Tobin-Steuer gegen globale Finanzspekulationen

 

In der letzten Ausgabe der "arbeit" berichteten wir über den Einfluss entfesselter Finanzmärkte auf nationale Sozial- und Pensionssysteme. Im aktuellen Beitrag wollen wir uns mit der Tobin-Steuer befassen. Einer Devisenumsatzsteuer gegen spekulative Finanztransaktionen.

Von Manfred BAUER.

1972 schlug der Amerikaner James Tobin, Wirtschaftsnobelpreisträger 1981, eine Besteuerung von internationalen Devisentransaktionen zur Stabilisierung der Wechselkurse und zur Unterbindung kurzfristiger Spekulationsgeschäfte vor. Der Grundgedanke der Tobin-Steuer bestand darin, jeden Devisentausch mit einer gringfügigen Steuer zu belasten, sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Währung. Tobin dachte an einen Steuersatz von einem Prozent. Dadurch würden alle Devisentransaktionen, die auf geringe Kursdifferenzen abzielen, besonders also kurzfristige Spekulationen, unrentabel und damit nicht mehr durchgeführt.

Renaissance durch Finanzkrisen

Bis in die neunziger Jahre spielte Tobins Steuermodell kaum eine Rolle. Erst 1995 wurde seine Idee von Mitarbeitern des UN-Entwicklungsprogramms aufgegriffen, wobei zunächst nicht so sehr die finanzpolitische Lenkungsfunktion, sondern der Ertrag der Steuer und dessen Verwendung im Mittelpunkt des Interesses stand.

Die Mexikokrise 1994, die massiven Krisen in Südostasien, in Rußland und Brasilien und der durch eine spektakuläre Rettungsaktion des US-Finanzministeriums verhinderte Zusammenbruch milliardenschwerer Pensionsfonds machten auch der Öffentlichkeit die Risiken deutlich, die die Instabilität deregulierter internationaler Finanzmärkte mit sich bringen. Vor dem Hintergrund dieser Krisen und einer Welt, in der wenige unter anderem durch spekulative Finanzgeschäfte immer reicher und der überwiegende Teil der Menschen immer ärmer wird, erlebt auch die Idee Tobins eine Renaissance. Sein Ansatz wurde inzwischen modifiziert und es wurden Modelle entwickelt, die den heutigen Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Stimmen aus Politik, Zivilgesellschaft und auch aus dem internationalen Gewerkschaftsmilieu immer stärker, die sich für eine Tobin-Steuer einsetzen.

Die ökonomische Logik der Tobin-Steuer

Der überwiegende Teil der Devisenumsätze verfolgt den Zweck, kurzfristige Kursdifferenzen im Bereich von Zehntausendstel bis Tausendstel Prozent zu nutzen. Bei einem entsprechend hohen Einsatz in vielfacher Milliardenhöhe lassen sich auf diese Weise ohne großen Aufwand beträchtliche Renditen erzielen. Eine geringfügige Besteuerung auf diese Transaktionen würde einen Teil dieser Transaktionen unrentabel machen. Daher würden sie eingestellt werden. Die Höhe des Rückgangs hängt überwiegend von der Höhe des Steuersatzes und der Reaktion der Marktteilnehmer ab. Bei einem Steuersatz von etwa 0,25 Prozent ginge das Transaktionsvolumen nach Schätzung von ExpertInnen um gut 35 Prozent zurück.

Die Steuer würde auf jeden Devisenaustausch am Kassa- und Terminmarkt erhoben werden. Steuerpflichtig wären alle Finanzmarktakteure – Banken, Versicherungen, Fonds, multinationale Unternehmen, Einzelspekulanten a la Soros usw. Ausgenommen davon wären nur Zentralbanken, Regierungen und internationale staatliche Organisationen. Bemessungsgrundlage wäre der Nominalwert der Transaktion, die Steuer sollte mindestens die drei wichtigsten Währungen Dollar, Yen und Euro erfassen. Sie würde sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Währung anfallen.

Hinsichtlich ihrer Höhe gibt es unterschiedliche Vorschläge, die in jüngster Zeit aber alle in einem Spektrum von 0,05 bis 0,5 Prozent liegen.

Stabilität durch Steuer

Die Degression im Zusammenhang mit der Einführung der Tobin-Steuer würde zu einer automatischen Anpassung der Fristigkeit der Devisenströme führen. Damit stabilisiert sie generell die Finanzmärkte und besonders kleinere Volkswirtschaften und Entwicklungsländer. Die destabilisierende Überliquidität der Finanzmärkte würde abgebaut, indem die täglichen Spekulationen abgebaut und deren wildwuchernde Wirkung unterbunden wird, ohne dass die Liquidität als solche in Frage gestellt werden würde. Selbst bei einem Abbau von 50 Prozent wären die Märkte immer noch liquider als in den achtziger Jahren. Händler und Investoren würden also immer noch ausreichend Möglichkeit finden, ihre Geschäfte gegen Risiken abzusichern.

