Mehr Champagner für die Reichen !

Von Helmuth FELLNER

Es ist schon viel gesprochen und noch mehr geschrieben worden, über das Elend der derzeitigen österreichischen Politik, vor allem über das Elend, das sie hervorruft. Massenproteste und zahllose Miniproteste begleiten die Rechts-Rechts-Regierung aus blaubraunen ReckInnen und hahnenschwänzlerischen Schwarzen. Das alles scheint diese in ihrem dunklen Treiben noch zu beflügeln.

Hut ab vor jenen, die Donnerstag für Donnerstag gegen die Aussackelung der Arbeitenden und Studierenden auf die Straße gehen. Ein lautes Pfui aber auch für Herrn Neugebauer von der GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) und die anderen permanenten Umfaller in den Gewerkschaften. Kollege Kaske von der Gewerkschaft HGPD (Hotel-Gastgewerbe-Persönlicher Dienst) vor den Vorhang, weil er die Auswirkungen der Maßnahmen dieser Regierung voll erkannt  und seinen Unmut in adäquater Form geäußert hat.  Österreich müsste eigentlich wirklich schon brennen bei dieser undemokratischen Durchpeitscherpolitik, die den Notstandshilfebezieher- und MindestrentnerInnen in die sowieso schon fast leeren Taschen greift, um sie noch einmal zu beklauen. Andererseits werden den Millionären  weitere Millionen in den Rachen geworfen. Teilweise gestützt auf sogenannte Experten, die sich ihre Belastungsphantasien für die ärmere Bevölkerung von deren Geld  auch noch fürstlich bezahlen lassen.

Dass eine Koalition aus FPÖ und ÖVP Umverteilung nach oben betreibt, war klar. Mit welcher Ungeniertheit sie dabei feixend vorgeht, erstaunt selbst deren Kenner, sogar in Wirtschaftsblättern. Dass die SPÖ nicht nur politisch, sondern auch ökonomisch die Steigbügel dafür hielt, ist deren Elend. Dass die Grünen auf professoral genuschelten LiberalvanderBellismus kamen, ist deren Dilemma.

Anhand des sogenannten Privatstiftungsgesetzes (BGBl. 1993/694) lässt sich Vorgeschichte und Zustand gut exemplifizieren:

1993 brachte die damalige große Koalition aus SPÖ und ÖVP den gemeinsamen Entwurf für dieses Gesetz ins Parlament. Der Finanzminister hieß damals Ferdinand Lacina und wurde von Phantasten gelegentlich dem linken Flügel der SPÖ zugerechnet. Werch ein Illtum !  

Der Entwurf, der kaum mehr abgeändert wurde, trägt untrüglich dessen Handschrift und wurde nicht nur mit den Stimmen der großen Koalition, sondern ziemlich einstimmig angenommen. In der Begutachtung stimmten die Bundeswirtschaftskammer (no na !) und auch die Arbeiterkammer (sic !) dem Entwurf zu. Zu letzterem kommen wir später zurück.

Denn – so der Tenor – unendlich viel produktives Kapital werde nach Österreich fließen, blühende Landschaften werden entstehen, die Arbeitslosenrate gegen null tendieren. Es floss tatsächlich Kapital nach Österreich, endlich tat sich eine Steueroase in der Alpenregion auf, noch besser als die Cayman-Inseln. Dieses Kapital, z. B. des Herrn Flick, wurde allerdings steuerschonend, was heißt schonend, eigentlich unversteuert in Österreich „geparkt“ und verlor so selbst seine zweifelhafteste Produktivität. Österreich war damit durch einen sozialdemokratischen Plan nicht nur lukrativ für österreichische, sondern auch für globale Steuerhinterzieher. Das Lob in den Kapitalistengazetten war überschwänglich.

Es ist wohl auch mehr als Chuzpe, private Stiftungen von jeglicher, auch der kleinsten sozialen bzw. karitativen  Absicht zu befreien.

Blenden wir zurück ins 19. Jahrhundert. Wenn Kapitalisten das schlechte Gewissen aufgrund des von ihnen erzeugten Massenelends allzu sehr plagte, gründeten sie eine Stiftung, die Waisenhäuser (häufig für Kinder, deren Eltern in der Produktion umgekommen waren)  beziehungsweise Kinder- und Altenheime und dergleichen errichteten. Schon damals ging es natürlich um steuerliche Absetzbarkeit des dafür „gespendeten“ Geldes. Das gezeigte soziale Gewissen ist also zu relativieren und zahlte sich für die Reichen allemal aus. Nicht selten ließ man sich in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern. So weit so schlecht.

Aber springen wir in unsere Zeit: Herr Wlaschek verkauft seinen BILLA-Konzern um mehrere Milliarden (zwischen 15 und 17 werden kolportiert), die er von seinen Angestellten nicht selten unter Bruch aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen erbeutet hatte,  an den deutschen REWE-Konzern. Und? Wird da der von den Reichen angeblich ach so gefürchtete Grenzsteuersatz wirksam? Lukriert der Staat 7,5 – 8,5 Milliarden an Einkommensteuer von Herrn Wlaschek ? Schneckn. Ob der Eingangssteuersatz von 2,5 Prozent (!!) erbracht oder ob noch eine Stiftung vorgelagert wurde, um sich auch diesen zu ersparen, ist uns nicht bekannt.

