Atypisch beschäftigt

Von rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen in Österreich sind bereits mehr als 850.000 atypisch beschäftigt – der überwiegende Teil davon nicht freiwillig.

Von Manfred BAUER.

Vor allem die Zahl der freien DienstnehmerInnen und der neuen Selbständigen, die auf Werkvertragsbasis ohne Gewerbeschein tätig sind, hat massiv zugenommen. Viele ArbeitnehmerInnen wählen diese Dienstform allerdings nicht freiwillig, wie eine kürzlich präsentierte Studie von ÖGB und Arbeiterkammer (AK) zeigt.

Die Mehrzahl der befragten Personen gab nämlich an, durch die Situation am Arbeitsmarkt in die atypische Beschäftigung gezwungen worden zu sein. Dabei wurden am häufigsten die Problemfelder Krankheitsfall – 50 Prozent – Arbeitslosigkeit – 43 Prozent – und Pension – 33 Prozent – angeführt.

Mehr als zwei Drittel der Befragten sehen grundsätzliche Probleme bei der sozialen Absicherung, da sie aus dem Arbeitsrecht herausfallen. Die Hälfte der Befragten gab an, ein Normalarbeitsverhältnis anzustreben.

Atypisch Beschäftigte sind überdurchschnittlich jung und gebildet. Ihr Einkommen pro Stunde liegt im Schnitt mit 7,73 Euro netto deutlich unter den für Normalarbeitsverhältnisse charakteristischen zehn Euro.

Gerade der Frauenanteil bei Atypischen ist deutlich höher als bei normalen Dienstverhältnissen. Gleichzeitig verdienen Frauen mit Matura um neun und ohne Matura bis zu 17 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Insgesamt ist die Zahl der freien DienstnehmerInnen in den Jahren von 1998 bis 2003 um 150 Prozent auf knapp 24.000 angestiegen. Bei den neuen Selbständigen hat sich die Zahl seit Ende 1998 sogar vervierfacht.

ÖGB und AK kritisieren daher, dass es sich bei den neuen Dienstformen überwiegend um Umgehungsformen durch die Unternehmen handle, um Personalkosten und Abgaben zu sparen. Freie DienstnehmerInnen haben nämlich keinerlei Anspruch auf Urlaubs-, Weihnachts-, Kranken- oder Arbeitslosengeld. Verantwortlich dafür sei ein zu eng gefasster ArbeitnehmerInnen-Begriff, der noch aus dem Jahr 1913 stamme, moniert die AK.

Daher solle sich der ArbeitnehmerInnen-Begriff künftighin an der "wirtschaftlichen Abhängigkeit" orientieren, und nicht an Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsweise, fordern ÖGB und AK. Sie mahnen auch eine verpflichtende Arbeitslosenversicherung ein, einen Kollektivvertrag und eine Ausdehnung des Vertretungsrechts von BetriebsrätInnen. Generell müsse es mehr Rechte für die Betroffenen geben.


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