Tausenden droht Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes

Demnächst kann es für rund 11.000 ArbeitnehmerInnen eine böse Überraschung geben, weil sie mit ihren Zuverdiensten über den im Gesetz vorgeschriebenen Höchstgrenzen liegen.

Die Bundesregierung hat für diese eine Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes beschlossen. Wer 2002 Kindergeld bezogen hat, die Zuverdienstgrenze von 14.600,-- Euro im Jahr bzw. anteilig für die Monate mit Kinderbetreuungsgeld überschritten hat und über der 10-prozentigen Härtefallregelung liegt, muss - so das Gesetz - das gesamte in diesem Jahr bezogene Kinderbetreuungsgeld wieder zurückzahlen.
ZuschussbezieherInnen, die 2002 über den erlaubten Zuverdienst von 3.977,-- Euro gekommen sind und über der 10-prozentigen Härtefallregelung liegen, müssen jedenfalls den Zuschuss zurückzahlen.

- HELMUTH FELLNER -


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