
Hartzkommission
Die Vorschläge der "Hartzkommission" aus Sicht der ArbeitnehmerInneninstitutionen ("ANI") Die Hartzkommission plädiert für eine Transformation der Arbeitslosenversicherung in eine Erwerbs- und Arbeitslebensversicherung, von der nicht nur ArbeitnehmerInnen sondern auch Selbstständige und "Neue Selbstständige" erfasst sind. Dadurch soll auf die immer weiter voranschreitende "Flexibilisierung" des Arbeitslebens Bedacht genommen werden. Dieser Ansatz ist grundsätzlich überlegenswert, allerdings ist er so umfassend angelegt, dass dadurch die Finanzierungslage der Arbeitslosenversicherung grundlegend betroffen wäre. Ein genaues Abwägen, welche Gruppen und Risiken erfasst werden sollen und wie das Leistungs-Beitragsäquivalent zu gestalten ist, damit die Versicherung einerseits für die Betroffenen leistbar und andererseits wirtschaftlich im Rahmen des Solidarprinzips führbar ist, muss dabei erfolgen. Bonus-Malus-Systeme sind seit langem in den USA in Kraft. Der Vorteil liegt darin, dass die VerursacherInnen von Arbeitslosigkeit (häufig kündigende Arbeit-geberInnen) einen höheren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten als Unter-nehmen, die auf eine geringe Fluktuation der Belegschaft bedacht sind. Andererseits würde eine derartige Umstellung in Österreich vermutlich mit sehr großem EDV-technischen und administrativen Aufwand bei Sozialversicherung und Unternehmen verbunden sein und ferner eine Reihe von Unwägbarkeiten mit sich bringen, so dass dieser Ansatz als eher riskant einzustufen ist. Der Hartzvorschlag, die Leistungshöhe in den ersten Monaten als Pauschalbetrag zu bemessen, ist zwar sehr verwaltungsvereinfachend, steht jedoch in klarem Wider-spruch zum versicherungsrechtlichen Äquivalenzprinzip, das verfassungsrechtlich zu beachten ist und nur durch soziale Argumente (die Arbeitslosenversicherung ist ja Bestandteil der Sozialversicherung) durchbrochen werden sollte. Dieser Vorschlag ist daher abzulehnen, auch wenn er – bezogen auf die von Hartz vorgeschlagene Höhe von 750,-- Euro pro Monat - eine Anhebung des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes in Österreich bedeuten würde. Dies zeigt aber nur, wie niedrig in Österreich mittlerweile die Höhe des Arbeitslosengeldes ist und dass hinsichtlich der Leistungshöhe tatsächlich ein dringender Reformbedarf vorliegt. Der Vorschlag der ANI geht jedoch dahin, die Ersatzrate anzuheben und einen Ausgleich für Arbeitsuchende zu schaffen, die zuvor ein besonders niedriges Erwerbseinkommen bezogen haben. Die derzeitige Bezugsdauer in Deutschland soll von bis zu 32 Monaten auf 12 Monate verkürzt werden; dies entspricht dem aktuellen Höchstwert in Österreich, der allerdings nur für Arbeitslose über 50 Geltung hat. Hier ist zweifellos zu überlegen, die Bezugsdauer in Österreich altersgestaffelt über die Grenzwerte von 20, 30 und 52 Wochen hinaus anzuheben. Die durchschnittliche Vermittlungsdauer soll in Deutschland von 33 auf 22 Wochen verkürzt werden. Der Jahresdurchschnittswert in Österreich hat 2001 vergleichsweise "nur" 15 Wochen betragen. Dies ist ganz wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass die Zielsteuerung des AMS offenbar die richtigen Ziele verfolgt hat und dass diese in quantitativ wirksamer Weise umgesetzt worden sind. Verbesserungsbedarf muss aus ArbeitnehmerInnensicht aber bei der Qualitätsdimension der Vermittlung festgestellt werden. Dies erfordert aber auch die ausreichende Präliminierung von Geldmitteln durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit damit vom AMS die notwendigen Reformen und die damit verbundenen Schulungen der AMS-Beschäftigten finanziert werden können. Aus Sicht der ANI ist es sinnvoll, das bestehende Frühwarnsystem des § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz auszuweiten. Einerseits sollten davon bestimmte Personengruppen, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt besonders schwierig ist, umfassender in das Frühwarnsystem einbezogen werden, als dies derzeit der Fall ist. Zum anderen wäre es sinnvoll, dass vom AMS verstärkt standardisierte arbeitsmarkt-politische Interventionspakete im Rahmen des bestehenden Frühwarnsystems angeboten werden um dieses für eine präventive Arbeitsmarktpolitik nutzbar zu machen. Wir lehnen es jedoch ab, ArbeitnehmerInnen zu