Abfertigung neu: Über den Tisch gezogen !

Wir vom GLB sind weder ein Hort von Propheten, noch wollen wir Besserwisserei betreiben, aber es zeigt sich, dass unsere Skepsis angebracht war, als mitten in der angeblichen sozialpartnerschaftlichen Eiszeit der schwarz-blauen Koalition von allen Seiten plötzlich ein Sieg gefeiert wurde: Abfertigung für alle, ab dem ersten Tag, auch bei Selbstkündigung ! Wieso sollte aber ausgerechnet in Zeiten der asozialsten Regierung der Zweiten Republik eine für die Lohnabhängigen akzeptable Maßnahme gefunden worden sein? Aber alle waren happy: die FPÖVP, die SP, die Wirtschaftskämmerer, die ÖGB-Spitze, fast auch die Grünen. Es war fast so ergreifend wie damals, als in einer konzertanten Aktion die arbeitende österreichische Bevölkerung bei der Abstimmung über den EU-Beitritt über den Tisch gezogen worden war. Also war Skepsis nötig, sogar ungeschaut. Wir Linksradikale mussten natürlich wieder "stänkern", genau wie damals. Leitl hatte bei der Abfertigung Verzetnitsch über den Tisch gezogen, weil dieser froh war, dass sich endlich wieder jemand in seinem Penthouse meldete.

Und wie recht wir hatten, selbst in den ÖGB-Jubelorganen macht sich jetzt, wo die "Abfertigung neu" in die Praxis umzusetzen wäre, Skepsis breit, vor allem bei den BetriebsrätInnen, die sich jetzt mit dem Kuhhandel auseinandersetzen müssen, allerlei Ratschläge von allerlei Seiten bekommen, aber keine definitive, gültige Auskunft der eigenen Interessenvertretungen. BR-Körperschaften von Großbetrieben wie der OMV schicken Informationen an die ArbeitnehmerInnen aus, in denen sie darauf hinweisen, dass die neue Abfertigungsregelung nur für ab dem 01.01.2003 eintretende ArbeitnehmerInnen gelten werde. Keine Rede mehr von Umstieg. Und das durchaus zu recht.

Bei genauerer Betrachtung bergen die Veränderungen bei der Abfertigung mehr Verschlechterungen als Verbesserungen in sich: Die "Abfertigung neu" wird die Unternehmen weniger kosten als die alte Regelung, weil ja ein viel zu niedriger Abgabensatz von 1,53 Prozent des Monatsentgelts angesetzt wurde, der alten Regelung hätte ein Satz von ca. 2,5 Prozent entsprochen. Erreicht man nach der alten Abfertigungsregel nach 25 Dienstjahren das Maximum eines vollen Jahresentgelts (also 14 Monatsentgelte), so fällt die gleiche Summe im Rahmen der "Abfertigung neu" erst nach 37 Jahren an. Fürwahr ein schöner "Erfolg" des Herrn Verzetnitsch.

Doch es kommt noch dicker: Inzwischen wird nicht nur von den reaktionärsten politischen Kräften im Zuge der Pensionsdebatte die "Abfertigung neu" als "weiteres Pensionsstandbein" dargestellt, sondern auch in "reformwilligen" sozialdemokratischen Kreisen und natürlich seitens der zahllosen den Lohnabhängigen im Genick sitzenden und in den Geldbörsen hängenden "Sozialexperten". Bei der nächsten Pensionsgegenreform wird damit ganz sicher "operiert" werden, um die Pensionen weiter zu verschlechtern. Dies zeigt sich allein schon an den von der Wirtschaftskammer vorgeschlagenen Auszahlungsmodalitäten: an Stelle direkter Auszahlung werden fünf Varianten vorgeschlagen:

Weiterveranlagung in bisheriger Mitarbeitervorsorge-Kasse (welch schönes Wort) bis zur Pension, Übertragung in die MV-Kasse des neuen Arbeitgebers, Verwendung als Einmalprämie für Rentenversicherung, Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen oder Überweisung an eine Pensionskasse" und bei Pensionierung darf der Arbeitnehmer zwischen Auszahlung mit 6 % Besteuerung oder steuerfreier Rentenversicherung oder steuerfreier Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteilen wählen.

Der guten Ordnung halber sei auch noch erwähnt, dass die gesamte Debatte um die Abfertigung für die weitaus größte Fraktion im ÖGB, die FSG, eine Geschichte eines jahrelangen Misserfolgs ist, denn immerhin saßen namhafte Mitglieder der FSG in vorangegangenen Regierungen und hatten im Parlament viel mitzureden - und die Abfertigung blieb, wie sie war. Nichts wurde verbessert unter SPÖ-geführten Regierungen! Weder bei der Abfertigung, noch bei den Pensionen, bei letzteren wurden entscheidende Gegenreformschritte gerade in diesen Zeiten eingeleitet.

Unser Ratschlag für ArbeitnehmerInnen, die bereits vor dem 1. Jänner 2003 angestellt waren: Bleibt beim alten Abfertigungssystem, es sei denn, ihr habt vor, in nächster Zeit selbst zu kündigen oder es droht eine Kündigung vor Erreichen der alten Abfertigungsgrenze (nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit). Auch wer von einer eventuellen Entlassung (bei Kündigung steht die Abfertigung sowieso zu!) bedroht ist, kann einen Umstieg überlegen, wird aber wahrscheinlich keine dafür nötige Vereinbarung treffen können.


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