Sozialfalle Kombilohn

 

Im Jahr 1999 ist im "Bündnis für Arbeit" von der rot-grünen Koalition beschlossen worden, das "Mainzer Modell" des Kombilohns in einigen Arbeitsamtsbezirken zu erproben. Eine Bestandsaufnahme des Kombilohn-Modells von Manfred BAUER.

 

In der nächsten Legislaturperiode sollte dann im Bündnis für Arbeit eine Bewertung erfolgen. Zwischenzeitlich wurde die Förderdauer verlängert und das Projekt regional ausgewertet.

Position der Gewerkschaften

Bereits im Vorfeld der Bündnisvereinbarung war in den deutschen Gewerkschaften umstritten, ob man den Pilotprojekten zustimmen solle. Die BefürworterInnen machten geltend, ähnlich wie das gewerkschaftliche Establishment in Österreich zur Zeit der rot-schwarzen Regierung, dass ansonsten das Bündnis gefährdet sei. Zudem könne man während des Beobachtungszeitraumes die flächendeckende Ausbreitung dieser Projekte und anderer Niedriglohnprojekte verhindern.

Die Kritiker setzten diesen Argumenten entgegen, dass eine Zustimmung zu den Modellprojekten die Ausbreitung des Kombilohn-Modells fördern würde. Schließlich beruhe das Mainzer Modell auf noch viel extremeren Ausbreitungen der Benchmarking Arbeitsgruppe, die Kombilöhne generell einführen und aus Mitteln der aktiven Arbeitsförderung finanzieren wolle. Durch die Zustimmung zu den Modellprojekten werde es den Gewerkschaften erheblich erschwert, glaubhaft grundsätzliche Kritik an Kombilohnkonzepten zu formulieren. Die KritikerInnen sollten Recht behalten. Die BefürworterInnen setzten sich allerdings durch.

Die Ziele des Kombilohns

Beim Konzept des Kombilohns, der auch schon in den österreichischen Gewerkschaften angedacht wurde, geht es um die Überwindung der so genannten Sozialhilfefalle. Die – in der neoliberalen Tradition stehenden – VerfechterInnen des Modells gehen davon aus, dass ein Teil der Erwerbslosen deswegen keine Arbeit annimmt, weil die Sozialhilfe im Vergleich zum erzielbaren Lohn zu hoch liegt.

Weiters ist das Modell darauf gerichtet, für Geringqualifiziertere die Atttraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen. Die Entwickler des Mainzer Modells unterstellen, dass insbesonders im Fall von Teilzeitarbeit ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme bei gleichzeitigem Sozialhilfebezug nicht gegeben ist, weil das Einkommen auf die Sozialhilfe voll angerechnet wird.

Drittens zielt das Modell darauf ab, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Das Mainzer Modell arbeitet mit einem degressiv ausgestalteten Lohnzuschuss, der als Zuschuss zu den ArbeitnehmerInnenbeiträgen zur Sozialversicherung ausgestaltet ist, sowie mit einem Kindergeldzuschlag. Eine Fördervoraussetzung besteht darin, dass die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt und die Entlohnung tariflich geregelt oder "ortsüblich" ist. Der maximale Kindergeldzuschlag beträgt pro minderjährigem Kind 77 Euro monatlich. Ehepaare erhalten nur dann den vollen Kindergeldzuschlag, wenn ihr gemeinsames Einkommen 1.100 Euro nicht übersteigt. Der Zuschlag wird mit steigendem Einkommen schrittweise vermindert.

Falsche Grundannahmen

Das Kombilohn-Modell geht von der einen Annahme aus, dass die angebotene Arbeit zu teuer sei, und von der anderen Annahme, dass tatsächlich so etwas wie eine Sozialhilfefalle existiere.

