
Abfertigung Neu
Abfertigung Neu? Oder: Wie ein Sieg des ÖGB zu einer Niederlage für die Beschäftigten wird. Der ÖGB freut sich, dass ihm dieser Erfolg gegenüber Wirtschaftskammer und Regierung gelungen ist. Er erinnert damit an den König von Troja, der sich über das hölzerne Pferd freute, das er von den Griechen geschenkt bekam. Was dieses Geschenk – das trojanische Pferd - für die Zukunft Trojas bedeutete, kann man bei Homer nachlesen. Wenn man aber die griechische Sagenwelt nicht kennt, so kann man sich auch an den alten Victor Adler halten: "Wenn wir vom Klassenfeind gelobt werden, so können wir sicher sein, etwas falsch gemacht zu haben!" Eine hintergründige Betrachtung von Rudi FISCHER. Die Vorteile der "Abfertigung Neu" werden in den diversen Propagandamaterialien umfangreich dargestellt. Es wird aber so getan, als ob es keine Nachteile gäbe. Es ist ein Vorteil, dass in Zukunft alle Beschäftigten Abfertigungsansprüche erwerben, die ihnen nicht mehr verfallen können. Es ist auch ein Vorteil, dass der Anspruch jetzt kontinuierlich wächst, und nicht mehr sprunghaft. Dass das bisherige Modell nicht mehr den neuen dynamischen, flexiblen Arbeitsmärkten entspricht, war unbestritten. Daher gibt es auch von Seiten des GLB seit Jahren ein entsprechendes Reformpapier zur Abfertigung. Was beschlossen wurde ist aber keine Reform der Abfertigung sondern etwas inhaltlich völlig Neues was an Stelle des Alten treten soll. Ich will hier nicht jene Neuerungen wiederholen, die man ohnehin in allen Broschüren und Zeitungen nachlesen kann, sondern mich auf jene Bereiche konzentrieren, die man sonst nicht beschrieben bekommt. Die Höhe der "Abfertigung Neu" Hier werden alle Zahlen auf Basis einer Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr angegeben. Diese wird aber nach übereinstimmenden Aussagen aller Experten aus Versicherungswirtschaft und Kapitalanlageberatung auf Grund der Anlagebeschränkungen und Auflagen im Gesetz nicht zu erreichen sein. Somit werden die tatsächlichen Beträge bedeutend geringer sein als jetzt politisch versprochen wird. Die Rolle des Unternehmers Das Geld bleibt nicht im Unternehmen, sondern wird in eine eigene Kassa einbezahlt. Für die Auszahlung haftet nicht mehr das Unternehmen, sondern die neue "Mitarbeitervorsorgekassa". Dadurch reduzieren sich in der Folge die Unternehmerbeiträge für den Insolvenzentgeltsicherungsfond aus dem bisher im Konkursfall die Abfertigungsansprüche ausbezahlt werden. Der Unternehmer entscheidet darüber in welcher Kasse das Geld der Beschäftigten angelegt wird. Der Unternehmer haftet aber nicht für die Veranlagung. Diese ist aber entscheidend dafür, wie viel Geld die Beschäftigten am Ende herausbekommen. Da die großen Banken und Versicherungen die neuen "Mitarbeitervorsorgekassen" gründen, besteht die Gefahr, dass die Entscheidung des Unternehmers eher von seinen eigenen Interessen bei Banken und Versicherungen (Kontospesen, Kreditzinsen, Versicherungsprämien) geleitet wird, als von den Veranlagungsinteressen der Beschäftigten. Die Betriebsräte haben bei der Auswahl der Kasse zwar ein starkes Mitspracherecht, aber wer von ihnen hat denn die erforderlichen Kenntnisse, um die Anlagekonzepte ausreichend beurteilen zu können. Betriebsräte sind nun mal keine Anlageberater! Weiters wird damit der Grundsatz, dass der Abfertigungsanspruch vorenthaltener Lohn ist, unterhöhlt. Denn wenn der Beschäftigte nicht darüber entscheiden kann, wie sein Geld angelegt wird, dann ist es auch nicht wirklich sein Geld. Mit der "Abfertigung Neu" wurde das Kapitaldeckungsprinzip als legitimes System zur Bildung von sozialen Ansprüchen verankert. Verschärft wird dies noch dadurch, dass die "Abfertigung Neu" in eine private, nach dem Kapitaldeckungsprinzip arbeitende, Zusatzpensionsversicherung einbezahlt werden kann. Das trojanische Pferd Ideologisch wurde hier der Umstieg von einem Umlageverfahren zu einem Kapitaldeckungsverfahren vorgenommen. Und damit der Wechsel von Solidarität zu Individualität. Die individuell angesparte Summe wird zum Kriterium der sozialen Absicherung. Man kann sich ausrechnen ab wann die Arbeitslosenversicherung und die Pensionsversicherung auf ein derartiges System umgestellt werden. Im Prinzip geht das nämlich ganz einfach: Die eingezahlten Beiträge werden fiktiv verzinst (z.B. mit dem jährlichen Wirtschaftswachstum, der Inflationsrate oder dem Körpergewicht des Bundeskanzlers). Daraus ergibt sich im Anspruchsfall eine zur Verfügung stehende Kapitalsumme. Die Höhe einer Pension errechnet sich dann einfach: Angesparte Kapitalsumme dividiert durch restliche Lebenserwartung (an Hand der versicherungsmathematischen Sterbetabellen). Damit umgehen die Politiker elegant die politischen Fragen nach Frühpensionsregelungen, gesetzlichem Pensionsantrittsalter, Pensionserhöhungen etc. Bei diesem System, um das es da in Wirklichkeit geht, werden all diese politischen Fragen beseitigt und durch eine mathematische Formel ersetzt – und die ist dann ein wertfreier nicht mehr hinterfragbarer Sachzwang. Wer mehr und länger arbeitet bekommt auch mehr Pension. Die "Anständigen und Tüchtigen" haben sich durchgesetzt gegen die "Unanständigen und Faulen". Und der ÖGB feiert den Einzug des trojanischen Pferdes in die eigene Stadt. Mit welchen Argumenten wird er denn dagegen auftreten, dass das Pensionssystem auf das oben dargestellte "quasi Kapitaldeckungssystem" umgestellt wird? Wo es doch bei diesem neuen Pensionssystem zum Unterschied zur viel gelobten "Abfertigung Neu" nicht einmal ein Kapitalmarktrisiko gibt! Und wie lange wird es dann dauern bis die "Pension Neu" genau so wie die "Abfertigung Neu" komplett den privaten "Finanzdienstleistern" überlassen wird? Es gibt Siege wo ich mir die Frage stelle wie denn wohl eine Niederlage aussieht! Nachdenken kommt vor dem Umdenken! Es wird Zeit, dass die ÖGB-Führung damit beginnt und dass die Mitglieder dies von ihr massiv einfordern!