
Wie funktioniert Liberalisierung im GATS
Liberalisierung im internationalen Rahmen der WTO läuft nach anderen Spielregeln, als wir es von nationalen Liberalisierungen bisher gewohnt sind. Dieser Unterschied soll im folgenden Artikel aufgezeigt werden. Von Rudi FISCHER. Im nationalen Rahmen werden geschlossene Märkte in denen staatlich regulierte Monopole oder Oligopole die Versorgung sichern, geöffnet - die "Marktzutrittsbarrieren" werden beseitigt. Der Markt wird damit für nationale Mitanbieter bzw. EU-Mitanbieter geöffnet. Nationales Recht bzw. EU-Recht bestimmen die "Spielregeln" der geöffneten Märkte. Weiters gibt es bilaterale Verträge z.B. zwischen Österreich und Ungarn über wechselseitige Marktzugänge. Mit den GATS-Liberalisierungen wird das jetzt anders. Alle Marktöffnungen gelten vertragsgemäß für alle 143 anderen WTO-Staaten. Es gilt für alle die Gleichbehandlung mit den Inländern und die Meistbegünstigungsklausel. Damit gibt es dann in weitesten Bereichen keine bilateralen Abkommen mehr und damit keine regionale Zusammenarbeit. Was mit den Ungarn paktiert wurde, gilt automatisch auch für Ägypten, Brasilien und China. GATS fordert den "totalen Markt". Beschränkungen "im nationalen Interesse" kennt dieses System nicht. Weiters können beschlossene Liberalisierungen faktisch nie mehr zurückgenommen werden, egal welche negativen Auswirkungen sie in den einzelnen Staaten haben. Österreich als EU-Mitglied Mit dem EU-Beitritt haben wir die gesamte WTO-Kompetenz an die EU abgetreten. Dies bedeutet, dass die Verhandlungen nicht von nationalen VertreterInnen der EU-Länder geführt werden, sondern vom EU-Außenhandelskommissar auf Basis der Entscheidungen innerhalb der EU (Rat bzw. 133er-Ausschuss). Auf EU-Ebene wurden die Liberalisierungsforderungen "an den Rest der Welt" formuliert entsprechend den Interessen der europäischen Konzerne. Bemerkenswert ist, dass weder die Liberalisierung der EU noch die Forderungen der übrigen WTO-Staaten an die EU bisher veröffentlicht wurden. Und das obwohl diese beiden Forderungskataloge seit Monaten existieren. Zur Zeit werden die "Angebote der EU" auf Basis der Forderungen der übrigen WTO-Länder formuliert – natürlich wieder im Geheimen. Ende März 2003 wird dann das EU-Angebot den anderen WTO-Ländern offiziell mitgeteilt und dann beginnt das große Feilschen. Entscheidungen in der EU Durch den Vertrag von Amsterdam wurde das Einstimmigkeitsprinzip im WTO-Bereich (Artikel 133 des EU-Vertrages) in weiten Teilen durch eine qualifizierte Mehrheit ersetzt. Somit kann einzelnen EU-Mitgliedern eine Liberalisierung aufgezwungen werden! Dieser Bereich wurde im Vertrag von Nizza noch erweitert. Somit gilt nur mehr für ganz wenige Bereiche das Einstimmigkeitsprinzip – was gleichzeitig bedeutet, dass nur in diesen Bereichen keinen Liberalisierung gegen den Willen des jeweiligen Mitgliedslandes vorgenommen werden kann. Die Minister entscheiden im Rat bzw. 133er-Ausschuss auf Basis ihrer nationalen Beschlüsse (Regierung bzw. Parlament). Man kennt aber keine namentliche Abstimmung. Es werden nur Pro- und Kontrastimmen gezählt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Somit ist es nicht sicher, ob die Minister auch tatsächlich auftragsgemäß abstimmen! Das Beispiel: Wasserversorgung Die EU fordert vom Großteil der WTO-Länder die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung. Die großen Wasserkonzerne der EU haben sich hier durchgesetzt. Nun muss man damit rechnen, dass diverse andere Länder ihrerseits die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in der EU fordern. Wenn sich die EU entschließen sollte, die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in ihrer "Angebotsliste" aufzunehmen, so braucht sie dafür laut EU-Vertrag Art. 133 nur eine qualifizierte Mehrheit. Es gibt also keine Möglichkeit eines österreichischen Vetos! Beim WTO-Treffen wo die GATS-Liberalisierung und damit die Liberalisierung der österreichischen Trinkwasserversorgung ausgehandelt wird, hat Österreich als EU-Mitglied kein Verhandlungsmandat, sondern die österreichischen Vertreter sitzen auf den Zuschauerrängen, weil verhandeln darf da nur der Außenhandelskommissar. Pointiert gesagt: Die EU entscheidet mit Mehrheit, ob die österreichische Trinkwasserversorgung auf den Markt kommt, und der EU-Kommissar handelt dann den Preis aus. Wenn die Trinkwasserliberalisierung beim WTO-Treffen beschlossen ist, muss sie in Österreich durch eine Änderung der nationalen Gesetze umgesetzt werden, denn der EU-Kommissar hat ja in unserem Namen zugestimmt – auf Basis des EU-internen Mehrheitsbeschlusses. Wenn sich Österreich weigert, so werden andere Staaten, die auf den österreichischen Markt wollen, das "WTO-Gericht" anrufen, und dieses wird Österreich wegen Nichtumsetzung der "GATS-Novelle" verurteilen! Ich hoffe, an diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Geheimdiplomatie aufhört, und welche politische Bedeutung die 13 Fragen haben, die ich in meinem letzten Artikel formuliert habe! P.S: In der nächsten Nummer befasse ich mich mit dem Rechtsverständnis der WTO und dem WTO-Gericht.