Mehr Champagner für die Reichen !
Von Helmuth FELLNER
Es ist schon viel gesprochen und noch mehr geschrieben worden, über das Elend der derzeitigen österreichischen Politik, vor allem über das Elend, das sie hervorruft. Massenproteste und zahllose Miniproteste begleiten die Rechts-Rechts-Regierung aus blaubraunen ReckInnen und hahnenschwänzlerischen Schwarzen. Das alles scheint diese in ihrem dunklen Treiben noch zu beflügeln.
Hut ab vor jenen, die Donnerstag für Donnerstag
gegen die Aussackelung der Arbeitenden und Studierenden auf die Straße
gehen. Ein lautes Pfui aber auch für Herrn Neugebauer von der GÖD
(Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) und die anderen permanenten Umfaller in
den Gewerkschaften. Kollege Kaske von der Gewerkschaft HGPD
(Hotel-Gastgewerbe-Persönlicher Dienst) vor den Vorhang, weil er die
Auswirkungen der Maßnahmen dieser Regierung voll erkannt
und seinen Unmut in adäquater Form geäußert hat.
Österreich müsste eigentlich wirklich schon brennen bei dieser
undemokratischen Durchpeitscherpolitik, die den Notstandshilfebezieher- und
MindestrentnerInnen in die sowieso schon fast leeren Taschen greift, um sie
noch einmal zu beklauen. Andererseits werden den Millionären
weitere Millionen in den Rachen geworfen. Teilweise gestützt auf
sogenannte Experten, die sich ihre Belastungsphantasien für die ärmere
Bevölkerung von deren Geld auch
noch fürstlich bezahlen lassen.
Dass eine Koalition aus FPÖ und ÖVP Umverteilung
nach oben betreibt, war klar. Mit welcher Ungeniertheit sie dabei feixend
vorgeht, erstaunt selbst deren Kenner, sogar in Wirtschaftsblättern. Dass
die SPÖ nicht nur politisch, sondern auch ökonomisch die Steigbügel dafür
hielt, ist deren Elend. Dass die Grünen auf professoral genuschelten
LiberalvanderBellismus kamen, ist deren Dilemma.
Anhand des sogenannten Privatstiftungsgesetzes
(BGBl. 1993/694) lässt sich Vorgeschichte und Zustand gut exemplifizieren:
1993 brachte die damalige große Koalition aus SPÖ
und ÖVP den gemeinsamen Entwurf für dieses Gesetz ins Parlament. Der
Finanzminister hieß damals Ferdinand Lacina und wurde von Phantasten
gelegentlich dem linken Flügel der SPÖ zugerechnet. Werch
ein Illtum !
Der Entwurf, der kaum mehr abgeändert wurde, trägt
untrüglich dessen Handschrift und wurde nicht nur mit den Stimmen der großen
Koalition, sondern ziemlich einstimmig angenommen. In der Begutachtung
stimmten die Bundeswirtschaftskammer (no na !) und auch die Arbeiterkammer
(sic !) dem Entwurf zu. Zu letzterem kommen wir später zurück.
Denn – so der Tenor – unendlich viel
produktives Kapital werde nach Österreich fließen, blühende Landschaften
werden entstehen, die Arbeitslosenrate gegen null tendieren. Es floss tatsächlich
Kapital nach Österreich, endlich tat sich eine Steueroase in der
Alpenregion auf, noch besser als die Cayman-Inseln. Dieses Kapital, z. B.
des Herrn Flick, wurde allerdings steuerschonend, was heißt schonend,
eigentlich unversteuert in Österreich „geparkt“ und verlor so selbst
seine zweifelhafteste Produktivität. Österreich war damit durch einen
sozialdemokratischen Plan nicht nur lukrativ für österreichische, sondern
auch für globale Steuerhinterzieher. Das Lob in den Kapitalistengazetten
war überschwänglich.
Es ist wohl auch mehr als Chuzpe, private
Stiftungen von jeglicher, auch der kleinsten sozialen bzw. karitativen
Absicht zu befreien.
Blenden wir zurück ins 19. Jahrhundert. Wenn
Kapitalisten das schlechte Gewissen aufgrund des von ihnen erzeugten
Massenelends allzu sehr plagte, gründeten sie eine Stiftung, die Waisenhäuser
(häufig für Kinder, deren Eltern in der Produktion umgekommen waren)
beziehungsweise Kinder- und Altenheime und dergleichen errichteten.
Schon damals ging es natürlich um steuerliche Absetzbarkeit des dafür
„gespendeten“ Geldes. Das gezeigte soziale Gewissen ist also zu
relativieren und zahlte sich für die Reichen allemal aus. Nicht selten ließ
man sich in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern. So weit so schlecht.
Aber springen wir in unsere Zeit: Herr Wlaschek
verkauft seinen BILLA-Konzern um mehrere Milliarden (zwischen 15 und 17
werden kolportiert), die er von seinen Angestellten nicht selten unter
Bruch aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen erbeutet hatte,
an den deutschen REWE-Konzern. Und? Wird da der von den Reichen
angeblich ach so gefürchtete Grenzsteuersatz wirksam? Lukriert der Staat
7,5 – 8,5 Milliarden an Einkommensteuer von Herrn Wlaschek ? Schneckn. Ob
der Eingangssteuersatz von 2,5 Prozent (!!) erbracht oder ob noch eine
Stiftung vorgelagert wurde, um sich auch diesen zu ersparen, ist uns nicht
bekannt.
