Öffentliche Dienstleistungen und öffentliches Eigentum

Von Rudi Fischer.

Öffentliches Eigentum wird assoziiert mit teuer, unproduktiv, bürokratisch, korrupt, verschwenderisch etc. Privates Eigentum hingegen ist preiswert, produktiv, flexibel, effizient etc. So weit die kleinbürgerliche Ideologie und Propaganda. Die Praxis schaut oft etwas anders aus. Über 90 Prozent der Konkurse der letzten Jahrzehnte sind ausschließlich aufgrund unternehmerischer Fehlentscheidungen verursacht worden, doch niemand kommt auf die Idee zu sagen, dass viele Unternehmer offensichtlich zu dumm sind für ihren Job. Manche von ihnen versuchen dann ihre eigene Unfähigkeit zu kaschieren, indem sie Aufträge mittels Schmiergeld beschaffen. Wobei man bemerken muss, dass Korruption sowohl bei der Vergabe von öffentlichen wie privaten Aufträgen vorkommt. Nur bei Bestechungen von Privat an Privat wird dies im Fall der Fälle nicht öffentlich, sondern der Ertappte muss Schadenersatz leisten und sein Arbeitsvertrag wird gelöst. Bei Exportgeschäften wurden Bestechungsgelder sogar von der Finanz als notwendige Betriebsausgaben steuerlich anerkannt! Wenn es im Bereich der öffentlichen Hand zu Korruptionsvorwürfen kommt, so werden diese auch öffentlich. Dadurch entsteht dann der Eindruck Korruption komme nur bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vor.

Dienstleistungen, die von der öffentlichen Hand bzw. von öffentlichen Unternehmungen erbracht werden, sind oft aufgrund ihres natürlichen Monopolcharakters in ihrem Angebot bürgerfern und bürokratisch. Doch dies ist das Problem von natürlichen Monopolen und nicht das Problem von öffentlichem Eigentum. Private Wasserversorger verhalten sich, wie ausländische Erfahrungen zeigen, auch nicht kundenfreundlicher als die öffentlichen Anbieter, sie sind aber in der Regel teurer.

Die zentrale Frage ist also nicht, ob es öffentliche Dienstleistungen geben soll, sondern wie die öffentlichen Dienstleistungen anzubieten sind!

Und hier sind alle gefordert qualifiziert nachzudenken: Die PolitikerInnen, die Spitzenbeamtenschaft, und vor allem die Beschäftigten in den öffentlichen Dienstleistungsbereichen und ihre gewerkschaftlichen Vertretungen. Da es die Bestrebungen gibt, den öffentlichen Dienstleistungssektor zu zerschlagen und all diese Lebensbereiche dem privaten Kapital zu überlassen, müssen als Gegenstrategie entsprechende Konzepte eines neuen bürgerfreundlicheren öffentlichen Dienstleistungssektors entwickelt werden. Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften sollten hier – schon aus reinem Eigeninteresse – die treibenden Kräfte der Reformdiskussion sein.

Anforderungen an den öffentlichen Dienstleistungssektor

  1. BürgerInnen dürfen nicht als Bittsteller behandelt werden, sondern sind als diejenigen zu sehen, die sie ja in Wahrheit sind, nämlich die EigentümerInnen dieses Betriebes, die von den PolitikerInnen vertreten werden (sollen). Wenn die betroffenen BürgerInnen mit den Leistungen "ihrer eigenen Betriebe" zufrieden sind, werden sie auch eine Zerschlagung nicht zulassen. Die Ausrichtung der Leistungen an den Interessen der BürgerInnen hat daher höchste Priorität. Dafür braucht man ein System der BürgerInnenbeteiligung bei der Leistungserstellung.
  2. Die Organisation der Dienstleistungsbereiche ist an den Bedürfnissen der BürgerInnen und Beschäftigten aufzubauen. Überflüssige Hierarchieebenen sind zu beseitigen, ebenso die alten Formen einer Kommandowirtschaft (Spitzenbeamte befehlen was zu tun ist, kleine Beamte führen jeden Befehl aus, auch wenn er noch so unsinnig ist). Die "Ärmelschonermentalität" gehört überwunden – BürgerInnen sind keine Störfaktoren des Beamtendaseins!
  3. Das innerbetriebliche Vorschlagswesen gehört komplett neu formuliert. Beschäftigte, die Verbesserungen des Betriebes anregen, dürfen nicht als Querulanten angesehen werden. Jene Menschen, die täglich vor Ort arbeiten, wissen in der Regel am besten was besser gemacht werden sollte, als jene Herren, die nie hinter ihren Schreibtischen hervorkommen.
  4. Qualitätsmangement ist entsprechend einzurichten. Und zwar nicht als Disziplinierungsinstrument gegenüber den Beschäftigten, sondern als Instrument um die Anforderungen der BürgerInnen an ihren Dienstleistungsbetrieb zu gewährleisten.
  5. Effektivität versus Effizienz! Der Effektiviät (Qualität der erbrachten Leistung) ist Vorrang einzuräumen gegenüber der Effizienz (Kosten der erbrachten Leistung). Einsparungen werden heute oft durchgezogen, ohne vorher auch nur irgendwie abzuschätzen, welche Auswirkungen dies auf die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen hat. Wenn man sich nicht sicher ist, dass die Qualität gehalten werden kann, sollte man Einsparungen unterlassen. Denn wenn die BürgerInnen mit der angebotenen Dienstleistung zufrieden sind, so sind sie auch bereit, den Preis in Form von Steuern und Gebühren dafür zu bezahlen!
  6. Nur bei Dienstleistungen aus öffentlicher Hand können die BürgerInnen über Art, Umfang, Qualität und Preis der Dienstleistungen mitbestimmen. In den öffentlichen Dienstleistungsbereichen sind daher entsprechende Formen von BürgerInnenbeteiligung zu verankern um die Mitgestaltung der von den Leistungen Betroffenen sicher zu stellen.

Eine derartige Reform des öffentlichen Dienstleistungssektors ist eine Voraussetzung für seinen weiteren Fortbestand aber keine Garantie. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Privatisierungsfanatikern muss trotzdem geführt werden, aber unter den neuen Voraussetzungen kann sie gewonnen werden!


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