GATS - Gemeine Ausplünderung traditioneller Solidargemeinschaften

Es nennt sich ganz harmlos "General Agreement on Trade in Services" oder kurz GATS. Dabei handelt es sich um ein bereits seit 1994 existierendes Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO zur weltweiten Regelung für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen.

Von Heinz GRANZER.

Schon seit Februar 2000 wird an einer radikalen Ausweitung dieses Dienstleistungsabkommens gearbeitet, das nach Meinung der Kritiker weltweit den Einfluss der jeweiligen Regierungen den global gültigen Handelsregeln unterordnen würde. "Es geht um die Marktöffnung in den letzten großen, noch immer stark von nationalstaatlichen Reglementierungen geschützten Wirtschaftsbereichen", meinte etwa die Obfrau von Attac-Österreich gegenüber dem "Standard". "Die Großkonzerne des reichen Nordens versuchen wieder einmal schamlos, sich die Absatzmärkte im armen Süden unter den Nagel zu reissen." Bis zum März 2003 sind dem Vernehmen nach die derzeitigen Verhandlungen anberaumt - die eigentlich schon Ende des Jahres abgeschlossen hätten sein sollen.

Dabei sind auch die bereits geltenden Regelungen schon recht umfassend und weitreichend. Diese versuchen, schrittweise noch existierende staatliche Barrieren für den internationalen Handel und den wirtschaftlichen Wettbewerb im Dienstleistungssektor auszulöschen. Das GATS umfasst jede vorstellbare Dienstleistung einschließlich öffentlicher Dienste in Bereichen, welche die Umwelt, die Kultur, natürliche Ressourcen, Trinkwasser, Gesundheitswesen, Bildung, soziale Sicherheit, Transportwesen, Postzustellung und eine Vielzahl von kommunalen Aufgaben betreffen, warnte auch die Österreichische Hochschülerschaft Ende März.

Damit drohen schließlich auch alle Regierungsvorschriften obsolet zu werden, die den Handel mit Dienstleistungen regeln sollen. Das beginnt schon beim Arbeitsrecht und geht bis zum Verbraucherschutz. Dabei handelt es sich um Verordnungen, Richtlinien, Subventionen und Beihilfen, Zulassungsstandards und Qualifikationen sowie Beschränkungen hinsichtlich des Marktzugangs, der Überprüfungen des wirtschaftlichen Bedarfs sowie regionaler Besonderheiten aus dem Bereich Dienstleistungen.

Wo öffentlicher Dienst zur profitablen Ware wird

Weltweit geht es um die Marktöffnung im letzten, großen, stark von nationalstaatlichen Reglementierungen geschützten Wirtschaftsbereich. Die Dienstleistungswirtschaft hat die höchsten Wachstumsraten und erbringt weltweit im Durchschnitt sechzig Prozent des Bruttosozialprodukts. Aber während der Anteil der Dienstleistungen bei den Ländern mit niedrigem Einkommen lediglich 38 Prozent ausmacht und bei der Gruppe mit mittlerem Einkommen 56 Prozent, erreicht er schließlich in den hochindustrialisierten OECD-Ländern mittlerweile 65 Prozent vom Bruttosozialprodukt. Der Anteil der Dienstleistungen am Welthandel insgesamt beträgt freilich lediglich 20 Prozent, hier lässt sich also noch ein großes Potential orten.

Kein Wunder also, dass vor allem die großen Konzerne in den Startlöchern scharren und ihre Lobbyisten landauf-landab für die Ausweitung des Abkommens trommeln. Da passt es auch dazu, dass hinter verschlossenen Türen praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Es soll nicht noch einmal solch eine Panne passieren wie mit dem MAI-Abkommen über den Schutz weltweiter Investitionstätigkeit auch über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg. Da ist es schließlich gelungen, rechtzeitig auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen und auch die Regierungen zu zwingen, die anfängliche Kapitulationsbereitschaft als Willfährigkeit gegenüber den großen Konzernen bloßzustellen.

