Argumente für ÖBB und EisenbahnerInnen

 

Die Neuen (seit 1996) sind im ganz normalen ASVG (65) – der Rest geht jetzt frühestens mit 61,5 Lebensjahren oder nach mindestens 42 Dienstjahren in Pension. Aber dafür zahlen sie um 47 Prozent höhere Pensionsbeiträge und in der Pension einen zusätzlichen Pensionssicherungsbeitrag von 5,8 Prozent. Im Vergleich zu den Beitragszahlungen müssten ASVG-Versicherte bis 75 arbeiten.

Nur im Turnus (Tag/Nacht/Sonn-/Feiertag) haben sie mehr Anspruch – ist auch logisch – wenn sie in Urlaub gehen, müssen sie auch Samstag, Sonn- und Feiertag Urlaub nehmen.

Wenn Eisenbahner 2 Wochen im Krankenstand sind, zählt das 14 Tage, im normalen Berufsleben 2 x 5 Tage = 10 Tage – klare Rechnung. Außerdem zahlen EisenbahnerInnen seit Jahrzehnten Selbstbehalte.

Andere Branchen nicht? Verglichen mit der Privatwirtschaft liegen die allgemeinen Zulagen (Sonn-/Feiertag/Nacht) in der Höhe um 1/3 darunter. Samstag zählt überhaupt als normaler Werktag.

Würden die Eisenbahner nach Kollektivvertrag bezahlt werden, würden die Personalkosten um über 10Prozent steigen. Und: Kennt jemand einen reichen Eisenbahner?

Sie zahlen - ob sie fahren oder nicht - einen Monatsbeitrag! Ist es in der Privatwirtschaft nicht auch üblich, dass Monteure ihre Fahrt (Diäten) ersetzt bekommen?

Gilt nicht mehr für Neue ab 1996; außerdem sind Beamte nicht versetzbar, zahlen keine Arbeiterkammerumlage und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, im Gegensatz zu EisenbahnerInnen.


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