Die geduldigen Papiere

von ÖGB und EGB

Die Gewerkschaften Österreichs, ja der ganze Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), haben genügend Alternativen zum Raubzug des Kapitals in ihren Programmen. Aber warum kommt es zu keinen europäischen Kampfmaßnahmen? Hubert Schmiedbauer versucht, auf diese Frage einige Antworten zu geben.

Der 13. ÖGB-Kongress im Oktober 1999 war in monatelangen Diskussionen in der Organisation sowie von hunderten Betriebsräten, Gewerkschaftern und Experten in Arbeitsgruppen vorbereitet worden. Hier seien aus den Leitanträgen ein paar Stichworte über wichtige Forderungen des Kongresses angeführt.

§         Wirtschaft

Hauptaufgabe: Vollbeschäftigung. Dem Konkurrenzdruck darf nicht durch Lohnsenkungen begegnet werden. Ausbau der sozialen Dienstleistungen. Arbeitszeitverkürzung. Einhaltung der kollektivvertraglichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Kampf gegen illegale Beschäftigung. Lohnpolitik soll sich an Wachstum, Inflation und Leistungszuwachs orientieren. Mindestlohn von 12.000 Schilling. Eine arbeitnehmerfreundliche Steuerreform, um den Erosionsprozess bei den Gewinnsteuern hintanzuhalten.

§         Sozialpolitik

Aufnahme sozialer Grundrechte in die Verfassung: Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit, Bildung, Schutz der Gesundheit und Gesundheitsvorsorge. Verkürzung der Arbeitszeit (Tag, Woche, Lebensarbeitszeit). Gleichberechtigung für die berufstätige Frau. Ausbau der betrieblichen Frauenförderung. Drittelbeitrag des Bundes zur Pensionsversicherung. Beibehaltung des gesetzlichen Pensionsalters.

§         Arbeitswelt

Arbeit darf nicht krank machen. Vermeidung von traditionellen Gefahren und umfassende Prävention. Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten. Bekämpfung von psychischen Belastungen. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Zentren. Gesundheitsförderungsprogramme in den Betrieben. Ausweitung der Rechte der Arbeitsinspektion. Regulierungen für atypische Arbeitsverhältnisse (Telearbeit usw.). Ökologisierung der Wirtschaft.

Natürlich gibt es auch zahlreiche Forderungen zur Bildungspolitik, zur internationalen Politik, zu Freizeit, Medien und zum Thema Demokratie. Außer den Leitanträgen liegen noch die rund 150 Anträge der einzelnen Gewerkschaften vor. Sie enthalten eine breite Palette von Verpflichtungen für vier ÖGB-Jahre und müssen stets als Maßstab für das Verhalten der Führungsorgane herangezogen werden.

Konglomerat EGB

65 Gewerkschaften aus 33 Ländern sind im EGB zusammengefasst, bei dessen jüngstem Kongress, Ende Juni 1999 in Helsinki, Fritz Verzetnitsch als Präsident wiedergewählt wurde. Der Kongress verabschiedete auch ein umfangreiches Papier mit den Ergebnissen langwieriger Diskussionen und nicht immer einhelliger Entscheidungen. Es sind ja die Mitgliedsorganisationen geprägt von unterschiedlichen Traditionen und politisch-ideologischen Richtungen, Strukturen und Organisationsgraden, aber auch rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Beschreibungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie die daraus entstehenden Aufgaben für die europäische Gewerkschaftsbewegung lassen kaum einen Wunsch offen. Das herrschende System wird bloßgelegt, in Dutzenden von Aufträgen an den EGB hat der Kongress zumindest fürs Papier die Weichen gestellt, die den Zug der Lohnabhängigen aufs richtige Gleis bringen müssten. Doch das Kriterium ist bekanntlich immer die Praxis. Und da liegen auch schon in den Papieren die Probleme offen.

