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Steuerreform 2005 – das ist ein Hammer!
Dieser Einschätzung „des kleinen Mannes vom Ballhausplatz“ kann man nur voll und ganz zustimmen! Auch wenn bisher noch kein ausformulierter Gesetzesvorschlag vorliegt, sondern nur ein sechsseitiges Positionspapier der Regierung, lässt sich doch klar sagen, wer im nächsten Jahr gewinnt und wer verliert.
„Die größte Steuerreform aller Zeiten“ bringt die größte nachhaltige Steuersenkung für die Unternehmer und keine oder fast keine Entlastung für den Großteil der Lohnsteuerpflichtigen. Bei der Lohnsteuer gibt der Finanzminister nur seinen „Inflationsgewinn“ zurück – und den bekommen nicht alle. Zwar werden die Bruttolöhne bis ca. 1.500,-- Euro pro Monat von der Lohnsteuer befreit, doch ist die Motivation dafür keine sozialpolitische. Es geht dabei in Wahrheit nicht um eine steuerliche Entlastung, sondern um die Vermeidung von Verwaltungsaufwand bei Finanz und Unternehmen, welcher in keiner Relation zum steuerlichen Ertrag steht! Dafür wird auch die Steuerprogression ab Bruttomonatslöhnen von 1.500,-- Euro entsprechend verschärft. Somit ergibt sich eine „Entlastungsdelle“ zwischen 1.500,-- und 3.000,-- Euro brutto pro Monat. Diese Gehaltsgruppe – und das ist eine große Gruppe von Lohnsteuerpflichtigen - wird von der Steuerreform fast nichts merken – siehe Graphik.
Die Belastungen durch die beiden Schussel-Regierungen werden durch diese Steuerreform bei keiner(!) Einkommensgruppe ausgeglichen. Alle haben trotz der Steuerreform 2005 mehr Belastungen durch Steuern, Abgaben und Selbstbehalte als vor dem Jahr 2000! Beim durchschnittlichen ArbeitnehmerInnenhaushalt ist es ein Mehr an Belastungen von rund 1.000,-- Euro pro Jahr.
Der Trick mit dem Kinderzuschlag
Diese Bundesregierung hat ein Herz für Kinder. Aber wieder nicht für alle, sondern nur für jene von AlleinverdienerInnen! Für sie gibt es pro Kind und Jahr zwischen 130,-- und 220,-- Euro. Diesen Zuschlag gibt es aber nur, wenn das Partnereinkommen geringer ist als 6.000,-- Euro pro Jahr. Wenn nur ein Euro mehr verdient wird, gibt es nichts – und dies trifft mehr als 800.000 Kinder! Weiters wird es dieses Geld auch nicht „automatisch“ geben, sondern erst nach Ende des Jahres im Rahmen der „Arbeitnehmerveranlagung“ – früher Jahresausgleich genannt! Und diese Veranlagung wird komplizierter. Aus dem bisher vierseitigen Formular wurde ein achtseitiges.
Mit dieser Steuerpolitik wird - ideologisch gewollt - der Druck auf die Frauen erhöht, nur derartige Teilzeitjobs anzunehmen, die diesen Zuschlag ermöglichen. Dafür braucht man ja in Folge auch weniger Kinderbetreuungsplätze. Wie Frauen in Zukunft zu einer ausreichenden Pension kommen sollen, wenn es eine de facto lebenslange Durchrechnung gibt und sie derartige geringwertige Beitragsjahre haben, wird logischer Weise nicht erklärt. Pensionspolitisch ist dieser Kinderzuschlag für die Frauen jedenfalls eine Falle, arbeitsmarktpolitisch höchstwahrscheinlich auch, da es für diese Frauen dann schwer werden wird, wieder zu einem Vollzeitarbeitsplatz zu kommen. Da passt es dann auch ideologisch logisch, dass die Absetzbarkeit der Kirchensteuer auf 100,-- Euro pro Jahr erhöht wird.
