
"Eine Reise in das Gedärm des Kapitalismus"
Serie – Teil III Begründung und Legitimation bürgerlicher Gesellschaft und kapitalistischer Ökonomie Von Josef SCHMEE. Jede Ordnung, in der Menschen ihr Zusammenleben und –wirken organisieren, erhält einen Modus ihrer Begründung und Rechtfertigung. Dieser wird unabhängig davon erzeugt, ob es sich um relativ kleine, überschaubare Gesellschaftsformen wie Stämme und Clans handelt oder um etablierte Großgesellschaften. Die Anfänge der bürgerlichen Gesellschaft reichen bis ins späte Mittelalter zurück und ihre Ausdehnung und Durchsetzung vollzog sich als ungleichzeitig und keineswegs linear verlaufender Prozess mit wechselnden regionalen Schwerpunkten in Jahrhunderten. Entsprechend vielfältig sind die geistes- und ideengeschichtlichen Quellen des bürgerlichen Denkens, wie u.a. Renaissance, Humanismus, Säkularisierung, Protestantismus, Aufklärung, Rationalismus. Elemente dieser Strömungen und Richtungen verdichteten sich im 17. und im 18. Jahrhundert zusammen mit neueren politischen Lehren (z.B. naturrechtliche Begründung der Grenzen der Staatsgewalt, Vertragslehren des Staates und der politischen Gewalt etc.) zum politischen, sozialen und ökonomischen Liberalismus, der genuinen Begründungs- und Rechtfertigungslehre der bürgerlichen Gesellschaft und kapitalistischen Ökonomie. Obgleich der ideologische Charakter zentraler Argumente des Liberalismus augenfällig ist, hat das seiner Verbreitung und Durchsetzung keinen Abbruch getan. Es war das zwar nicht immer ein Erfolgsprozess; man kann verschiedene Phasen benennen, in denen sich der Liberalismus als Lehre und als praktische politische Kraft im Rückzug oder gar im Niedergang befand. Er erhielt jedoch stets erneuten Auftrieb. In seiner Frühphase (im 18. und in nicht wenigen Staaten erst im 19. Jh.) vornehmlich gegen die noch wirkmächtigen Lehren, Normen, Institutionen und Interessen des ancien régime und gegen den politischen Konservatismus gerichtet, gelang es dem Liberalismus, ideologisch, politisch und personell gleichsam in selbigen einzudringen und von innen her in die eigene Richtung zu transformieren. Deshalb drückt sich seither die Dominanz politischen, sozialen, ökonomischen und auch philosophischen liberalen Denkens (vor allem in der "ersten Welt") keineswegs notwendig in einer Vormachtstellung sich ausdrücklich als "liberal" bezeichnender Parteien aus. Konservative und christliche Parteien haben vielmehr zentrale liberale Positionen adaptiert und vertreten die konzeptionell, ideologisch und praktisch nicht weniger nachdrücklich, als Parteien explizit liberaler Richtung. Gelang dem Liberalismus ähnliches etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Hinblick auf die reformistische Richtung der Sozialdemokratie, die zunächst den Konservatismus als politischen Hauptgegner abgelöst hatte, so wurden bald schon liberale Überzeugungen in den sozialdemokratischen Parteien im gleichen Maße verallgemeinert, in dem innerhalb derselben der Reformismus Dominanz erlangte. Als bisher jüngster Triumph des Liberalismus ist die Hinwendung vieler bisheriger linkssozialistischer Gruppierungen und Einzelrepräsentanten zu liberalen Grundüberzeugungen festzustellen. Dabei bietet der "moderne" Liberalismus keine auch nur hinlänglich überzeugenden Konzeptionen zur Lösung der akuten wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und politischen Probleme an, die heute menschheitsbedrohendes Gewicht annehmen. Kernpunkte der frühliberalen Lehre Es ist ein Gemeinplatz, dass der Liberalismus wesentlich die Ideologie sowohl des aufstrebenden, noch um soziale und politische Emanzipation ringenden, und später auch des gesellschaftlich und ökonomisch etablierten Bürgertums ist. Zunächst ist für den Liberalismus das Verständnis des Menschen als autonomes Individuum kennzeichnend, eine Sichtweise, die sich in der (vor allem italienischen) Renaissance auszubilden beginnt. Auch im christlichen Denken des Mittelalters wurde der Mensch als Individuum verstanden, aber als von der göttlichen Vorsehung bestimmt, mithin nicht als autonom. Und im weltlichen Bereich wurden die Menschen weniger als Individuen denn als Glieder einer Gemeinschaft, einer