Grober Unfug, einerseits ...

Die Einführung betriebswirtschaftlicher Maßnahmen und Vorgaben in der Non-profit-organisation "Stadt Wien" gehört nicht nur zu den größten Kuriositäten seit der Erfindung des Wasserrohrbruchs, sondern weist außerdem auch noch andere, erschreckende Dimensionen auf.

So werden im Laufe mehrerer Jahre durch den groben Unfug, der unter den Titeln "New public management" und "Kontraktmanagement" abläuft, tausende Kolleginnen und Kollegen auf absolut professionelle Art demotiviert.

Sie müssen über lange Zeiträume hinweg neben ihrer angestammten Tätigkeit Statistiken und Berichte verfertigen und sich für alles, was sie tun quasi rechtfertigen, während ihre jeweiligen Abteilungsleiter auf Grund gezielter Falschinformationen durch die Oberbehörden mit großer Euphorie am eigenen Ast sägen.

Das an sich würde schon als respektabler Skandal durchgehen, doch darüber hinaus gibts noch einen Aspekt, über den die Verantwortlichen wohlweislich den Mantel des Schweigens breiten:

Die Verwaltungsmodernisierung mit den oben genannten Mitteln ist in Wahrheit die größte Geldvernichtungsaktion seit dem Bau des AKHs!

Innerhalb von rund 5-7 Jahren werden grob geschätzt 300 Millionen Euro für einen Effekt zum Fenster rausgeschmissen, den man nahezu gratis mit einfachen Änderungen der Dienst- und Besoldungsordnung sowie der Geschäftsordnung des Magistrats erzielen könnte.

Ein Teil dieses Betrags fließt in die gierigen Rachen diverser mehr oder weniger dubioser "Unternehmensberater", ein weiterer Teil wurde durch die Gründung neuer und absolut überflüssiger Unterabteilungen der Magistratsdirektion verbraucht (wobei der schlimme Verdacht im Raum steht, dass da wieder Versorgungsposten für "politisch Verdienstvolle" geschaffen wurden) und der Rest wird für die Mehrleistungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen verbraten.

Über den eigentlichen Zweck des Ganzen kann man als Außenstehender nur Vermutungen anstellen.

Angeführt wird die Hitliste dieser Vermutungen natürlich vom Verdacht, dass es sich dabei (in vorauseilendem Gehorsam) um die Vorbereitung der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen im Rahmen des GATS-Abkommens handelt.

Gerhard Haupt

GLB-GdG, HG II

 


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