Die wahren Gewinner
Wen wird es überraschen – es sind die Unternehmer! Erstens wird die Körperschaftsteuer von 34 auf 25 Prozent gesenkt. Und es wird eine „Gruppenbesteuerung“ eingeführt. Tochterunternehmen können in Zukunft ihre Verluste der Mutter übertragen, wodurch diese weniger Gewinn hat und daher auch weniger Steuer zahlen muss. Ähnliches gab es bereits ihm Rahmen von einer Konzernbesteuerung. Das wirklich Neue bei der Sache ist, das funktioniert bereits, wenn der Mutter 51 Prozent der Tochter gehören. Dann darf die Mutter 100 Prozent der Verluste übernehmen! Dieses System gilt für alle Töchter österreichischer Mütter auf der ganzen Welt. Wenn die Töchter in Nigeria, Pakistan oder Kolumbien ihre Bilanz nach Österreich schicken und diese weisen entsprechende Verluste aus, kann das den Gewinn der Mutter komplett zum Verschwinden bringen. Dann besteht überhaupt keine Gewinnbesteuerung mehr, weil der Gewinn der Mutter durch die Verluste der Töchter ja verbraucht wurde. Und wenn die österreichische Finanz Zweifel an den Bilanzen der Töchter hat, ist es ja kein Problem, die Betriebsprüfer nach Nigeria, Pakistan oder Kolumbien zu schicken, die dann vor Ort die Bücher prüfen! Wie hoch der Steuerausfall alleine aus dieser enorm großzügigen Regelung sein wird, ist jetzt noch gar nicht abzuschätzen. Österreich wird zur Steueroase für „Konzernmütter“!
Die Auswirkungen der Senkung der Körperschaftssteuer
In der Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit der Körperschaftsteuer belastet. Der ausgeschüttete Gewinn wird dann noch mit der Kapitalertragsteuer belastet. Beides sind fixe Steuersätze, sie haben daher keine Progression. Dies nennt man international „Flattax“.
Die Auswirkung konkret:
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bis 2004 (in %) |
ab 2005 (in %) |
| Steuerpflichtiger Gewinn |
100,00 |
100,00 |
| Körperschaftsteuer (KöSt) |
-34,00 |
-25,00 |
Gewinn nach KöSt (= mögliche Gewinnausschüttung) |
66,00 |
75,00 |
25 Prozent Kapitalertragsteuer (KeSt)
bei Ausschüttung |
-16,50 |
-18,75 |
| Gewinn nach Steuern bei Ausschüttung |
49,50 |
56,25 |
| Steuerbelastung gesamt |
50,50 |
43,75 |
Dies bedeutet einen Einkommenszuwachs von 13,64 Prozent!
Der Vergleich:
Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes: 140.000,-- Euro per anno.
| Steuerbelastung |
2003 |
2005 |
| Angestellter |
37,575 Prozent |
37,457 Prozent |
| Selbständiger |
43,860 Prozent |
43,740 Prozent |
| Gesellschafter |
50,500 Prozent |
43,750 Prozent |
Hierzu ist noch anzumerken:
Der Gesellschafter hat einen fixen Steuersatz (flattax), bei den beiden anderen steigt der durchschnittliche Steuersatz noch mit dem Einkommen. Gewinnentnahme aus der Kapitalgesellschaft wird damit massiv begünstigt !!!
Das große Geschenk von KHG
Grasser hat sein Herz für die Sünder entdeckt – für die Steuersünder. Die Weihnachtsamnestie für Steuerhinterzieher wird heuer besonders großzügig. Wer von den hinterzogenen Steuern 40 Prozent auf ein Konto des Finanzministeriums anonym einzahlt, hat im Falle einer Steuerprüfung nichts mehr zu befürchten. Er muss weder die hinterzogene Steuer nachzahlen, noch irgendeine Strafe. Zuerst den Staat um die Steuer betrügen und nachher 40 Prozent auf das „Sünderkonto von KHG“ einzahlen. Bei hinterzogener Steuer von 100.000,-- Euro ergibt sich im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Nachzahlung von Steuer, Strafzuschlägen etc. von ca. 300.000,-- Euro. Wer rechtzeitig auf das Sünderkonto 40.000,-- Euro einzahlt, hat jedenfalls 60.000,-- Euro gespart, im Fall der Betriebsprüfung sogar bis zu 260.000,-- Euro!
KHG ist wahrlich ein Mann der Milde, Güte und Großzügigkeit gegenüber seinen Steuerzahlern.
Die Steuerhinterzieher werden seiner immer gedenken!
-Rudi Fischer-
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