
Steirischer Taxikollektivvertrag abgeschlossen!
Seit 1. Jänner 2003 gibt es – nach vielen Jahren Verhandelns – einen Kollektivvertrag (KV) für das steirische Taxigewerbe. Positiv ist zunächst die Tatsache, dass mit diesem KV für die betroffenenen Taxlerinnen in vielen Fragen eine größere Rechtssicherheit eintritt und sich Unternehmer nicht mehr so einfach aus sozialen Verantwortungen heraus mogeln können. Gesagt werden muss aber auch, dass dieser KV von hunderten in Österreich gültigen zu den ganz schlechten gehört. Zunächst einmal in der Frage der Entlohnung, wo ganze 740,-- Euro/Monat – bei einer "offiziellen" Arbeitszeit von 260 Stunden überhaupt pensionsbegründend wirken. Schon Tage später – nach Wirksamkeit des TaxlerInnenkollektivvertrags - zeigen etliche Taxiunternehmen blühende Kreativität diesen zu unterlaufen: Betroffene KollegInnen werden bedrängt "freie Dienstverträge" zu unterschreiben (die nicht KV-wirksam sind) und oftmals gezwungen, sich wieder gehaltsmäßig "rückstufen" zu lassen oder man führt die von Gebietskrankenkasse und Wirtschaftskammer verordneten Fahrtenbücher (zwecks besserer Kontrollmöglichkeit) nicht. Ziel vieler Unternehmer im steirischen Taxigewerbe ist es offenbar nur die Fahrpreise zu erhöhen und so weiter zu machen wie bisher. ÖGB und AK sind gefordert sich dies nicht bieten zu lassen!