
Antrag 2: einstimmig angenommen
Einschnitte ins Pensionsrecht
Massive Verschlechterung des Lebensstandards droht !
GLB für Betriebsversammlungen - Demonstration - gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen - Streik
Was die Regierungsparteien als "Pensionsreform" paktiert haben, hat die Funktion eines Vorschlaghammers zur Zerschlagung des Pensionssystems. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich in ihrer Zusammenwirkung wie folgt kennzeichnen: Länger arbeiten, bedeutend weniger Geld, extreme Ungerechtigkeiten, vor allem gegen die Frauen, und nicht zuletzt weiterer finanzieller Rückzug des Staates aus dem Sozialsystem. Dazu kommen die Wirkungen der Abschaffung der Frühpensionen auf den Arbeitsmarkt: Höhere Alters- und Jugendarbeitslosigkeit! Ältere ArbeitnehmerInnen ohne Chance auf einen Arbeitsplatz werden mit dem Arbeitslosengeld, der Notstandsunterstützung oder gar der Sozialhilfe abgespeist werden. Jene aber, die noch länger arbeiten "dürfen", werden den Zugang jüngerer Menschen zur Erwerbsarbeit verlegen.
Und das sind die gravierendsten Maßnahmen im Einzelnen:
- Abschaffung der Frühpensionen - Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer ab 1. Juli 2004 schrittweise bis 2009.
Wer vor dem gesetzlichen Pensionsalter von 60/65 Jahren in Pension gehen muss, verliert pro Jahr eines früheren Pensionsantrittes 4,2 Prozent (bisher 3 Prozent) ihrer/seiner Bruttopension. Der Gesamtabschlag wird mit 15 Prozent gedeckelt (bisher 10,5 Prozent).
Senkung der Steigerungsbeträge von 2 auf 1,78 Prozent pro Versicherungjahr. In allgemein verständliche Sprache übertragen: Der Steigerungsbetrag von 2 Prozent pro Versicherungsjahr bewirkte, dass mit 40 Versicherungsjahren die Höchstpension von 80 Prozent des im Durchrechnungszeitraums der besten 15 Jahre ermittelten beitrags-pflichtigen Einkommens erreicht wurde. Nach dem neuen Modell sind 45 Versicherungsjahre notwendig, um auf 80 Prozent zu kommen, oder anders herum betrachtet, wer mit 40 Versicherungsjahren in Pension geht, bekommt nur mehr 71,2 Prozent, mit 30 Versicherungsjahren gar nur mehr 53,4 Prozent.
Anhebung des Durchrechnungszeitraumes für die Bildung der Pensionsbemessungsgrundlage von den derzeit geltenden 15 bzw. 18 einkommens- und beitragsmäßig besten Jahre auf 40 Jahre - ab 2004 pro Jahr um 12 Monate (ASVG) bzw. 18 Monate (öffentlicher Dienst) - bis zum Jahr 2028.
Personen, die Versicherungszeiten nachgekauft haben, nun aber wegen der Erhöhung des Pensionsantrittsalters nicht in Pension gehen können, bekommen die Gelder rückerstattet (ohne Zinsen ?), sofern sie nicht pensionserhöhend wirken.
Für Frauen sollen künftig die ersten 24 Monate (bisher 18) ab der Geburt des Kindes pensionsbegründende Beitragszeiten sein, wenn in dieser Zeit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht. Diese geringfügige Verbesserung macht freilich nicht annähernd die Verluste aus der Ausdehnung der Durchrechnungszeiten, aus den Abschlägen und der Senkung der Steigerungsbeträge wett.
Dieses Programm, das nun in kürzester Zeit durchgepeitscht werden soll, wird katastrophale Auswirkungen auf die Versicherten haben. Auf Grund der Struktur und der Menge der Versicherungszeiten werden die Frauen die höchsten Verluste hinnehmen müssen - generell sind alle jene Versicherten am härtesten betroffen, die aus den verschiedensten Gründen, wie etwa längerer Ausbildungszeiten, weniger Versicherungsmonate ausweisen können. Nach neuesten Berechnungen können die Verluste bis über 30 Prozent betragen.