Zum Hohn der Sozialdemokraten posaunte der
freiheitliche Finanzminister laut hinaus, dass er wenigstens durch Änderungen
im Körperschaftsteuergesetz von 1988 eine Besteuerung von Stiftungserträgen
vornehmen werde. Obwohl die Körperschaftsteuer wie auch die
Kapitalertragsteuer 25 Prozent betragen, ist in der Gesetzesänderung ein
Satz von 12,5 Prozent vorgesehen. Mit dem Hohn muss die Sozialdemokratie
dennoch leben, sie hatte nämlich gar keine Besteuerung von Gewinnen aus
Stiftungen vorgesehen. Und die Arbeiterkammer ließ dies unkommentiert
durchgehen. Der Propagandatrick der FPÖ ist allerdings schnell enttarnt.
Erträge aus Beteiligungen und vor allem diesbezügliche Veräußerungsgewinne
in der Stiftung bleiben nach wie vor völlig steuerfrei. Hier ist z.B. der
Erwerb von Immobilien und deren Veräußerung, die Beteiligung an
Unternehmen und deren Wiederverkauf etc. gemeint. Und
das macht ja die wesentlichen Kapitaleinkünfte in den Stiftungen aus, und
diese verbleiben selbstverständlich
in den Stiftungen, um den Reichtum der „Stifter“ zu mehren. Damit wären
wir wieder beim Herrn Wlaschek. Dergestalt wurde er laut allen österreichischen
Wirtschaftsmagazinen zum mächtigsten Immobilienboss und
hat sein Vermögen - aber das werden wohl nur haltlose linke Gerüchte
sein – in den wenigen Jahren seit dem BILLA-Verkauf verdoppelt.
In diesem Licht betrachtet kann Haider ruhig seinen
demagogischen Vorschlag unterbreiten, doch den 25-Prozent-Steuersatz der
Kapitalertragsteuer bei
Stiftungserträgen zur Anwendung zu bringen. Dies dient vor allem dazu, die
SPÖ zu ärgern und die von dort zur FPÖ gewanderten Wähler bei der
Stange zu halten, an der faktischen Steuerfreiheit des
Privatstiftungsgesetzes würde sich nichts ändern. Das daraus zu
erzielende Steuermehraufkommen jedenfalls, das Grasser mit 2 Milliarden
beziffert, kann nur aus dem Traumbüchl stammen.
Der Gewerkschaftliche Linksblock hat bereits im Frühjahr
dieses Jahres vor den Diskussionen um das Privatstiftungsgesetz in die 130.
Vollversammlung der AK folgenden Antrag eingebracht:
Weg
mit dem Stiftungsgesetz !
Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich für
eine Aufhebung des Privatstiftungsgesetzes (Bundesgesetzblatt 1993/694)
oder zumindest für eine Änderung all jener Paragraphen, die eine Flucht
aus dem Steuerrecht (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer
usw.) ermöglichen aus.
Begründung:
Das im Jahre 1993 beschlossene
Privatstiftungsgesetz entpuppte sich in den vergangenen Jahren als probates
Mittel für Großunternehmer und Reiche, um den gesetzlichen und
steuerlichen Verpflichtungen bei Vermögenserwerb zu entfliehen. Erinnert
sei in diesem Zusammenhang vor
allem an den Steuercoup beim Verkauf des BILLA-Konzerns durch Herrn
Wlaschek. Die so lukrierten Milliarden verschwanden in einer
„Stiftung“, die zu einem der größten Immobilienkonzerne Österreichs
aufstieg.
Dieser Antrag wurde ziemlich einstimmig der
Behandlung im Finanzausschuss der AK Wien zugewiesen, dieser konnte sich
zwar nicht dazu durchringen, die Aufhebung dieses Privilegiengesetzes zu
fordern, aber doch zu folgender Formulierung, die von der Steuerabteilung
hinsichtlich der betroffenen Paragraphen noch präzisiert werden soll:
Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich für
eine Änderung all jener Paragraphen, die eine Flucht aus dem Steuerrecht
(Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer usw.) ermöglichen aus.
Die Arbeiterkammer kommt in einer Stellungnahme zu
den Steuergesetzentwürfen der Regierung zu folgenden Schlussfolgerungen:
„Insgesamt erscheint es der Bundesarbeitskammer
wirtschaftspolitisch äußerst problematisch zu sein, ... das Finanzkapital
zu fördern, wie z.B. durch großzügige Prämien, durch den Entfall der Börsenumsatzsteuer,
durch die Erbschaftsteuerfreiheit von Aktien im Streubesitz, durch
schonende Behandlung von Privatstiftungen und durch den Verzicht auf die
Kapitalertragsteuer von Zinserträgen der Devisenausländer.“
Mehr zu den weiteren Grausamkeiten der Regierung
das nächste Mal.
Übrigens: Schluss mit den Sanktionen dieser
Regierung gegen die arbeitende Bevölkerung Österreichs !
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