Im Vordergrund steht das Problem der Arbeitslosigkeit von (laut EGB-Darstellung) 17 Millionen EU-BürgerInnen und weiteren sieben Millionen in den anderen europäischen Ländern. Das europäische Sozialmodell werde als „Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit“ in Frage gestellt. Die soziale Ungleichheit sei verschärft, Armut und soziale Ausgrenzung nehmen zu. Darauf folgt die Forderung nach „aktiver Rolle der Regierungen“, nach wirksamen Umverteilungspolitiken, nach „Fortsetzung der Politik der Aufwärtsharmonisierung“ mit dem Ziel der „Verbindung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit“. Das ist nicht viel mehr als ein moralischer Appell und ein nostalgischer Ruf nach politischen Steuerungspraktiken à la Keynes. Solche Rufe kommen übrigens auch von besorgten Insidern des Finanzkapitals (George Soros, John Gray u.a.).

Vom „politischen Willen“

Ganz scharf geht es der EGB mit der Globalisierung an, die von „kurzfristig orientierten Profitinteressen geprägt“ sei. Und wieder der tiefe Glaube an die EU: sie verfüge über „politische Institutionen, die zur Regulierung der Märkte geeignet sind“. Hierzu müsse sich die EU bei Währungsfonds und Weltbank stark machen, um die Spekulation einzudämmen. Nicht nur eine Besteuerung der kurzfristigen Kapitalströme, sondern auch Überwachung und Steuerung der Aktivitäten von multinationalen Unternehmen und Banken sowie die Anwendung multilateraler Instrumente zur Regulierung der direkten internationalen Investitionsströme wird verlangt. Doch die Regierungen hätten „Souveränität an die Marktkräfte verloren oder sogar freiwillig abgegeben“, also müsse man den „institutionellen Rahmen für die Rückgewinnung schaffen“. Hiefür sei eine noch engere Zusammenarbeit der Gewerkschaften auf allen Ebenen erforderlich.

In dieser Tonart geht es weiter. Es folgen auf kritische Analysen der Wirklichkeit häufig Feststellungen „fehlenden politischen Willens“. Von 1980 bis 1994 sei die steuerliche Belastung der abhängigen Erwerbsarbeit von 34,7 auf 40,5 Prozent gewachsen, die des Kapitals, der selbständigen Erwerbsarbeit usw. hingegen von 44,1 auf 35,2 Prozent gesunken. War das nun Mangel an politischem Willen oder eher seine Durchsetzung? Es schleicht sich der Verdacht ein, die Gewerkschafter hätten vielleicht die EU-Verträge und -Direktiven nicht gelesen oder deren wahren Sinn zumindest nicht ganz verstanden ...

Eine breite Informationskampagne und die Entwicklung von Aktionen des Massenprotests wäre längst das Mindeste an gewerkschaftlichem Engagement - neuen politischen Willen zu erzwingen statt den „Mangel“ zu beklagen. Ein für Österreich ganz aktuelles Kapitel aus den EGB-Entschließungen: die Zukunft des Sozialschutzes. Es ist wohl viel von der Bewahrung des sozialen Schutzes die Rede, aber beim Vergleich mit den Anträgen zeigt sich, dass eine Reihe schärferer Formulierungen nicht angenommen wurde, etwa speziell die Formulierung „Schutzniveau verbessern“ anstatt des Begriffs „bewahren“. Es demonstriert am ehesten die Zerrissenheit des EGB zwischen radikalen Schlussfolgerungen aus den Zustandsschilderungen einerseits, Sozialpartnerschaft und anderen staatstragenden Positionen andererseits.

