Pensionssicherungsbeiträge ohne Sicherheit !

Alle haben sich gefreut, SPÖ und ÖVP Politiker, Gewerkschafter der GdE (FSG) und viele andere, als die Koalitionsregierung SPÖ/ÖVP im Jahr 1997, den Eisenbahnern einen zusätzlichen Pensionsbeitrag unter dem Pseudonym "Pensionssicherungsbeitrag"

aufs Auge drückten !

 

Einen 4,8 Prozent (0,8% mehr seit ÖVP/FPÖ Regierung am Werk ist) höheren Pensionsbeitrag für alle, auch für Pensionisten und Witwen/Waisen ( 0,8% ). Als Solitaritätsbeitrag, denn auch wir Eisenbahner müssen etwas zum Sparen beitragen, aber dafür ist unser Pensionssystem bis ins Jahr 2034 hundertprozentig gesichert, hieß es aus den Reihen der sozialdemokratischen Eisenbahnergewerkschaft. Nicht nur, dass seit dem Jahr 1995 die Eisenbahner ganz normal dem ASVG unterliegen, so sollte man glauben, dass das Wort >Sicherungsbeitrag< irgendetwas mit Sicherheit zu tun hat.

Schwer getäuscht,

 

denn zu diesem Pensionssicherungsbeitrag gesellte sich innerhalb kürzester Zeit noch ein ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRAG-DURCHRECHNUNGSZEITRAUM und jetzt auch noch 18 zusätzliche Arbeitsmonate. Hiermit wurde einfach in privatrechtliche Dienstverträge eingegriffen, ohne auch nur einen Betroffenen zu befragen. Vielleicht hätte man diesen Beitrag eher

Pensions-Vernichtungs-Beitrag

 

nennen sollen. Ich meine, bei solchen Regierungsparteien wird auch der Tag bald kommen, an dem wir zur Gewährleistung ( bzw. Kürzung ) unseres Gehaltes, einen ähnlichen Beitrag zahlen müssen. Vielleicht heißt der dann:

Einkommens-Sicherungsbeitrag !


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