sanktionieren, wenn sie sich nicht unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsmarktservice melden, wie dies im Hartzpapier als Möglichkeit vorgesehen ist. Vorgeschlagen wird dagegen die Schaffung von Anreizen für ArbeitnehmerInnen (z.B spezielle Informationstage), sich möglichst unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsmarktservice zu melden. Dieser Ansatz wird von uns begrüßt; allerdings wurde in Österreich in jüngster Zeit gerade das Gegenteil legistisch umgesetzt: Die Bezahlung von Postensuchtagen wurde gesetzlich beseitigt. Die Kooperation zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und privaten Arbeitsver-mittlern soll intensiviert werden. In Österreich gibt es bereits eine solche Zusammen-arbeit. Nicht sinnvoll wäre es aber, diese aus rein dogmatischen Motiven weiter ausbauen zu wollen. In Österreich wird in manchen Bundesländern bereits seit einigen Jahren die gemein-nützige Arbeitskräfteüberlassung als Instrument eingesetzt. Je nach Zielgruppe und individueller Situation erfolgt die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz mit oder ohne begleitende Qualifikationsmaßnahmen; in jedem Fall aber gibt es eine begleitende Betreuung dieser Arbeitsuchenden. Ziel ist immer die dauerhafte Eingliederung in den regulären ersten Arbeitsmarkt, das Zeitarbeitsunternehmen wird dabei als Transferstation für diesen Eingliederungsprozess in den ersten Arbeitsmarkt verwendet, nicht jedoch als Vermittlungsziel. Die Variante der Hartzkommission, wonach die Bundesanstalt für Arbeit selbst solche Zeitarbeitsagenturen gründen sollte und sich dabei auch mit der gesamten Administration selbst belasten muss, wird von den ANI allerdings als unzweckmäßig eingestuft. Der Vorschlag, Zeitarbeit generell weitergehend zu fördern, erscheint für Österreich dagegen nicht als angebracht, da hier Zeitarbeit im Gegensatz zu Deutschland schon unter Rahmenbedingungen möglich ist, die von den Unternehmen sehr leicht einzuhalten sind. Vorgeschlagen wird die Zusammenlegung von Sozialämtern mit den Vermittlungs-stellen der Bundesanstalt für Arbeit. Eine ähnlich gelagerte Diskussion in Österreich ist bislang immer deshalb ergebnislos geblieben, weil damit gravierende Um-setzungs- und Finanzierungsprobleme verbunden sind. Sozialhilfe ist Ländersache, wobei sowohl Geld- als auch Dienstleistungsniveau in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgebaut ist. Voraussetzung für ein Zusammenlegen würde daher zunächst eine bundeseinheitliche Sozialhilfegesetzgebung und ein bundeseinheitliches Dienstleistungsniveau der Sozialämter erfordern. Im Hinblick darauf, dass in Österreich sowohl das Leistungsniveau – absolut und auch relativ zum zuvor erzielten Entgelt – wesentlich niedriger ist und den Arbeit-suchenden bereits derzeit schon mehr zugemutet wird als in Deutschland, sind die Forderungen der Hartzkommission für Österreich nicht geeignet, um einen stärkeren Wirkungsgrad der Vermittlung zu erzielen. Eine Verschärfung wird von den ANI strikt abgelehnt, da die Arbeitslosigkeit nicht durch Vorenthalten von Versicherungsleistungen für die Versicherten bekämpft werden kann. Eine Umkehr der Beweislast für ArbeitnehmerInnen wird von den ANI als unzweckmäßig und arbeitslosenversicherungsrechtlich disfunktional abgelehnt. ArbeitnehmerInnen sind gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichert, wobei der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit gesetzlich genau definiert ist. Außerdem ist legistisch festgelegt, unter welchen Umständen die Arbeitslosigkeit als mitverschuldet gilt. Darüber hinaus den ArbeitnehmerInnen eine Beweislast aufzubürden, wäre unverhältnismäßig und wird daher von den ANI abgelehnt. Mit unterschiedlichen Instrumenten sollen reguläre Arbeitsplätze im Niedriglohn-bereich, vor allem bei persönlichen Dienstleistungen geschaffen werden, wobei vor allem an Kombilohnvarianten und Steuervergünstigungen bei persönlichen Dienst-leistungen für deren Konsumenten gedacht wird. Generell ist anzumerken, dass Kombilohnmodelle in angelsächsischen Ländern (USA, GB, Irland, in Kanada nur als zeitlich befristeter Pilotversuch) schon längere Tradition haben, in Kontinentaleuropa jedoch nur in vorsichtigen Versionen zum Einsatz kommen, wie z.B. in Österreich als Einstellbeihilfe für Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Der Grund liegt auf der Hand: wenn sie wirken sollen, führen sie zu hohen Kosten für die öffentliche Hand. Darüber hinaus führen wirksame Kombilohnmodelle in vielen Fällen zu einer Umwandlung von Ganztags- in Teilzeitarbeitsplätzen und begünstigen die generelle Senkung des Lohnniveaus, um die förderbaren Grenzwerte zu erreichen. Am zweckmäßigsten ist aus Sicht der ANI daher der Weg, selektiv und zeitlich begrenzt die Einstellung bestimmter Gruppen zu fördern. Zur Steuerbegünstigung von persönlichen Dienstleistungen wird angemerkt, dass diese Maßnahme gerade bei dem angesprochenen Arbeitsmarktsegment von den ANI skeptisch beurteilt wird. Der Anreiz für sehr gut situierte Private, persönliche Dienstleistungen "schwarz" in Anspruch zu nehmen besteht in der damit verbundenen völligen Abgabenfreiheit und dem absoluten Fehlen von weitergehender Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Eine steuerliche Absetzbarkeit kann daher dieser Zielgruppe nicht ausreichend Anreiz zur regulären Beschäftigung der DienstleisterInnen bieten. Sie bewirkt nur einen Mitnahmeeffekt bei jenen, die aus verschiedenen Gründen die in Anspruch genommene Dienstleistung ohnehin regulär versteuert hätten. Der Förderung von Selbstständigkeit stehen die ANI grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings in der in Österreich bisher gewählten selektiven und gegenüber den Be-troffenen verantwortungsvollen Form. Das heisst, eine Förderung soll nur erfolgen, wenn nach genauer Prüfung im Einzelfall Marktfähigkeit des Geschäftsgegenstandes als wahrscheinlich und die individuellen und allgemeinen Voraussetzungen als ge-geben festgestellt werden. Dieser Ansatz nimmt auf die unerwünschte Realität Bezug, dass trotz aller Be-mühungen ältere Arbeitsuchende oft keinen Arbeitsplatz finden können. Unverdient werden dann sehr oft diese Arbeitsuchenden selbst oder das Arbeitsmarktservice dafür verantwortlich gemacht. Es genügt eben in der Praxis nicht, dass ein höheres Erwerbsalter für wünschenswert erklärt wird und die Unternehmen "ersucht" werden und mit Förderungen Anreize erhalten, Ältere zu beschäftigen. Der Vorschlag regt daher die "Versöhnung" zwischen Anspruch und Wirklichkeit an, indem diese Gruppe von Arbeitsuchenden nicht mehr zwingend vermittelt werden muss. In Österreich wurde allerdings der Ansatz gewählt, die Erwerbsbeteiligung über 50 anzuheben, wobei dieser Ansatz nach Meinung der ANI auch richtig ist. Allerdings sind sie der Auffassung, dass seitens der Politik und der Unternehmen nicht alles getan wird, um diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Zu diskutieren ist daher für Österreich, wie die Rahmenbedingungen für eine erhöhte Erwerbsbeteiligung über 50 verbessert werden können. Die aktuelle Realität ist allerdings insofern mit zu berücksichtigen, dass Vermittlungsprobleme am Arbeitsmarkt nicht durch eine Ursachenumkehr z.B. in Form verschärfter Zumutbarkeitsbestimmungen gegen die Betroffenen selbst gewendet werden. Dieser Vorschlag kann nur begrüßt werden, er sollte jedoch konkret ausgestaltet werden. Das Einführen von Zielvorgaben für den Arbeitsmarkt ähnlich den Maastrichtkriterien für die Budgetlage wäre beispielsweise ein wesentlicher Beitrag in diesem Sinne. Österreich sollte dies nicht nur im eigenen Bereich verwirklichen, sondern sich dafür auch auf EU-Ebene einsetzen. Dass solche Maßnahmen Wirkung erzielen, zeigen ja die Maastrichtkriterien. Damit deren Einhalten aber nicht zu Lasten der Arbeitsmarktpolitik geht ist es notwendig, auch Arbeitsmarktkennzahlen als Zielvorgaben verbindlich festzulegen. Dadurch könnte eine Optimierung von Budget- und Arbeitsmarktpolitik erreicht werden. Ziel muss es in jedem Fall sein, eine ausgeglichene Arbeitsmarktlage und eine tatsächlich gegebene Existenzsicherung für Arbeitsuchende sicher zu stellen, und dies durch eine an Hand objektivierter Kriterien und Kennzahlen nachvollziehbaren Arbeitsmarktpolitik Die ANI halten es abschließend für durchaus notwendig, europäische Meinungen wie z.B. die noch abzuwartenden endgültigen Vorschläge der Hartzkommission, mit einzubeziehen, legen jedoch Wert darauf, dass hier vor allem österreichische Rahmenbedingungen zur Diskussion stehen und zwar in umfassendem Sinne, also unter Einschluss Josef Schmee