"Abfertigung neu"

In die Falle getappt!

 

Die heimische Tagespresse brach weitgehend in Jubel aus, als die Koalition am Rande der Klausur in St. Wolfgang die bereits geraume Zeit vorher zwischen den Sozialpartnern ausverhandelte "Abfertigung neu" präsentiert hat. Für die Werktätigen kommt das dicke Ende zwar erst später, dafür umso sicherer.

Von Hans GMUNDNER.

 

Nach der Papierform liest sich das Konzept der "Abfertigung neu" nicht schlecht. Statt bisher bloß einem Drittel können künftig sämtliche Werktätige mit ASVG-Versicherung damit rechnen, in den Genuss einer Abfertigung zu kommen. Wurde sie früher erst nach drei Jahren in ein und derselben Firma und nur bei Kündigung durch den Dienstgeber bzw. Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt, so erwirbt man nun vorm ersten Arbeitstag (nach der Probezeit) eine Anwartschaft. Sofort ausbezahlt wird sie wie bisher (auf Wunsch) nur bei Kündigung durch den Dienstgeber. Bei Selbstkündigung nimmt man hingegen die Abfertigung quasi als Rucksack zum nächsten Job mit. Als besondere Errungenschaft wird gefeiert, dass die Abfertigungsbeiträge der Arbeit-"Geber" in einem zentralen Fonds wandern und der Finanzminister auf die Besteuerung von sechs Prozent verzichtet, sofern die Auszahlung in Form einer Zusatzpension erfolgt.

Nix passiert?

Der Wermutstropfen der Reform besteht zunächst darin, dass der Gesamtaufwand der Unternehmen für die "Abfertigung neu" nicht steigt. Künftig werden zwar mehr Werktätige eine Abfertigung erhalten, ihr Umfang wird aber deutlich geringer ausfallen. Gemildert wird diese Orientierung dadurch, dass bestehende Anwartschaften durch die neue Regelung nicht berührt werden. Ein Wechsel aus dem alten ins neue System ist bei aufrechten Beschäftigungsverhältnissen nur im Einvernehmen möglich. Grundsätzlich gilt die "Abfertigung neu" ab dem 1. Juli 2002 für alle neuen Dienstverhältnisse.

Angesichts der neoliberalen Attacken auf den sozialen Besitzstand der arbeitenden Menschen könnte man sich damit zufrieden geben, dass bei dieser Reform "nix passiert" ist und die Unternehmer sich unterm Strich kaum etwas ersparen. Die Regierung befindet sich allerdings in einer Lage, die es ihr nicht erlaubt, primär an die Lohnabhängigen und/oder die Unternehmer zu denken. Vielmehr ist sie mit der Budgetsanierung befasst, die durch die erforderlichen Zuschüsse für diverse Pensionsversicherungen als dauerhaft gefährdet betrachtet wird.

Die Bereitschaft des Finanzministers, auf Einnahmen bei der Abfertigung zu verzichten, wenn sie als Zusatzpension genutzt wird, verweist auf ein Gefahr, die in einigen Jahren real wird. Und zwar ist beabsichtigt, die staatliche Pensionsschraube in dem Maß zuzudrehen, als die PensionistInnen künftig auf diese Zusatzpension zurückgreifen können. Durch die Finger werden dann alle jene Individuen schauen müssen, die etwa im Kündigungsfall ihre Abfertigung zur Überbrückung von Verdienstausfällen benötigt haben.

Gottvertrauen in Regierung

Am Tag vor der Präsentation der Regierungspläne fanden sich im Internet unter orf.at zwei interessante Meldungen zum Thema. Sie trugen die Titel "ÖGB-Chef zum Thema" und "Auszahlung nicht ermöglichen?" In der zweiten Meldung wurde die Meinung des Chefs des Instituts für Höhere Studien kolportiert, die "Abfertigung neu" stärker in Richtung Zusatzpension zu akzentuieren.

Kollege Fritz Verzetnitsch wurde indessen folgendermaßen zitiert: "Eine Umwandlung in eine Zusatzpension, wie etwa vom Institut für Höhere Studien gefordert, lehnt der ÖGB-Chef strikt ab. ‚Abfertigung muss Abfertigung bleiben‘, so Verzetnitsch am Donnerstag nach dem ÖGB-Bundesvorstand. Er glaubt nicht, dass es Überlegungen der Regierung in diese Richtung gebe. Andernfalls wäre es eine Verletzung der Zusage der Regierung und ein ‚wirklicher Knackpunkt‘, so Verzetnitsch."

Fragt sich, ob ein ÖGB-Präsident so naiv sein darf?!


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