Korporation und als Angehörige eines Standes gesehen. Als anderes Merkmal kommt – auch auf die Renaissance zurückgehend – das Verständnis des Menschen als vernunftbegabt und –geleitet hinzu. Ein weiteres zentrales Element des Menschenbildes der damaligen Zeit war die Vorstellung, dass "der Mensch seinem Wesen nach rational, berechnend und umsichtig sei". (Burke 1984). Es sind aber vor allem zwei Eigenschaften, die das bürgerliche Individuum im Sinne der liberalen Ideologie prägen: Es verfügt über Eigentum ("Besitzindividualismus") und seine Handlungen folgen im Prinzip einem schlichten Verhaltensschema: den eigenen (vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, materiellen) Nutzen mehren und Schaden vermeiden (Utilitarismus). Individualität, Autonomie, Rationalität, Eigentum und Nutzenstreben kennzeichnen mithin eine Sichtweise des Menschen, die für den Liberalismus fundamental ist und aus der sich weitere Folgerungen herleiten. So nicht zuletzt für das liberale Verständnis von Gesellschaft. Die Individuen sind das Ursprüngliche, woraus die Gesellschaft entstand. Sie ist im wesentlichen die Summe der Individuen; diese konstituieren, indem sie sich zu ihr zusammenschließen, keineswegs eine neues Dasein. Den Individuen kommt ein höherer Wert als der Gesellschaft zu, woraus folgt, dass das Wohl der Individuen Vorrang vor dem Wohl der Gesellschaft hat. Stellt sich nun berechtigt die Frage, wie entsteht nach liberaler Auffassung dann eine Gesellschaft, da doch die Menschen ausdrücklich nicht (wie bei Aristoteles) als soziale Wesen, sondern als egoistische, nach Privatheit strebende, verstanden werden? Es sind vor allem das System der (individuellen) Bedürfnisse und die daraus folgende Arbeitsteilung, die die autonomen Individuen untereinander in Beziehung setzen und ein Netz permanenter, sowohl flüchtiger (Verkauf/Kauf) wie stabiler, vertragsrechtlich gesicherter Interaktionen konstituieren. Jedoch benötigen die autonomen Individuen eine normierende und garantierende Rechtsordnung; schließlich haben sie ja vor allem zum Zwecke der Sicherheit ihres Eigentums einen Gesellschaftsvertrag geschlossen und sind so zu "Bürgern" geworden. In Ausführung dieses Vertrages haben sie eine Regierung eingesetzt (einen Staat begründet), der sie das Recht, die Pflicht und die erforderliche Gewaltmittel übertragen haben, die Einhaltung der Gesetze zu erzwingen. In verkürzter vertragstheoretischer Formulierung ist damit der Kern des liberalen Staatsverständnisses angedeutet: Schutzmacht der bürgerlichen Individuen, ihres Eigentums und ihrer Rechte gegen aktuelle und potentielle Rechtsbrecher sowie Gewährleistung ihres ungestörten Geschäftsverkehrs. Aber laufen die Menschen mit der Übertragung ihres "natürlichen" Rechts auf eigenen Gebrauch physischer Gewalt zur Verteidigung von körperlicher Unversehrtheit und Besitz nicht Gefahr, aus dem Regen des "Krieges aller gegen alle" im Naturzustande in die Traufe der Willkür des Ungeheuer Leviathan zu geraten? Der Liberalismus hat dagegen konzeptionell und praktisch eine ganze Reihe von normativen und institutionellen Blockaden gegen obrigkeitliche (staatliche) Allmacht und Willkür gegenüber den freien Bürgern errichtet: Fixierung und damit Begrenzung der Funktionen und Kompetenzen der Staatsorgane und ihrer Agenten in einem Grundgesetz, einer Verfassung; Bindung der Entscheidungen und Handlungen der Staatsagenten an die geltenden Gesetze überhaupt (Rechtsstaatlichkeiten); Teilung der legislativen, der exekutiven und der judikativen Organe und Funktionen des Staates (Gewaltenteilung) und nicht zuletzt: verfassungsmäßige Absicherung einer durch "Menschenrechte" abgesteckten staatsfreien Sphäre (Aspekt von Rechtsstaatlichkeit) sowie von Bürgerrechten, die Teilnahme am öffentlichen Leben gewährleisten (demokratisches Moment). Daran anknüpfend stellt sich die Frage, was hält die Gesellschaft zusammen? Ist es allein Hobbes’ Leviathan, die allmächtige Regierung, die verhindert, dass das individuelle Nutzenstreben geradewegs in den "Krieg aller gegen alle" einmündet? Dem ist nicht so. Die Gewaltmittel des Staates sind ultima ratio, beim normalen Geschäftsgang ist ihr Platz in den Arsenalen. Denn, so