Pensionssicherungsbeiträge ohne
Sicherheit !
Alle haben sich gefreut, SPÖ und ÖVP Politiker,
Gewerkschafter der GdE (FSG) und viele andere, als die Koalitionsregierung
SPÖ/ÖVP im Jahr 1997, den Eisenbahnern einen zusätzlichen
Pensionsbeitrag unter dem Pseudonym "Pensionssicherungsbeitrag"
aufs
Auge drückten !
Einen 4,8 Prozent (0,8% mehr seit ÖVP/FPÖ Regierung
am Werk ist) höheren Pensionsbeitrag für alle, auch für Pensionisten und
Witwen/Waisen ( 0,8% ). Als Solitaritätsbeitrag, denn auch wir Eisenbahner
müssen etwas zum Sparen beitragen, aber dafür ist unser Pensionssystem
bis ins Jahr 2034 hundertprozentig gesichert, hieß es aus den Reihen der
sozialdemokratischen Eisenbahnergewerkschaft. Nicht nur, dass seit dem Jahr
1995 die Eisenbahner ganz normal dem ASVG unterliegen, so sollte man
glauben, dass das Wort >Sicherungsbeitrag< irgendetwas mit Sicherheit
zu tun hat.
Schwer
getäuscht,
denn zu diesem Pensionssicherungsbeitrag gesellte
sich innerhalb kürzester Zeit noch ein
ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSBEITRAG-DURCHRECHNUNGSZEITRAUM und jetzt auch noch
18 zusätzliche Arbeitsmonate.
Hiermit wurde einfach in privatrechtliche Dienstverträge eingegriffen,
ohne auch nur einen Betroffenen zu befragen. Vielleicht hätte man diesen
Beitrag eher
Pensions-Vernichtungs-Beitrag
nennen sollen. Ich meine, bei solchen
Regierungsparteien wird auch der Tag bald kommen, an dem wir zur Gewährleistung
( bzw. Kürzung ) unseres Gehaltes, einen ähnlichen Beitrag zahlen müssen.
Vielleicht heißt der dann:
Einkommens-Sicherungsbeitrag !
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