Richtwerte und Beträge für das Jahr 2004 Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Zusatzverdienste, Pensionen etc.

Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze):
a) monatlich 316,19 Euro
b) täglich 24,28 Euro
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung:
3.450,-- Euro brutto

Krankenversicherung für kinderlose Partner ohne Einkommen:
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
292,21 Euro pro Monat (auf Antrag herabsetzung möglich)

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
44,61 Euro pro Monat

Krankenscheingebühr (nur im ASVG): 3,63 Euro

Rezeptgebühr: 4,35 Euro

Für die Befreiung von der Rezeptgebühr (Antrag!) gelten folgende Grenzbeträge:
a) Für Personen deren monatliche Nettoeinkünfte
für Alleinstehende 653,19 Euro
für Ehepaare 1.015,-- Euro
nicht übersteigen.
Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um 69,52 Euro.

b) Für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), soferne die monatlichen Nettoeinkünfte
für Alleinstehende 751,17 Euro
für Ehepaare 1.167,25 Euro
nicht übersteigen; für jedes weitere Kind sind 69,52 Euro hinzuzurechnen. Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen.

Selbstkostenbeitrag für Helbehelfe: Mindestens 23,-- Euro

Höchstes Arbeitslosengeld: Voraussichtlich 36,84 Euro täglich

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:
441,-- Euro für den Partner; 220,50 Euro pro Kind

Kinderbetreuungsgeld:
Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz für Geburten ab dem 1.1.2002
a) Kinderbetreuungsgeld
14,53 Euro Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des Elternteils den Grenzbetrag von jährlich 14.600,-- Euro brutto pro Jahr nicht übersteigt

b) Zuschuss 6,06 Euro täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 3.997,-- Euro nicht übersteigt


Zuschuss zu Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen oder bei geringem Partnereinkommen:
6,06 Euro pro Tag (Zuverdienstgrenze: 5.200,-- Euro brutto pro Jahr) Zuschlag bei Mehrlingsgeburten:
7,27 Euro täglich pro Mehrlingskind

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Alters- und Invaliditätspensionen:
für Alleinstehende 653,19 Euro
für Ehepaare 1.015,-- Euro
Erhöhung für jedes Kind 69,52 Euro

Witwen- und Witwerpensionen: 653,19 Euro

Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Halbwaisen 243,95 Euro
Vollwaisen 366,28 Euro

Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr:
Halbwaisen 433,48 Euro
Vollwaisen 653,19 Euro

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze:
316,19 Euro pro Monat

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
44,61 Euro (Kranken- und Pensionsversicherung)

PENSIONEN

Höchstpension:
(80 %) ASVG, GSVG, BSVG 2.410,58 Euro

Höchstbemessungsgrundlage bei einem Stichtag im Jahr 2004:
(auf Basis der „besten 15 Jahre“)
3.013,23 Euro Pensionserhöhung: Bis zur mittleren Pension (667,80 Euro) 1,5 Prozent; bei allen höheren Pensionen ein Fixbetrag von 10,02 Euro monatlich.

Pflegegeldstufen (wurden nicht erhöht):

Stufe 1 145,40 Euro
Stufe 2 268,-- Euro
Stufe 3 413,50 Euro
Stufe 4 620,30 Euro
Stufe 5 842,40 Euro
Stufe 6 1.148,70 Euro
Stufe 7 1.531,50 Euro


(Aus: Sozialversicherung aktuell, Nr. 325, Dezember 2003)


-Helmuth Fellner-


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