Die Reichen zur Kasse bitten

In der kürzlich veröffentlichten Broschüre "Existenzsichernde Arbeit und Grundsicherung für alle" unterbreitet die KPÖ 13 Vorschläge zu einer arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Reform. Eine zentrale Forderung dabei ist die Einführung einer Abgabe auf die betriebliche Wertschöpfung.

Im 13. Vorschlag "Die Reichen zur Kasse bitten" werden die Finanzierungsideen zur Umsetzung des Reformkonzepts dargestellt.

Ausgangspunkt dabei ist der massive Anteil der Lohnsteuer an den Staatseinnahmen (15 Milliarden Schilling laut Statistik Austria). Dem steht ein Einkommensteueraufkommen in der Höhe von 3,9 Milliarden Schilling und eine Körperschaftsteuer in der Höhe von 6,5 Milliarden Schilling gegenüber). Über 85 Prozent des Steueraufkommens werden also von ArbeiterInnen, Angestellten und PensionistInnen erbracht.

Von der steuerlichen Entlastung profitiert das Finanzkapital, also Banken, Versicherungen und Fonds, die zusätzlich Zinsen auf die Staatsschuld kassieren. Zudem entzieht das Kapital durch spekulative Finanzanlagen dem produktiven Wirtschaftskreislauf immer mehr Mittel, um damit noch kurzfristigere, gleichwohl höhere Gewinne zu erzielen.

Hinzu kommen Umstrukturierungen in den Betrieben, die zumeist mit Personalkürzungen verbunden sind und somit ein längerfristiges Ansteigen von Arbeitslosigkeit bzw. von so genannten McJobs bewirken. Diese mindern künftighin ebenfalls die Einnahmen für den Staatshaushalt. Jener für die große Mehrheit der Gesellschaft ruinöse, hingegen für eine schmale Schicht von Kapitalisten äußerst profitable Kreislauf kann und muss durchbrochen werden.

Der positiv besetzte Begriff des "Sparens" muss in bezug auf den Staatshaushalt relativiert werden. Denn anders als ein privater Haushalt hat der Staat eine gesellschaftspolitische Funktion. Er hat nicht Gewinne zu machen, sondern sollte öffentliche Aufgaben erfüllen, etwa in Infrastruktur und Bildung investieren oder für eine größere Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Dem ist aber nicht so. Fixe Gebühren steigen mit Hinweis auf das "Nulldefizit", während gleichzeitig jene sieben EU-Länder mit Budgetüberschüssen höhere Gewinnsteuern bei Kapitalgesellschaften haben als Österreich.

Das beschäftigungspolitische Konzept der KPÖ fokusiert daher folgende Maßnahmen:

Anhebung des Spitzensteuersatzes für Einkommen ab 7.000 Euro auf 53 Prozent, Besteuerung von Spekulationsgewinnen, auf internationaler Ebene durch Einführung der Tobin Steuer, Ausbau des steuerlichen Betriebsprüfungssystems und radikales Eintreiben der Steuerschulden der Unternehmen, Einführung einer normalen Kest auch bei Privatstiftungen, Wiedereinführung der 1,5-prozentigen Vermögensteuer, Geltendmachung des jeweiligen Einkommensteuersatzes bei privaten Kapitaleinkünften (Zinsen) ab 20.000 Euro, Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer, Unterwerfung von Erbschaften auf Geldanlagen von 100.000 Euro aufwärts mit den gängigen Erbschaftsteuersätzen, Verzicht auf die Mehrausgaben für das Bundesheer und Verpflichtung zur Rückzahlung öffentlicher Förderungen bei der Abwanderung von Betrieben. Und schließlich als einer der zentralen Punkte die Einführung einer Abgabe auf die betriebliche Wertschöpfung. Im Besonderen die Umstellung der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Wertschöpfungsbasis und die wertschöpfungsmäßige Orientierung bei der Körperschaftsteuer bzw. deren Anpassung auf das EU-Niveau.


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