erkannten Beobachter des sich entfaltenden bürgerlichen Treibens, wie in der Natur, so sorgt im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verkehr ein segensreicher anonymer Mechanismus (!) dafür, dass sich individueller Eigennutz in allgemeine Harmonie und Wohltat umsetzt. Aus dem liberalen Menschenbild und Gesellschaftsverständnis leiten sich liberale Werte und Postulate ab. Zentral ist natürlich das Freiheitspostulat. Abgelöst von der liberalen Ideologie als ganzer, war es im 18. Jahrhundert ähnlich unbestimmt wie heute, bedarf also einer Präzisierung. Freiheit für wen? Im Prinzip für alle BürgerInnen. Freiheit wozu? Alles tun zu dürfen, was nicht die Rechte der anderer Bürger verletzt; vor allem aber, frei über den eigenen Besitz zu verfügen. Zu den traditionellen liberalen Werten gehört auch Toleranz. Dieses Postulat fand zunächst und vor allem in der Befürwortung der Religionsfreiheit Konkretisierung. In der politischen Praxis zeigte sich jedoch bald die Grenze einer weiteren Dimension von Freiheit und Toleranz: die der Meinungsäußerung. Die Einschränkung dieses Rechts findet ihre Begründung selbst in einem der fundamentalsten Traktate des Liberalismus, in J.St. Mills "On Liberty": " ... sogar Meinungen verlieren ihre Freiheit, wenn die Umstände, unter denen sie geäußert werden, solche sind, dass ihre Artikulation einige zu unheilvollem Handeln anstiften kann." Kommen wird nun zum Verhältnis von Liberalismus und Demokratie. Im heute in der Öffentlichkeit gängigen Begriffsverständnis ist dieses Problem eliminiert, weil Liberalismus und Demokratie identifiziert oder jedenfalls als zusammengehörig und widerspruchsfrei aufgefasst werden. Das scheint insofern nicht ganz abwegig, als die staatlich-politische Ordnung, die sich in jüngerer Zeit in der "ersten Welt" überwiegend durchgesetzt hat, sachlich vertretbar häufig als "liberale Demokratie" gekennzeichnet wird. Stellt sich nun die Frage, wo ist das "Gegenmodell" und wo liegen die zentralen Differenzen? Zunächst interessieren in diesem Zusammenhang die Ursachen des überragenden historischen und aktuellen Einflusses der liberalen Lehre und Ideologie? Bei Verabsolutierung des ideengeschichtlichen Aspekts könnte man ihn auf die Wirksamkeit John Lockes (1632- 1704) zurückführen, der nicht ohne Grund oft als der klassische liberale Theoretiker verstanden wird. Jedoch ist es viel weniger die gedankliche Tiefe, die Folgerichtigkeit, Kohärenz oder Eleganz des maßgeblichen Essays Lockes ("Zwei Abhandlungen über die Regierung", Erstausgabe 1690; deutsch hrsg. und eingeleitet von Walter Euchner, Frankfurt und Wien 1967), was den "Erfolg" seiner Ideen begründet, als der Umstand, daß er – neben anderen Autoren – einige Prinzipien oder Leitlinien für Gesellschaft und Staat formulierte, die sich in gleichsam nahtloser Übereinstimmung mit den gesellschaftlich-politischen Bedingungen der Emanzipation, der Existenzweise und den Interessen der bürgerlichen Klasse befanden, sowohl zu seiner Zeit, aber auch noch heute. Deshalb blieben sie nicht Theorie oder Konzeption, sondern wurden relativ umstandslos, also ohne gezielte Agitation praktisch und historisch wirkmächtig. Wenn man in ideengeschichtlicher Sicht von mehreren Denkern der demokratischen Idee einen ebenso herausheben wollte, wie Locke für den Liberalismus, würde die Wahl wohl auf keinen anderen als Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) fallen. Auch seine Lehren war folgenreich; die während der französischen Revolution nach 1791 führenden Jakobiner, voran Marat und Robespierre, waren stark von ihm beeinflusst, später mehr oder weniger ausdrücklich viele der Frühsozialisten. Und natürlich auch der nach Rousseau wohl wichtigste und praktisch-politisch ungleich wirksamere radikale Demokrat Thomas Paine (1737-1809). Dass ihre, Rousseaus und Paines, Ideen historisch zwar bedeutsam, jedoch letztlich weniger realitätsprägend waren als die liberale, liegt vor allem darin begründet, dass die sozialen Schichten, die sie aufgriffen, das Kleinbürgertum in der französischen Revolution nach 1789 und im 19. Jahrhundert der "vierte Stand", das Industrieproletariat, im Gegensatz zum Bürgertum subalterne