"Abfertigung Neu" - das Verzinsungsmärchen

Warum die "Abfertigung Neu" in Wirklichkeit keine Kapitalverzinsung bringt und daher jedes Sparbuch eine Superanlage ist im Vergleich zur "Abfertigung Neu".

Von Rudi FISCHER.

Ursprünglich wurde von einer Kapitalverzinsung von 6 Prozent ausgegangen. Die erwartbare Verzinsung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Höhe der zu erwartenden Abfertigung. Auch die ÖGB-Führung hat dieses neue Anlagemodell für gut befunden. Doch wie gut ist es wirklich?

Ich habe also auf Grund der gesetzlichen Vorschriften eine Rechnung aufgestellt, wie das mit der Kapitalverzinsung aussieht. Um nicht nur mit Prozentzahlen zu agieren, habe ich der Einfachheit halber ein Bruttogehalt von 1.000,-- Euro pro Monat angenommen.

Und so sieht die Rechnung aus:

Bruttogehalt: 1.000,-- Euro davon 1,53 Prozent für die "Abfertigung Neu" sind 15,30 Euro. Davon abgezogen werden 0,3 Prozent für den Verwaltungs- und Kontrollaufwand der Gebietskrankenkasse sowie 3,5 Prozent Verwaltungsaufwand der Mietarbeitervorsorgekasse. Somit bleiben 14,72 Euro zur Veranlagung übrig. Wenn es tatsächlich gelingen sollte, dieses Kapital mit 6 Prozent Verzinsung pro Jahr anzulegen, wovon aber keine Bank oder Versicherung ausgeht, so werden daraus 15,60 Euro. Davon wird aber noch 1 Prozent als "Prämie" für diese Kapitalveranlagung abgezogen, womit man auf 15,44 Euro kommt. Davon werden noch alle "Barauslagen der Veranlagung" abgezogen. Dies sind alle Arten von Kontoführungskosten, Depotgebühren und ähnlichen Bankspesen sowie alle Kosten, die durch Börsengeschäfte entstehen, inklusive der Kosten für die Absicherung von Wechselkursrisiken. Somit ist klar, dass am Ende aus den vom Unternehmer überwiesenen 15,30 Euro nach erfolgreicher Veranlagung eindeutig weniger als 15,30 werden. Da ja nur das "anzulegende Kapital" - in unserem Fall 14,72 Euro - garantiert ist, können die Spesen das Kapital bis zu diesem Betrag auffressen. Durch die entsprechende Zahl von Transaktionen kann man auch immer erreichen, dass die Spesen höher werden als die Erträge. Alle weiteren Spesen dürfen nämlich in die nächsten Jahre "vorgetragen" werden, und dann von den erwirtschafteten Gewinnen abgezogen werden.

Wenn eine Bank, eine Versicherung, eine Pensionskasse und eine Kapitalanlagegesellschaft gemeinsam eine Mitarbeitervorsorgekasse gründen, die dann ihnen die entsprechenden Geschäfte überträgt, so sind die Kosten, die dafür verrechnet werden, de facto eine versteckte Gewinnausschüttung an die Eigentümer zu Lasten der "Anleger".

Der Gesetzgeber garantiert, dass aus 15,30 Euro durch Veranlagung nicht weniger als 14,72 Euro werden dürfen. Das nennt man Kapitalgarantie! Kein Wunder, dass sich die Branchengrößen aus Banken, Versicherungen und Pensionskassen auf diese Weihnachten besonders freuen, denn ab Jänner beginnt für sie das große Fressen. Dass diese Leute die "Abfertigung Neu" toll finden ist verständlich, aber warum feiert die ÖGB-Führung dieses Ergebnis?


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