
Sozialbetrug
Betrug mit System. Die Sozialschmarotzer-Debatte handelte lange Zeit von Arbeitslosen und NotstandshilfebezieherInnen. Die tatsächlichen Sozialbetrüger sitzen aber in gut gewärmten Baucontainern oder in den Chefetagen von Frachtunternehmen. Gedeckt werden sie durch eine Gesetzgebung, die organisierten Sozialbetrug noch immer als Kavaliersdelikt bagatellisiert. Von Manfred Bauer. Organisierter Sozialbetrug benötigt Demagogie. Demagogie, die sich gegen prekär Beschäftigte, aber vor allem gegen Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen richtet. Bei den Ärmsten der Armen ortet das neoliberale (Regierungs-)Personal und seine ihm willfährige Journaille Sozialbetrug. Sie schwärmen als Mobilgarde zur Beschleunigung der politischen Verblödung aus. Ihre Aufgabe betrachten sie darin, den mittelständischen Mob in Stimmung gegen die Sozialschmarotzer, gegen "das arbeitsscheue Gesindel", zu bringen und die wenigen schwachen Regeln im Umgang zwischen Kapital und Arbeit zu beseitigen. Und sie wollen ablenken von den eigentlichen Sozialbetrügern, die sich ganz woanders befinden - nämlich inmitten ihres eigenen Klientels. Betrug am Bau In Wien sind bereits mehrere hundert Unternehmen im Firmenbuch eingetragen, deren Fragwürdigkeit nur mehr von der Unverfrorenheit übertroffen wird, mit der sie ans betrügerische Werk gehen. Die Baufirmen, zumeist im Besitz einiger Clans, verwenden Adressen, die nicht stimmen, sie schieben fiktive Namen von Geschäftsführern vor und beschäftigen Arbeiter, die sie nicht anmelden. Wenn die Arbeiter dann nach Fertigstellung eines Bauloses ihren Lohn einverlangen, wenn Krankenkasse und Steuer ihre Abgaben einheben wollen, sind die Firmen plötzlich von der Bildfläche verschwunden. "Unbekannt verzogen" heißt der Code, mit dem sie ihr betrügerisches Wirken finalisieren. Konkret funktioniert der Betrug so, dass die Arbeiter ohne ihr Wissen laufend auf andere Firmen umgemeldet werden. In dieser Zeit wird der Bauabschnitt, stets im Auftrag einer renommierten Baufirma, fertig gestellt. Wenn schließlich zur Kasse gebeten wird, ist die betreffende Firma nach einem bewusst herbeigeführten Konkurs bereits wieder aus dem Firmenbuch getilgt, so dass eine Rekonstruktion oftmals nicht mehr möglich ist. Acht von zehn Baufirmen, die pleite gehen, sind bereits solche Scheinfirmen. Das ist nichts anderes als organisierter Betrug im großen Stil, Arbeiter werden um ihren Lohn betrogen, für den sie hart gearbeitet haben, und Millionen Euro werden auf diese Weise an der Sozialversicherung und an der Finanz vorbei geschwindelt. Geld, das sich Finanzminister Grasser unter anderem dann von denen wieder holt, die schon einmal betrogen wurden. Im Vorjahr hat allein die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) mehr als 1.300 Bauerarbeiter vor Gericht und 1.115 Arbeiter von 144 Baufirmen vor dem Insolvenzfonds vertreten, damit sie zu ihrem Geld kommen. Weitere Eckdaten zu diesem Betrug mit System: 8 von 10 Baufirmen, die in Konkurs gehen, sind Scheinfirmen, als Subfirmen getarnt. Täglich werden drei solcher Firmen gegründet. In wenigen Monaten werden oft einhundert GmbHs auf Vorrat gegründet. Betrug in der Gastronomie Küchenhilfen, KöchInnen und KelnnerInnen, die als geringfügig Beschäftigte angemeldet sind, dennoch pro Tag zehn Stunden und mehr arbeiten, sind gerade in der Gastronomie keine Seltenheit. Werden sie indes krank, wird ihr Dienstverhältnis "ausgesetzt", wie es in der Terminologie der professionellen Gastro-Betrüger heißt. Das bedeutet, sie können wiederkehren, sobald sie gesund sind, während ihres "Krankenstands" erhalten sie wie selbstverständlich keinen einzigen Cent. Nach vorsichtigen Schätzungen der Gastgewerbe-Gewerkschaft sind in Österreichs Hotels und Gasthäusern etwa 15.000 ArbeitnehmerInnen illegal beschäftigt; dieser Wert entspricht zehn Prozent aller dort Beschäftigten. Es gibt keine Lohnzettel, Überstunden werden zwar gemacht, aber nicht bezahlt, ebenso wenig wie Sozialversicherungsbeiträge. "Angesichts solcher Größenordnungen kann man schon lange nicht mehr von Kavaliersdelikten sprechen", kritisiert die AK Wien. Unternehmen, die erwischt werden, kommen oft nur mit läppischen Verwaltungsstrafen davon. Diese marginale Ahndung ist für das professionelle Schwarzunternehmertum in der Gastronomie mehr eine Einladung als eine Sanktion. Betrug im Transportgewerbe Die schier endlose Betrugskette im Frächtergewerbe ist nicht erst seit der Aufdeckung des so genannten Frächterskandals rund um den oberösterreichischen Transportmulti Karl Kralowetz evident und aktenkundig. Seit die Lkws den Kapitalismus gleitfähig und damit grenzenlos (im wahrsten und schlimmsten Sinne des Wortes) gemacht