Klassen blieben. Die zentrale Differenz von Liberalismus und Demokratie kann in der notwendigen Verkürzung an der Gegenposition der letzteren zum Staatsverständnis und zum Primat des Freiheitspostulats des Liberalismus fixiert werden. Es wurde bereits darauf verwiesen, dass "Freiheit" im liberalen Denken vorwiegend die Bedeutung "Freiheit von ..." hat. Wenn das mit Blick auf den Staat vor allem "Freiheit von staatlicher Willkür, von Eingriffen staatlicher Organe in die private Sphäre des Eigentums und des Erwerbs" heißt, so entspringt diese Forderung, wie immer verbal begründet, weder ethischer Norm noch sachlicher Erkenntnis, sondern der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Position des Bürgertums in der Zeit des ancien régime (17./18. Jahrhundert), als es zum einen noch monarchisch-gouvermentalen Willkürhandlungen ausgesetzt war, zum anderen aber zur Verfolgung der eigenen Geschäfte des Staates nicht (oder kaum) bedurfte. "Freiheit" meint im demokratischen Denken vor allem Recht auf Mitwirkung an der Bestimmung und Realisierung der Belange der Allgemeinheit, eine Chance, die der "staatsbürgerliche Zustand" (nach fiktivem Abschluss des Gesellschaftsvertrags) eröffnet. Die demokratische Lehre stellt die Forderung nach Gleichheit auf eine Stufe mit dem im Liberalismus unbedingt vorrangigen Freiheitspostulat. Vermutlich eher unbewusst spricht Rousseau mit seinem Diskurs über Gemeinwillen (volonté général), staatsbürgerliche Tugend und Gleichheit das soziale Leitbild der Handwerker und kleinen Geschäftsleute am Vorabend der kapitalistischen Industrialisierung an. Allerdings ist die "Wahrheit" (im Sinne des zugrunde liegenden Interesses) dieses Entwurfs politisch-gesellschaftlicher Ordnung nicht an die kleinbürgerlichen Schichten gebunden, sie gilt auch für den "vierten Stand", dessen Angehörige als Lohnarbeiter die Erfahrung machen, dass soweit überhaupt – deklarierte staatsbürgerliche Freiheiten und Rechte allein noch wenig bewirken, sondern sowohl legalisierte Nutzungsrechte erfordern wie auch reale Chancen zur Aneignung jener materiellen, sozialen und wissensmäßigen Voraussetzungen, ohne die der Gebrauch formaler Rechte nicht möglich oder jedenfalls nicht wirksam ist. Unter ideellem oder ideologischen Aspekt kann man auch konstatieren, dass es das individualistische Menschen- und Gesellschaftsbild des Liberalismus ist, was diese Lehre allergisch macht gegenüber Konzepten wie Volkssouveränität, Allgemeinwohl, Gemeinwillen u.a.m. Es ist jedoch kaum vorrangig eine Konsequenz sittlicher und theoretischer Überzeugungen, wenn Liberale ihr staatlich-politisches Ideal spätestens seit Ende des 18. Jahrhunderts eindeutig absetzten gegenüber Projekten, die in der Art Rousseaus "Demokratie" wörtlich als Volksherrschaft verstanden. Nach Überwindung der ihm von den Mächten des ancien régime drohenden Gefahren ging es dem liberalen Bürgertum politisch vor allem darum, zu verhindern, dass die im Zuge der von ihm selbst betriebenen Industrialisierung entstehende Arbeiterklasse die ihr deklarativ zugebilligten politischen Rechte praktisch erkämpft und zur eigenen sozialen Emanzipation nutzt. Deshalb wurde konzeptionell, rechtlich und institutionell jene später als "liberale Demokratie" gekennzeichnete Form staatlicher Organisation durchgesetzt, die die demokratischen Teilhaberechte und –chancen der StaatsbürgerInnen in vielfältiger, teils legalisierter und institutioneller, teils indirekt-tatsächlicher Weise mediatisiert und reduziert. Zusammen mit der rechtlichen und faktischen Immunisierung des Eigentums und der gesamten Sphäre seiner Nutzung (sei es dazu, seinen Vorgarten zu bestellen oder Unternehmen mit tausenden Beschäftigten zu kaufen, zu verkaufen oder zu schließen) sind bei nunmehr allgemeiner Akzeptanz dieser Ordnung jene Gefahren gebannt, die das liberale Bürgertum aus politischer und gesellschaftlicher Demokratisierung für sich befürchtete. Verwendete Literatur: Hansgeorg Conert: Vom Handelskapital zur Globalisierung. Entwicklung und Kritik der kapitalistischen Ökonomie. 2. völlig überarbeitete Auflage. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 1998 und die dort angegebene weiterführende Literatur.