Die Abschaffung der Frühpensionen und die zu erwartenden finanziellen Verluste für die Versicherten stellen einen schweren Eingriff in die Lebensplanung der jetzt arbeitenden Generationen und einen Bruch des Vertrauensschutzes dar und werden immer mehr Menschen in soziale Notlagen bringen. Ein Grundprinzip der Sozialgesetzgebung, nämlich die Sicherung des Lebensstandards im Alter, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, wird gröblichst verletzt. Einfacher gesagt: Dem Wachstum der Armut wird Vorschub geleistet - und das in einer Situation, in der sich die PolitikerInnen nicht einmal dazu durchringen können, die ärgsten Sumpfblüten ihres eigenen Privilegiensystems zu beseitigen!
Der Hintergrund für diese unsozialen und unannehmbaren Maßnahmen ist die "Budgetsanierung". Die Lasten tragen wieder einmal allein die ArbeitnehmerInnen und die ohnehin schon sozial Benachteiligten, wie die MigrantInnen und "Saisonniers", die unter den schlimmsten Bedingungen arbeiten müssen. Die Großkonzerne, die Banken und Versicherungen sowie die Finanzspekulation werden hingegen mit Begünstigungen und Geschenken bedient.
Der Gewerkschaftlichen Linksblock protestiert gegen diese Angriffe auf das Pensionssystem und stellt sie in Zusammenhang mit den anderen geplanten Verschlechterungen, etwa im Bereich des Arbeitsrechts, des Gesundheitswesens und des Arbeitslosenrechts.
Wir stellen den unsozialen Kahlschlagkonzepten der Regierung im Sinne einer finanziellen Sicherung und sozialen Reformierung des Sozialsystems die Forderung nach radikaler Umverteilung der geschaffenen Werte entgegen. Wir verlangen:
- Einführung wertschöpfungsorientierter Arbeitgeberbeiträge in die Sozialversicherung, um Rationalisierungsgewinne verstärkt zur Finanzierung des Sozialsystems heranzuziehen.
- Wiederanhebung des Spitzensteuersatzes und Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie eine rigorose Besteuerung der Finanzspekulation. Körperschaftsteuer auf Wertschöpfungsbasis einheben, um endlich auch Konzerne und Banken zu erfassen. Das Stiftungsgesetz soll aufgehoben werden, um zu verhindern, dass Superreiche ihre Millionen an der Besteuerung vorbei bugsieren. Mit den Steuereinnahmen aus diesen Titeln können die Sozialausgaben des Staates, so auch der Staatsbeitrag zu den Pensionen, sichergestellt und Richtung Grundsicherung ausgebaut werden.
- Lohnsteuer massiv und nachhaltig senken, um einen Konjunkturimpuls zu setzen - Finanzierung der Lohnsteuerreform durch Anhebung der Steuern auf Kapitaleinkommen auf das Niveau der Besteuerung der Lohneinkommen.
- Zurückdrängen und strenge Überprüfung "atypischer" und prekärer Arbeitsverhältnisse, rechtliche wie faktische Schaffung des Rechts auf Vollzeitbeschäftigung.sowie die Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung, was mehr Beitragseinnahmen und mehr sozialen Schutz bringt.
- Für eine offensive Lohn- und Gehaltspolitik, die eine deutliche Anhebung der Fraueneinkommen zum Ziel haben muss und den ArbeitnehmerInnen nicht nur einen Inflationsausgleich, sondern eine spürbar höhere Abgeltung der gestiegenen Leistung bringt und auch die Beitragseinnahmen in die Sozialversicherung erhöht.
- Radikale Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich ohne weitere Flexibilisierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen, was nichts anderes bedeuten würde, als: mehr Kaufkraft, mehr Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragseinnahmen und mehr Spielräume für eine soziale Umgestaltung im Ausgabenbereich des Staates.
- Einführung eines Mindestlohnes per Generalkollektivvertrag in Höhe von 1.100 Euro. Gesetzliche Mindestpension auf dieser Basis ohne einschränkende Bestimmungen, wie etwa die Anrechnung des "Partnereinkommens".
Der Gewerkschaftliche Linksblock drängt in den Gewerkschaften und im Gesamt-ÖGB auf eine entsprechende Antwort auf die Kampfansage der Regierung: Alle gewerkschaftlichen Möglichkeiten sind auszuschöpfen, um diesen Angriff zurückzuweisen: Betriebsversammlungen, Demonstrationen, punktuelle Kampfmaßnahmen und Streik. Der ÖGB sollte angesichts der ungeheuren Herausforderung notfalls zum Mittel des Generalstreiks greifen.
Der GLB wird selbst im Sinne seines Protests und seiner Umverteilungs-Alternativen aktionspolitisch aktiv werden.
(c) 2003 by Gewerkschaftlicher Linksblock