Auch hierzulande wächst der Unmut über den Vorstoß in bisher traditionell öffentlich erbrachte Dienstleistungen in Bereichen wie Bahn, Post, Energie- und Wasserversorgung. "Wir fordern zuerst eine Untersuchung der teils katastrophalen Auswirkungen bisheriger Liberalisierungsschritte. Es darf nicht zu einer Aushöhlung von sinnvollen Regulierungen im Zuge der GATS-Verhandlungen kommen", fordert etwa Attac.

Bemerkenswert, wie demgegenüber seitens des zuständigen Sektionschefs im Wirtschaftsministerium beruhigt und abgewiegelt wird. Zwar seien tatsächlich "härteste Verhandlungen" zu erwarten, erklärte der dort für internationalen Handel zuständige Josef Mayer gegenüber dem "Standard", aber die beträfen die unterschiedlichen Interessen von Entwicklungs- und Industrieländern, oder aber Probleme wie den Stahlkonflikt zwischen der EU und den USA. Es wäre auch gar nicht wahr und daher ein "grundsätzliches Missverständnis", dass die WTO als Welthandelsorganisation ihren Mitgliedern über den GATS-Vertrag vorschreiben wolle, welche Dienstleistungen in Zukunft privat oder nach wie vor öffentlich erbracht werden sollten. In der einleitenden Präambel des Abkommens würden sogar ausdrücklich eigene nationalstaatliche Regelungen bezüglich öffentlicher Dienstleistungen "ausdrücklich anerkannt", so der Sektionschef.

Alles halb so wild

Darüber hinaus dürfe man sogar in eigenen Ausnahmelisten ausdrücklich festhalten, welche Dienstleistungen auch weiterhin vor dem globalen Wettbewerb geschützt werden sollen. Auf der gerade in der Ausarbeitung befindlichen "Österreich-Liste" befänden sich jedenfalls Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, die Arbeitskräftevermittlung, audiovisuelle Dienstleistungen, Erziehung, Bildung, der Straßentransport und die Wasserversorgung.

Viel Lärm um nichts also? Nun, wenn die großen, weltweit operierenden Konzerne den profitablen Zugang zum Dienstleistungsgeschäft vor Augen haben, kann man sicher sein, dass sie schon Mittel und Wege finden, die Vertragsbestimmungen in ihrem Sinne interpretieren zu lassen. Dazu kommen die nicht unbeträchtlichen Möglichkeiten, die eigene Marktmacht zur Durchsetzung selbst recht weitgehender Einflussnahmen zu nutzen. Gerade jetzt lässt sich recht anschaulich verfolgen, wie auch in Österreich Post, Bahn, Energie, Bildung oder Gesundheit derart umstrukturiert werden, dass der Boden für die einschlägigen Konzerninteressen aufbereitet wird.

Selbst im besonders sensiblen Bereich der Trinkwasser-Wirtschaft sind erste diesbezügliche Anzeichen zu erkennen, gerade, weil hier zunächst einmal vordergründig einschlägige Hoffnungen enttäuscht werden. Das Unternehmen A.T. Kearney-Österreich hat hier geprüft und kann leider, leider nur bedauernd mitteilen, dass man schon allein hunderte Millionen Euros in Werbung und Imagepflege aufwenden müsse, um international mit Wässerchen wie Perrier oder Evian mithalten zu können. Auch andere einschlägige Ideen - wie beispielsweise Pipeline-Exporte von Trinkwasser - wären für das kleine Österreich eine Nummer zu groß und würden sich nicht rechnen.

Dabei wären Versorgungsqualität, Betreiber-Know-how und eine technologische Wissensbasis etwa in der VA Tech Wabag, dem weltweit drittgrößten Hersteller von Wasseranlagen, oder beim Wasseraufbereiter BWT durchaus vorhanden. Das Problem wäre aber die geringe Größe der viertausend heimischen, meist kommunalen Wasserbetriebe. Während hierzulande 518 Wasserversorger auf eine Million Einwohner kämen, wären das in Deutschland nur 81 und Frankreich würde überhaupt von lediglich zwei großen Wasserkonzernen beherrscht ...