haben, hält das Transport- und Frächtergewerbe Kurs auf Betrug und Ausbeutung. Und die Lobby - in diesem Fall die Wirtschaftskammer - macht dabei im Interesse ihrer Klientel ungeniert mit. Ein Beispiel: Ein österreichischer Frächter verfügt über einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Als Lenker beschäftigt das Unternehmen 19 Praktikanten aus Ungarn. Diese können - auf Initiative der Wirtschaftskammer - in Österreich befristet eingesetzt werden, damit sie ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse vertiefen. Abgesehen davon, dass es höchst fragwürdig ist, wie ein Lkw-Fahrer hinter dem Volant und unter Ausklammerung sämtlicher vorgeschriebener Ruhezeiten Deutsch lernen soll, ist es eine Tatsache, dass der betreffende Frächter durch den Einsatz von Praktikanten mehr als 290.000 Euro pro Jahr einspart, während ausgebildete Lkw-Chauffeure vom AMS (Arbeitsmarktservice) an Baufirmen vermittelt werden, die sich als betrügerische Scheinfirmen erweisen. Solch ein Praktikanten-Abkommen gibt es derzeit nur mit Ungarn. Einen Erlass des Innenministers, wonach Lkw-Lenker generell nicht als Praktikanten einzustufen sind, hat der Wirtschaftsminister für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund ist begreiflich, dass weitere Abkommen mit ehemaligen COMECON-Ländern vor dem Abschluss stehen. Ein besonders drastisches Beispiel für gewerblichen Sozialbetrug lieferte der schon erwähnte Frächter Kralowetz. Seine Affäre, die eigentlich eine Affäre neoliberal inspirierter Gewerbe- und Kammerpolitik darstellt, weitet sich mit jedem Tag aus. Seit Monaten hat die Staatsanwaltschaft München II Arbeitsdokumente und Computeraufzeichnungen durchforstet, bis sie kürzlich die Beweislage hieb- und stichfest abschließen konnte. Ergebnis: 4.000 Fahrer sollen von der Spedition illegal beschäftigt worden sein, so die Verdachtslage bei den Ermittlern. Der konkrete Vorwurf lautet: Verdacht des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern. Karl Kralowetz, die österreichische Spitze des eurokontinentalen Eisbergs, hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Vermag er die Vorwürfe nicht zu entkräften, wovon die JuristInnen ausgehen, dann droht ihm eine Haftstrafe in Höhe von eineinhalb Jahren. Davon ist die Untersuchungshaft - acht Monate - abzurechnen. Ein Strafausmaß, das allemal den Sozialbetrug lohnt. Konsequenzen Vor dem Hintergrund der Expansion des Schwarzunternehmertums fordern Gewerkschaft und Arbeiterkammern seit langem strengste Konsequenzen, ohne dass es bisher allerdings nachhaltig zu solchen gekommen ist. Aus der Sicht des GLB sind folgende, unmittelbar zu ergreifende Maßnahmen erforderlich: Im Gesellschaftsrecht müssen sämtliche Schlupflöcher für Schwarzunternehmer geschlossen werden. Das bedeutet, das Stammkapital einer GesmbH. muss tatsächlich erlegt oder durch Pfandrechte besichert werden. Dem gewerberechtlichen Geschäftsführer, der im Betrieb tätig sein muss, ist eine Sorgfaltshaftung aufzuerlegen. Bei versuchter Abgabenhinterziehung muss er Meldung erstatten, widrigenfalls wird er zur Haftung herangezogen. Unverzichtbar ist, dass die ArbeitnehmerInnen noch vor Antritt ihrer Beschäftigung angemeldet werden- diese Bestimmung muss verpflichtenden Charakter tragen. Zudem sollten die Sozialversicherungsträger verpflichtet werden, die Beschäftigten von jeder Abmeldung oder Änderungsmeldung zu informieren. Zahlt ein Unternehmen keine Abgaben oder hinterzieht es Abgaben, sollte die Sozialversicherung bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist den Konkursantrag stellen dürfen. Eine weitere, unmittelbare Konsequenz besteht darin, dass Generalunternehmer in Hinkunft für Subunternehmer haften müssen. Bei öffentlicher Auftragsvergabe sollten überdies Teile des Honorars bis zum Nachweis der Zahlung der Löhne und Abgaben zurückgehalten werden können. Schließlich müssten die Kontrollen wirksamer und die Strafen härter werden. Bisher gingen nahezu alle ertappten Schwarzunternehmer straffrei aus. Die Praxis, den unternehmerischen Sozialbetrug als Kavaliersdelikt zu bewerten, muss einer gerichtlichen Verfolgung mit strengsten Sanktionen weichen. Und die betreffenden Sozialbetrüger müssen endlich benannt werden - die Sphäre der Anonymität darf nicht länger ein zusätzliches Schutzschild dafür sein, ArbeitnehmerInnen - mit Unterstützung der Unternehmer-Lobby - auszubeuten und auf Kosten der Allgemeinheit den individuellen Profit einiger Reicher noch profitabler zu machen. Diese Maßnahmen würden auch einen Beitrag dazu leisten, dass die neoliberale Hegemonie von der Sozialschmarotzerdebatte endlich ins richtige Zentrum gerückt wird - ins Zentrum neoliberaler Wirtschafts- und Sozialpolitik.