Bundesforste: In Österreich abbauen, in Rußland expandieren ...

Finanzminister Grasser sieht ÖBF als Melkkuh

Als schizophren kritisiert der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) in Oberösterreich die Politik des Vorstands der noch zu 100 Prozent im Besitz der Republik befindlichen Österreichischen Bundesforste (ÖBF), die in Österreich hunderte Arbeitsplätze vernichtet und gleichzeitig große Investitionen in Osteuropa tätigt.

Konkret soll die Zahl der Beschäftigten der ÖBF von 1.285 (Stand 2002) um rund 200, also gut 15 Prozent, reduziert werden. Auch wenn dies wie üblich durch Verweis auf Altersteilzeit etc. "abgefedert" wird, sind die betroffenen Arbeitsplätze ein für allemal weg. Künftig soll es statt 25 nur mehr 12 Forstbetriebe der ÖBF geben, jeweils zwei in der Steiermark und Salzburg wurden bereits fusioniert.

Ein Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser von der ÖBF für 2004 eine Sonderdividende von 40 Mio Euro verlangt, eine Summe die weit über die Gewinnsubstanz des Unternehmens hinausgeht und Zugriff auf Rücklagen verlangt. Normalerweise müssen die ÖBF 50 Prozent ihres Gewinnes (2002: 23 Mio Euro bei einem Umsatz von 160 Mio Euro) aus der Bewirtschaftung von 859.000 Hektar Waldfläche als Fruchtgenuss an den Finanzminister abführen, seit 1997 waren dies immerhin bereits 104 Mio Euro.

Während in Österreich Arbeitsplätze vernichtet werden, wollen die Bundesforste in Rußland 860.000 Hektar Waldfläche – was der Fläche Vorarlbergs entspricht – pachten und kommerziell verwerten. Der Einstieg in den Ostmarkt soll über die Fiora-ÖBF Forstmanagement – ein Joint-Venture von ÖBF und den finnischen Staatsforsten Metsähallitus – erfolgen. Eine zweistellige Millionensumme wollen die ÖBF auch in der Ukraine investieren.

Der GLB unterstützt den Kampf des ÖBF-Betriebsrats gegen die Arbeitsplatzvernichtung bis hin zum Streik, sieht allerdings die Bereitschaft, dem Abbau von 100 Beschäftigten bis 2010 zuzustimmen, als Einfallstor für die Wünsche von Vorstand und Eigentümer.

(Presseaussendung des GLB-OÖ vom 12. Juni 2003)


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