Da sieht man gleich, da müssten also Fachleute her, die auch das nötige Kleingeld auszugeben nicht scheuen. Aber dafür, dass dann beispielsweise Wiener Hochquellwasser in New Yorker Kaffeehäferln landen könnte, müsste dann freilich auch den ausländischen Branchenhaien ungehemmter Zutritt geboten werden, und wo so etwas hinführen könnte, demonstrieren gerade Berge von Einweg-Plastikflaschen in jedem gepflegten Haushalt.

Wo Liberalisierung Angebot verschlechtert

Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass viele Dienstleistungen aufgrund ihrer Personennähe und ihrer gesellschaftspolitischen Bedeutung in weitaus stärkerem Maße innerstaatlicher Regulierung unterliegen als der Handel mit Sachgütern. Die dementsprechenden Märkte werden von einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Standards geregelt, wobei alle staatlichen Ebenen von der Gemeinde bis hin zur Bundesregierung beteiligt sind. Vor allem Basisdienstleistungen sind in Europa und in vielen Entwicklungsländern im Unterschied zu den USA vorwiegend staatlich, beziehungsweise öffentlich-rechtlich organisiert. Damit greift das GATS entscheidend in innerstaatliche Regulierungen ein. Dabei gilt es nicht so sehr protektionistisch einen heimischen Anbieter vor ausländischer Konkurrenz in Schutz zu nehmen, sondern die Qualität der Basisdienstleistungen selbst abzusichern. Die Gefahr besteht darin, dass private Konkurrenten, seien sie inländischer oder ausländischer Provenienz, den staatlichen und öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen die einkommensstarken Konsumentengruppen abspenstig machen, und eine Reduzierung der Regelungsdichte bei privaten Dienstleistungen erzwingen. Wenn Gesundheit, Sozialsysteme, Bildung, Information, Kultur und ähnliches zur Ware werden, muss dies als grundlegend anderer Vorgang angesehen werden, als wenn der Warenhandel durch Abschaffung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen erleichtert wird, stellt auch die Hochschülerschaft in ihrer Stellungnahme fest. Damit erstreckt sich das GATS-Abkommen auf Gebiete, die nie zuvor als Gegenstand der Handelspolitik betrachtet wurden.

Vertreter der Bundesregierung, der EU und der WTO halten dem offiziell entgegen, dass beispielsweise eine Privatisierung von Bildungs- und Gesundheitswesen nicht auf der Tagesordnung stünde und entsprechende Befürchtungen "im wesentlichen unbegründet" seien. Sie verweisen dabei - wie Sektionschef Josef Mayer vom Wirtschaftsministerium - auf die formalen Verhandlungsspielregeln der WTO, wonach ein Land nur dort zu liberalisieren brauche, wo es selbst entsprechende Angebote unterbreitet. Im übrigen lägen Dienstleistungen unter staatlicher Regie ohnehin außerhalb des Dienstleistungsabkommens der WTO.

Aber trotz dieser formalen Vorbehalte ist es offensichtlich, dass der Sinn und Zweck des GATS gerade darin besteht, die Liberalisierung der Dienstleistungen voranzutreiben. Schon aus verhandlungstaktischen Gründen wird die EU gezwungen sein, den Marktzugang für ausländische Anbieter zu ermöglichen, denn auch in der Handelspolitik gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit. So Handelskommissar Lamy : "Wenn wir unseren eigenen Zugang zu fremden Märkten verbessern wollen, dann können wir unsere geschützten Sektoren nicht aus dem Sonnenlicht heraushalten. Wir müssen offen sein, über alles zu verhandeln, wenn wir einen großen Wurf machen wollen."


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