Die Annahme,dass durch niedrigere Lohnkosten mehr Arbeitsplätze zu schaffen seien, ist empirisch nachweislich falsch. Seit Anfang der achtziger Jahre sinkt in der EU die Lohnquote, während die Arbeitslosigkeit zugenommen hat. Auch in Österreich argumentieren Unternehmer und Wirtschaftskammer stets mit den zu hohen Lohnnebenkosten, die übrigens Bestandteil der sozialen Entgeltung der ArbeitnehmerInnen ist. Auch hierzulande hat die Reduktion der Lohnkosten und der Lohnnebenkosten nachweislich zu keiner Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze geführt.

Fraglich ist weiters, ob die in der politischen Debatte verwendete Sozialhilfefalle überhaupt existiert. Betroffene lassen sich nämlich von dem längerfristig angelegten Gedanken leiten, über die Verankerung im Arbeitsmarkt mittelfristig eine besser qualifizierte und vor allem besser entlohnte Tätigkeit zu erhalten. Teilweise sind sie gerade deswegen bereit, Entlohnungen unterhalb der Sozialgrenze zu akzeptieren, um dem Stigma der Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Hinzu kommt, dass in Deutschland – in Österreich wird dies ähnlich sein – zwei Drittel aller SozialhilfebezieherInnen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie sich noch nicht oder nicht mehr im arbeitsfähigen Alter befinden. Sie können folglich auch nicht durch Anreize zur Arbeit gebracht werden. Von den Einsteigern in die Sozialhilfe sind nach einem Jahr 59 Prozent, nach drei Jahren 78 Prozent und nach fünf Jahren 87 Prozent wieder ausgeschieden. Hierbei handelt es sich überdurchschnittlich stark um den arbeitsfähigen Teil der SozialhilfebezieherInnen. Das heißt, die vielfach beklagten Auswirkungen der Sozialhilfefalle sind so nicht belegbar, vielmehr liegt im Kombilohn-Konzept die wahre Sozialfalle.

Ablehnung des Kombilohns

KritikerInnen des Kombilohn-Konzeptes fokussieren statt des Mainzer Modells folgende Maßnahmen: Teilzeitförderung statt Förderung niedrigerer Löhne, existenzsicherndes Kindergeld statt Kindergeldzuschlag, Verringerung des Druckes auf das Lohnniveau statt dessen Erhöhung und eine aktive Beschäftigungspolitik statt eine Umverteilung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen.

Vor allem wenn das Modell in größerem Umfang in Anspruch genommen würde, würde dies zu erheblich negativen Umverteilungseffekten führen. Das hiefür aufzuwendende Geld sollte besser in eine aktive Beschäftigungspolitik gesteckt werden, die neue Arbeitsplätze schafft, anstatt Niedriglöhne zu fördern.

Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat zum Kombilohn grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Dabei liegt das Motiv auf der Hand: Man muss sich nicht mit der Koalition zerstreiten und kann im "Bündnis für Arbeit" beschließen, was nicht schadet. Der Koalition wird damit ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl die Möglichkeit geboten, mit vorerst wenig Kostenaufwand im Wahlkampf arbeitsmarktpolitisches Kleingeld zu verdienen.

Nach Ansicht linker GewerkschafterInnen ist diese Herangehensweise natürlich kurzsichtig. Denn schnell wird offenbar werden, dass das Modell Kombilohn nicht geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die falsche Richtung haben dann aber Staat, Gewerkschaft und Arbeitgeber bereits eingeschlagen, ein Kurswechsel sei dann kaum mehr möglich.

Auch aus diesen Gründen hat der IG-Metall-Vorstand Mitte Jänner den Beschluss gefasst, den Kombilohn grundsätzlich abzulehnen. Dort wird betont, dass es grundsätzlich andere und bessere Modelle zu Schaffung von Arbeitsplätzen gibt, als das Mainzer Modell. Unter anderem Modelle zur Vermeidung und zum Abbau von Überstunden, zur Teilzeitförderung oder zur Jobrotation. Selbstverständlich wird es darauf ankommen, die Beschlusslage in die politische Praxis zu transferieren.


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