Als Ersatz für offensive Orientierung weichen die EGB-Formulierungen gern ins Nebulose ab, z.B. solle eine alternative Finanzierung der Sozialsysteme Verluste durch Verringerung der Lohnnebenkosten (!?) ausgleichen oder die EU-Leitlinien müssten eben von den Mitgliedstaaten mit den Sozialpartnern umgesetzt werden. Neben solchen illusionistischen Schönschreibereien standen zwar konkretere Vorschläge, z.B. Abschöpfung bei der Umweltverschmutzung, beim CO2-Ausstoß, bei den Finanztransaktionen, bei Aktien und Anlagefonds zur Diskussion, fielen aber der Mehrheit der angepassten PassivgewerkschafterInnen zum Opfer.

Mängel und Lichtblicke

Natürlich will der EGB „die neuen Herausforderungen annehmen“, wie ein eigenes Kapitel heißt. Er müsse sich „in zweifacher Hinsicht profilieren: gegenüber den Institutionen und gegenüber den Arbeitgeberorganisationen“. Das war einigen Gewerkschaften zuwenig. Für sie hätte die Herausforderung gelautet, „die Rolle als Akteur zu stärken“, Strategien zu entwickeln, eine supranationale Führung zu schaffen (nachdem das Kapital längst international und kontinental über solche Einrichtungen verfügt), die verschiedensten Verbände und sozialen Schichten stärker einzubeziehen ... Abgelehnt! So fehlt dann auch im abschließenden „Auftrag“ zu diesem Kapitel die vorgeschlagene Konkretisierung der Prioritäten mit den Schwerpunkten Mobilisierung, Senkung der Arbeitslosenrate in vier Jahren auf 7 Prozent unter anderem mit Hilfe der 35-Stunden-Woche, der Dialog mit der Europäischen Zentralbank, die Harmonisierung der Steuern, die Koordination der Tarifverhandlungen usw.

Man muss bedenken, dass manche nationale Gewerkschaftsorganisation heftig auf ihre Souveränität bedacht ist, auch die internationalen Branchenverbände der Fachgewerkschaften haben ihr Eigenleben und wollen dies auch in Teilfragen nicht einer übergeordneten Instanz opfern. Angesichts der Opferung nationaler Spielräume in der Sozialpolitik an die EU-Instanzen hatten die Gewerkschaftsführungen in ihrer EUphorie allerdings weniger Vorbehalte ...

Interessant jedoch ist die Ablehnung von Abschwächungen und Verwässerungen eines abschließenden Papiers über den „Weg zu einem europäischen System der Arbeitsbeziehungen“, das quasi Leitlinien zu einer europäischen Sozialpartnerschaft enthält. Wo auf die Notwendigkeit der Koordination in der Tarifpolitik verwiesen wird, um eine gewisse Übereinstimmung gewerkschaftlicher Forderungen zu erreichen und hiefür einen eigenen Ausschuss zu bilden, wurde die Streichung dieser Absätze beantragt, von der Mehrheit jedoch abgelehnt. Der politische Wille zu gemeinsamen Aktionen ist also irgendwo doch vorhanden!

Diese Beispiele offenbaren, welche Widersprüche und Probleme innerhalb der Gewerkschaftsbewegung bestehen. Sie zeigen aber auch, dass es recht kämpferische, bewusste Organisationen gibt, denen konservativ-systemerhaltende gegenüberstehen. Hinzukommt, dass die Positionen der Führungen nicht unbedingt dem entsprechen, was die Millionen Mitglieder und übrigen Lohnabhängigen wollen und auch durchzusetzen bereit wären, würden sie nicht von ihren Führungen eben nicht in diese Richtung geführt. Die teilweise klare Analyse des Systems - sowohl was den ÖGB betrifft als auch die EGB-Gewerkschaften - wird in den Köpfen der Führungen durch die Bindungen an systemerhaltende Parteien und durch Illusionen über eine Bereitschaft des Kapitals zur „Partnerschaft“ entwertet. Was auch immer Gutes in den Papieren steht, durchgesetzt werden muss es in offener Auseinandersetzung der Millionen Lohnabhängigen mit dem Kapital und seinen politischen Machthabern.


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