Durch den Rückgang der kurzfristigen Transaktionen entfällt für Händler der Anreiz, auf kurzfristige Kursanstiege bzw. –rückgänge zu spekulieren. Damit werden auch Spekulationsblasen, wie sie in der Asienkrise ganze Volkswirtschaften massiv bedrohten, nicht mehr möglich. Die Tobin-Steuer hätte damit auch eine krisenvorbeugende Dimension. Von der Verminderung des Krisenrisikos würden besonders Entwicklungsländer profitieren, deren Volkswirtschaften durch ökonomische Schocks und Krisen in hohem Maße verwundbar sind. Die Verteuerung kurzfristiger Transaktionen würde auch kurzfristige Kredite verteuern. Aber sie würde auch deren Bevorzugung vor langfristigen Verträgen reduzieren. Entwicklungspolitisch bedeutsam wäre ebenso der generelle Zugewinn an Stabilität. Sowohl der Außenhandel als auch die Kreditbeziehungen der Entwicklungsländer gewännen eine größere Kalkulierbarkeit. Überdies wäre der mit der Steuer einhergehende Anstieg der Auslandsinvestitionen gerade für Entwicklungsländer von ökonomischem Vorteil. Und schließlich könnten auch die Notenbanken die Geldpolitik wieder stärker als wirtschaftspolitisches Instrument einsetzen. Zinssenkungen zur Ankurbelung der Investitionen und des Konsums könnten so in gewissen Ausmaßen nationalstaatlich autonom durchgeführt werden.

Höhe und Verwendung der Steuer

Internationale ExpertInnen erwarten, dass bei einer Steuerhöhe von etwa 0,05 Prozent das Steueraufkommen etwas mehr als 90 Milliarden Dollar jährlich sein würde. Wird eine Steuer von 0,1 Prozent auf die Devisentransaktionen eingehoben, so beliefe sich das Steueraufkommen nach einer Schätzung des indischen Ökonomen Ranjit Sau bereits auf knapp 150 Milliarden Dollar jährlich. Bei einem Steuersatz von 0,25 Prozent, wie sie auch von ATTAC, dem international agierenden Forum für die Einführung der Tobin-Steuer, gefordert wird, wäre das Steueraufkommen bereits über 300 Milliarden Dollar hoch. Bei der Verwendung des Steuergeldes sind drei Modelle in Diskussion: Eine nationale Verwendung im Herkunftsland der Steuer, eine internationale Verwendung und Verteilung der Mittel und ein Mix aus nationaler und internationaler Verwendung. Tobin selbst hat sich für eine internationale Verwendung der Steuer ausgesprochen. Dies fordert auch die Zivilgesellschaft, die die Einnahmen aus der Steuer über einen internationalen Fonds für entwicklungspolitische, ökologische und soziale Zwecke einsetzen will. ATTAC fordert zum Beispiel die Verwendung der Steuermittel zur globalen Armutsbekämpfung.

Unterstützung für Tobin-Steuer

Derzeit gilt es, die massiven Widerstände des globalen Kapitals und seiner politischen Handlanger gegen diese Devisenumsatzsteuer zu brechen. Doch täglich werden die Unterstützungserklärungen mehr. So wurden bereits in den Parlamenten Frankreichs, Belgiens, Kanadas und der USA Anfragen eingebracht und Initiativen zur Einführung der Tobin-Steuer gestartet. Im Europaparlament ist ein Antrag zur Unterstützung der Tobin-Steuer im Jänner 2000 mit nur vier Stimmen Mehrheit abgelehnt worden. Die Grünen Deutschlands und die PDS haben angekündigt, eine solche Abstimmung abermals initiieren zu wollen. Einem internationalen Parlamentarieraufruf für die Tobin-Tax haben sich bisher über 1.000 Abgeordnete angeschlossen. Die indische und auch die finnische Regierung haben sich für eine Besteuerung spekulativer Finanztransaktionen ausgesprochen. Die Vereinten Nationen haben eine Arbeitsgruppe installiert, die unter anderem die Realisierungsmöglichkeiten einer Devisenumsatzsteuer untersucht; eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialrates der UN spricht sich ebenfalls für eine solche Steuer aus.

Auch internationale Gewerkschaften treten zuletzt verstärkt für die Einführung der Steuer ein. Jüngstes Beispiel für die wachsende Zustimmung zur Besteuerung internationaler Kapitalflüsse durch die Gewerkschaften ist die gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Dachverbandes der US-Gewerkschaften, AFL-CIO. Darin werden neben stabilen Wechselkursen zwischen Euro, Dollar und Yen massive Kapitalverkehrskontrollen und die Besteuerung von Devisengeschäften gefordert. Auch der österreichische Gewerkschaftsbund hat sich zur Unterstützung der Tobin-Steuer entschlossen. So hat sich zum Beispiel der volkswirtschaftliche Referent des ÖGB, Ernst Tüchler, anlässlich einer Arbeitstagung des Kärntner Netzwerkes gegen Armut im April dieses Jahres ganz deutlich für die Einführung der Steuer ausgesprochen.

Schließlich hat das belgische Parlament, das derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, angekündigt, noch während seiner Vorsitzperiode die Initiative für die Einführung der Tobin-Steuer ergreifen zu wollen.


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