart und Perspektive

Heute erlebt die Wertschöpfungsabgabe so etwas wie eine Renaissance. Sogar die SPÖ diskutiert wieder das Modell in ihren "Zukunftspapieren". Zu erinnern ist allerdings daran, dass es gerade die SPÖ unter der verwichenen Kanzlerschaft Viktor Klimas war, die die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe verhindert hat. Denn im Zuge der Steuerreformkommission unter der SPÖ-ÖVP-Koalition wurde die Unterkommission "Lohnabhängige Abgaben" gebildet. Diese hat sich sehr intensiv mit der Implementierung einer Abgabe auf die betriebliche Wertschöpfung befasst. In den Verhandlungen zu ihrer Verwirklichung haben sogar die Dienstgeber Zustimmung signalisiert und das Modell stand kurz vor seiner Realisierung. Letztendlich ist die Verwirklichung dann an Klima und der SPÖ gescheitert, die ihr Veto dagegen eingelegt haben, offensichtlich mit Blick auf den kommenden Wahltermin. Und heute wie in der Vergangenheit machen vor allem das Banken- und Versicherungskapital – dieses würde nämlich zu den "Verlierern" einer Abgabe auf die betriebliche Wertschöpfung zählen" und ihr politisches Personal Druck und Stimmung gegen die Wertschöpfungsabgabe.

Angesichts der schwarz-blauen Belastungskoalition, die sich die Interessen der Reichen und der Konzerne angelegen sein lässt, wird es wohl der Überwindung dieser Regierung bedürfen, damit die Renaissance der Idee endlich in die Realität transponiert werden kann.


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