Als die letzte Schlacht geschlagen war

und die Staubwolken sich hoben ...

Politische Sieger und Verlierer beim Pensionsraub

Nach Aussagen der Beteiligten gibt es ja nur Gewinner. Der ÖGB hat gewonnen, weil nur durch seine Protestmaßnahmen die Regierung Zugeständnisse machte. Die FPÖ hat gewonnen, weil durch ihr Verweigern der Zustimmung zur Reform erst gewisse Änderungen möglich wurden. Die ÖVP hat gewonnen, weil sie sich dialogbereit zeigte und berechtigte Einwände gelten ließ. Doch wer ist dann der Verlierer? Wer zahlt mal wieder die Zeche?

Eine hintergründige Analyse einer vordergründigen Propaganda

von Rudi FISCHER.

Die "Pensionssicherungsreform" ist beschlossen. Wie von mir vorhergesagt, wurde der letzte Entwurf noch durch einen allerletzten Änderungsantrag in der Plenardebatte unmittelbar vor Beschlussfassung geändert. Die Details können daher erst beurteilt werden, wenn das Ding im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Und der Hund steckt bekanntlich im Detail.

Die beschlossene Fassung unterscheidet sich von der Erstfassung nur dadurch, dass die Übergangszeiten verlängert und die Kürzungen etwas verringert beziehungsweise "gedeckelt" wurden.

Wessen Erfolg war das?

Jedenfalls nicht der von denen, die ihn für sich verkaufen. Der wahre Sieger ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, eine Dienststelle, die Gesetzesentwürfe auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft und für die Regierung verfassungsrechtliche Gutachten erstellt.

Der Verfassungsdienst hat sich die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Pensionsreformen und Vertrauensschutz durchgesehen und aufgelistet, welche Formulierungen mit welcher Wahrscheinlichkeit vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben würden. Das ist ja sein gesetzlicher Auftrag. Und der Kanzler hat sich in zähen Verhandlungen genau das wegverhandeln lassen, was der Verfassungsgerichtshof sowieso als verfassungswidrig aufgehoben hätte! Es ist natürlich ein politischer Erfolg, dass verfassungswidrige Anträge der Bundesregierung im Parlament nicht beschlossen werden. Aber noch kein großer. Der eigentliche Kampf hätte erst dann beginnen müssen. Nämlich der Kampf darüber, was im Rahmen dessen, was die Verfassung zulässt, geändert werden soll. Aber gerade zu dem Zeitpunkt hat die ÖGB-Führung den Kampf abgebrochen! So wichtig es ist, dass der ÖGB mit Hilfe von Abwehrstreiks die Verfassung schützt, so traurig ist es, dass derartiges notwendig ist. Und unverständlich ist, dass die ÖGB-Führung dies nicht deutlich gesagt hat! Unentschuldbar aber ist, dass die ÖGB-Führung durch einen Präsidiumsbeschluss dann die Abwehrstreiks für beendet erklärt hat. Der ÖGB-Präsident hat erklärt, dass man den Gesetzesbeschluss akzeptieren werde. Nur: wenn ein Beschluss meiner Meinung nach inhaltlich falsch ist, dann darf ich ihn nicht akzeptieren, nur weil er im Parlament die erforderliche Mehrheit gefunden hat. Denn dann müsste man ja auch Gesetze akzeptieren, die den Streik im öffentlichen Dienst verbieten, die den ÖGB für "Streikschäden" schadenersatzpflichtig machen und und und. Diese politische Einstellung der ÖGB-Führung zum Parlament und seinen Gesetzen kann für den ÖGB und die arbeitenden Menschen noch sehr gefährlich werden. Es ist politisch zu wenig auf die nächsten Wahlen zu hoffen, dass die nächste Regierung eine andere sein wird und gewisse Dinge wieder rückgängig gemacht werden können. Diese Hoffung hat sich bekanntlich schon bei den letzten Wahlen als falsch erwiesen.

Nur deshalb, weil ein von mir erkanntes Unrecht durch einen Beschluss des Parlaments zu Recht wird, darf ich doch den Widerstand dagegen nicht aufgeben! Gerade dann wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Wie geht´s weiter?

Unter Umständen wird dieser Gesetzesbeschluss nie Realität. Der jetzt beschlossene Pensionsraub hat als Fundament die Pensionsreform vom Jahr 2000 mit der plötzlichen Anhebung des Frühpensionsalters um 18 Monate. Die SPÖ hat wegen "Missachtung des Vertrauensschutzes" eine Prüfung dieses Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Ein Drittel der Nationalratsabgeordneten hat dieses Recht durch die Bundesverfassung. Und der Verfassungsgerichtshof wird in dieser Angelegenheit erst entscheiden. Im Juli soll das Urteil verkündet werden. Durch das Urteil (juristisch korrekt heißt es "Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes") kann die Basis des jetzigen Pensionsraubes zerstört werden.

Bildlich gesprochen: Wenn der Keller eines Hauses gesprengt wird, dann ist auch der erste Stock kaputt!

Wenn sie diesen Artikel lesen hat der Verfassungsgerichtshof wahrscheinlich schon entschieden, jetzt Mitte Juni, wo ich diesen Artikel schreibe, ist noch alles offen. Die Entscheidung des Gerichts, seine Aufträge an das Parlament und seine Begründungen, werden politische Weichen stellen. Wie weit dieser Pensionsraub tatsächlich Recht wird, und welche Auswirkungen dies auf die "Harmonisierung" des Pensionssystems haben wird. Speed kills! Man wollte die Entscheidung des Gerichtes offensichtlich gar nicht abwarten, man wollte offensichtlich das ganze durch den jetzigen Beschluss noch zusätzlich komplizieren, um es dem Gerichtshof politisch möglichst schwer zu machen, die Pensionsreform 2000 aufzuheben. Die SPÖ hat bereits angekündigt, auch diesen Pensionsraub vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Die Regierung wird wieder das Ergebnis nicht abwarten und die "Harmonisierung" beschließen. Womit dann wieder ein Beschluss hinfällig wird, weil er auf einer verfassungswidrigen Basis steht. Derartiges Vorgehen von schwarz-blau wird das Vertrauen in die Politik sicher nicht stärken, sondern insbesondere dem Parlamentarismus nachhaltig schaden. Aber vielleicht ist es auch das Ziel einiger Mächtiger, dass die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in das Parlament hat?

Der Kampf um soziale Gerechtigkeit und Demokratie hat jedenfalls erst begonnen!

PS: Über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und ihre Auswirkungen sowie über die Harmonisierung gibt´s was in der nächsten Nummer.


(c) 2003 by Gewerkschaftlicher Linksblock