Gleiches Pensionsalter für Frauen und Männer ?

Bevor angehoben wird, müssen die Voraussetzungen stimmen.

Es liegt nun schon mehr als zehn Jahre zurück, dass im Parlament mit 2/3-Mehrheit ein Gleichbehandlungspaket verabschiedet wurde, worin nach einem 25-jährigen Stufenplan die vorhandenen rechtlichen und ökonomischen Diskriminierungen von Frauen beseitigt werden sollten. Erst danach wollten die ParlamentarierInnen den Frauen das gleiche Pensionsanfallsalter zumuten. Beginnend mit 2019 bis zum Jahr 2033 soll demnach das gesetzliche Pensionsalter für Frauen um fünf Jahre angehoben werden und somit beide Geschlechter mit 65 Jahren in Pension gehen können.

Dieser mutige Schritt beruhte auf der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1990 und der in ihr enthaltenen Begründung für ein unterschiedliches Pensionsanfallsalter von Männern und Frauen: "... dass Frauen bisher die Hauptlast der Haushaltsführung und Kindererziehung trugen und noch immer tragen, so dass verheiratete Frauen, ebenso wie Frauen, die in einer Lebensgemeinschaft mit einem Mann leben, vor allem aber Frauen, denen die Obsorge für Kinder oder sonstige Angehörige obliegt und die überdies berufstätig sind, in der Regel einer doppelten Belastung ausgesetzt waren und sind."

Was hat sich denn in diesen letzten zehn Jahren verändert, dass heute die so genannten ‚Experten‘ von Rürup bis Marin mit einem Zynismus sondergleichen locker von einer "schnellen Anhebung", von der "Abschaffung der Frühpension", von "Lebensarbeitszeit-Durchrechnungsmodellen" und überhaupt von einem noch späteren Pensionsantritt für beide Geschlechter sprechen können. Wurden die Forderungen des Frauenvolksbegehren etwa erfüllt? Sind Frauen heute am Arbeitsplatz weniger diskriminiert? Der Frauenanteil bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten spricht eine andere Sprache, die Schere zwischen Männer- und Frauenlöhnen geht weiter auseinander und der Anteil der über 50-jährigen Frauen bei den Arbeitslosen ist um 80 Prozent gestiegen.

Was haben die Regierungen dagegen getan? Die überfallsartige Anhebung (die SPÖ hatte dasselbe über einen etwas längeren Zeitrahmen hin geplant) des Frühpensionsalters um 18 Monate war da sicher kontraproduktiv. Und auch das vielgepriesene Kindergeld anstelle des Karenzgelds wird es Frauen nicht leichter machen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu finden.

Und da gibt’s dann auch noch die Statistik: 40 Prozent der Frauen haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch. Männer gingen (1999) durchschnittlich fast drei Jahre vor dem möglichen Frühpensionsalter (mit 57,1 Jahren) in den Ruhestand, während Frauen mit durchschnittlich 55,8 Jahren, also erst nach einem dreiviertel Jahr nach Erreichen der Altersgrenze in Pension gehen konnten, weil ihnen die Versicherungsjahre fehlen. Frauenpensionen machen bereits weniger als die Hälfte der Männerpensionen aus. Ja, Armut ist weiblich.

Da können wir uns nur der Petition des Österreichischen Frauenringes an die Bundesregierung vom Vorjahr anschließen, die sich an alle Parlamentsabgeordneten mit dem Anliegen wenden, "die vorhandene Gesetzeslage zu respektieren und Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen zu ergreifen. Der Ausbau von Kinderbetreuungseinichtungen von der Krippe bis zum Hort und Maßnahmen gegen die wachsende Lohndifferenz sind dabei vorrangige Ziele, da Österreich im EU-Vergleich in diesen Bereichen zu den Schlusslichtern zählt."

 

Eine Hand wäscht die andere ...

"Durch die Abschaffung der Frühpensionen können 6 Mrd Euro eingespart werden", ging vor kurzem als Meldung durch die Medien und auf der anderen Seite geht eine bekannte Versicherung mit dem Slogan: "Lassen Sie sich einfach vom Staat fördern!" auf Kundenfang für die private Zukunftsvorsorge.

Auch wenn Börsencrash’s diesen privaten Zusatzpensionen erheblich zugesetzt haben, wen kümmert’s, der österreichische Staat fördert sie mit satten 9,5 Prozent.

Wenn von "länger Leben" und von der "Unfinanzierbarkeit" unseres Pensionssystem die Rede ist, dann ist in erster Linie die Steuerflucht der Unternehmen aus unserem Sozialsystem zu bekämpfen. Durch atypische Beschäftigungsverhältnisse, durch falsche Werkverträge und Scheinselbständigkeit entgehen den Sozialversicherungsträgern letztendlich Millionenbeträge.

All die geplanten Verschlechterungen werden unser Pensionssystem nicht absichern, im Gegenteil es sind Schritte, das bestehende Sozialversicherungssystem zu zerstören und dessen Privatisierung voranzutreiben. Der Staat will sich aus seiner ursprünglichen Verantwortung der Drittelfinanzierung der Pensionen stehlen und die privaten Versicherungen reiben sich die Hände. Das soll mit dem ganzen Gerede von einer ‚notwendigen Pensionsreform‘ vertuscht werden.

- Lilian Stadler -

 

 


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