Zum Hohn der Sozialdemokraten posaunte der freiheitliche Finanzminister laut hinaus, dass er wenigstens durch Änderungen im Körperschaftsteuergesetz von 1988 eine Besteuerung von Stiftungserträgen vornehmen werde. Obwohl die Körperschaftsteuer wie auch die Kapitalertragsteuer 25 Prozent betragen, ist in der Gesetzesänderung ein Satz von 12,5 Prozent vorgesehen. Mit dem Hohn muss die Sozialdemokratie dennoch leben, sie hatte nämlich gar keine Besteuerung von Gewinnen aus Stiftungen vorgesehen. Und die Arbeiterkammer ließ dies unkommentiert durchgehen. Der Propagandatrick der FPÖ ist allerdings schnell enttarnt. Erträge aus Beteiligungen und vor allem diesbezügliche Veräußerungsgewinne in der Stiftung bleiben nach wie vor völlig steuerfrei. Hier ist z.B. der Erwerb von Immobilien und deren Veräußerung, die Beteiligung an Unternehmen und deren Wiederverkauf  etc. gemeint.  Und das macht ja die wesentlichen Kapitaleinkünfte in den Stiftungen aus, und diese  verbleiben selbstverständlich in den Stiftungen, um den Reichtum der „Stifter“ zu mehren. Damit wären wir wieder beim Herrn Wlaschek. Dergestalt wurde er laut allen österreichischen Wirtschaftsmagazinen zum mächtigsten Immobilienboss und  hat sein Vermögen - aber das werden wohl nur haltlose linke Gerüchte sein – in den wenigen Jahren seit dem BILLA-Verkauf verdoppelt.

In diesem Licht betrachtet kann Haider ruhig seinen demagogischen Vorschlag unterbreiten, doch den 25-Prozent-Steuersatz der Kapitalertragsteuer  bei Stiftungserträgen zur Anwendung zu bringen. Dies dient vor allem dazu, die SPÖ zu ärgern und die von dort zur FPÖ gewanderten Wähler bei der Stange zu halten, an der faktischen Steuerfreiheit des Privatstiftungsgesetzes würde sich nichts ändern. Das daraus zu erzielende Steuermehraufkommen jedenfalls, das Grasser mit 2 Milliarden beziffert, kann nur aus dem Traumbüchl stammen.

Der Gewerkschaftliche Linksblock hat bereits im Frühjahr dieses Jahres vor den Diskussionen um das Privatstiftungsgesetz in die 130. Vollversammlung der AK folgenden Antrag eingebracht:

Weg mit dem Stiftungsgesetz !

Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich für eine Aufhebung des Privatstiftungsgesetzes (Bundesgesetzblatt 1993/694) oder zumindest für eine Änderung all jener Paragraphen, die eine Flucht aus dem Steuerrecht (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer usw.) ermöglichen aus.

Begründung:

Das im Jahre 1993 beschlossene Privatstiftungsgesetz entpuppte sich in den vergangenen Jahren als probates Mittel für Großunternehmer und Reiche, um den gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen bei Vermögenserwerb zu entfliehen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang  vor allem an den Steuercoup beim Verkauf des BILLA-Konzerns durch Herrn Wlaschek. Die so lukrierten Milliarden verschwanden in einer „Stiftung“, die zu einem der größten Immobilienkonzerne Österreichs aufstieg.

Dieser Antrag wurde ziemlich einstimmig der Behandlung im Finanzausschuss der AK Wien zugewiesen, dieser konnte sich zwar nicht dazu durchringen, die Aufhebung dieses Privilegiengesetzes zu fordern, aber doch zu folgender Formulierung, die von der Steuerabteilung hinsichtlich der betroffenen Paragraphen noch präzisiert werden soll:

Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich für eine Änderung all jener Paragraphen, die eine Flucht aus dem Steuerrecht (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer usw.) ermöglichen aus.

Die Arbeiterkammer kommt in einer Stellungnahme zu den Steuergesetzentwürfen der Regierung zu folgenden Schlussfolgerungen:

„Insgesamt erscheint es der Bundesarbeitskammer wirtschaftspolitisch äußerst problematisch zu sein, ... das Finanzkapital zu fördern, wie z.B. durch großzügige Prämien, durch den Entfall der Börsenumsatzsteuer, durch die Erbschaftsteuerfreiheit von Aktien im Streubesitz, durch schonende Behandlung von Privatstiftungen und durch den Verzicht auf die Kapitalertragsteuer von Zinserträgen der Devisenausländer.“

Mehr zu den weiteren Grausamkeiten der Regierung das nächste Mal.

Übrigens: Schluss mit den Sanktionen dieser Regierung gegen die arbeitende Bevölkerung Österreichs !


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