
Falsche Hoffnungen führen nicht weiter
Von Michael GEHMACHER. Vom 3.-10. April lag das Sozialstaats-Volksbegehren zur Unterschrift auf. Der Ausgang war beim Schreiben dieses Artikels allerdings noch offen. Ziel des Volksbegehrens war die Ergänzung des Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung. In einem zweiten Absatz soll der Sozialstaat verfassungsrechtlich verankert werden. Ergänzend dazu soll eine Sozialverträglichkeitsprüfung für den Gesetzgeber zwingend vorgesehen werden. Falsche Hoffnungen werden erzeugt Kann die Zerschlagung des Sozialsystems durch eine Verfassungsverankerung des Sozialstaats verhindert werden? Interessant ist, dass wahrscheinlich die meisten UnterzeichnerInnen diese Frage verneinen. Und zu Recht. Denn die Verteidigung von sozialen Erungenschaften ist eine Frage des politischen Kräfteverhältnisses. Wie stark sind die Kräfte die den "Soziastaat" verteidigen wollen? Macht das Sozialstaatsvolksbegehren die VerteidigerInnen des Sozialstaats stark? Leider geht das Volksbegehren hinter die Aktionen der vergangen Monate zurück. Es ist ein wesentlich defensiveres Mittel als die Demonstrationen gegen die Regierung, allen voran die ÖGB-Demo vom 5. Juli. Das Volksbegehren ist letztlich sogar defensiver als die ÖGB-Urabstimmung. Diese hatte nicht nur ein Programm (wenn auch ein sehr allgemeines), sie bot auch eine Strategie zur Umsetzung an, indem nach Kampfmaßnahmen gefragt wurde. Das Volksbegehren geht hinter die Urabstimmung zurück, hat eine noch allgemeinere Forderung und bietet keine Perspektive wie diese umgesetzt werden könnte. Jetzt wären aber Schritte notwendig die bei der Urabstimmung ansetzten und Kampfmaßnahmen umsetzten, wenn man die sozialen Erungenschaften tatsächlich verteidigen will. Sozialstaat kein politisch wertfreier Begriff! Die "Katholische Aktion" stellt sich darunter natürlich etwas anderes vor als etwa die KPÖ. Aus der Breite der UnterstützerInnen ergibt sich unter anderem der sehr allgemein gehaltene Text. Dies ist ein großer Unterschied zum Frauenvolksbegehren von 1997. Dieses war konkret und ein Schritt vorwärts. Mobilisierung in Richtung SPÖ-ÖVP Koalition? Nehmen wir an das Parlament beschließt dem Volksbegehren nachzukommen. Der Text für die Verfassung ist so allgemein, dass eine Reihe von Sozialmaßnahmen vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden könnte (etwa Einsparungen im Familienbereich, von denen nur die Reichen profitieren). Denkt man diese Frage genauer durch, kommt man zu einer der großen Fallen des Volksbegehrens : eine so genannte "Verfassungsmehrheit" im Parlament muss so zusammen arbeiten, dass sie alle Veränderungen im Sozialsystem verfassungsmäßig absichern (also notfalls in den Verfassungsrang heben) kann. Da eine solche Veränderung sonst sofort beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden könnte. Realpolitisch bedeutet das eine Neuauflage der Koalition zwischen ÖVP und SPÖ. Diese wesentliche Intention geht auch aus der Auswahl der prominenten Unterstützer und den wesentlichen Statements hervor. Es ist kein Wunder, dass linkere Unterstützer des Volksbegehrens nicht zu Wort kommen. Ein Großteil der UnterstützerInnen hat das Volksbegehren als ein Votum gegen die Regierung betrachtet. Diese Leute muss der GLB jetzt offensiv vertreten. Viele unterzeichnen (bzw. unterzeichneten) das Volksbegehren nur weil ihnen von der Linken keine Alternative angeboten wurde und sie so das Gefühl hatten wenigstens irgend etwas gegen den Sozialabbau zu tun. 1995 gab es noch eine große Demonstration gegen das Sparpaket der SPÖ-ÖVP Regierung. An diese Tradition müssen wir als GLB anknüpfen. Die Regierung gibt heute die Themen vor und zieht den Sozialabbau weiter durch. Würde der ÖGB die Urabstimmung ernst nehmen gäbe es längst eine Kampagne gegen Ambulanzgebühren, Unfallrentenbesteuerung, Kürzungen beim Arbeitlsosengeld und Studiengebühren. Es wird an uns liegen, eine neue Sozialbewegung aufzubauen und die vielen UnterstützerInnen des Volksbegehrens sollten wir einladen mit zu machen. *) Michael Gehmacher ist GLB-Betriebsrat und SLP-Gewerkschaftssprecher.