Die geduldigen Papiere
von ÖGB und
EGB
Die
Gewerkschaften Österreichs, ja der ganze Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB), haben genügend Alternativen zum Raubzug des Kapitals in ihren
Programmen. Aber warum kommt es zu keinen europäischen Kampfmaßnahmen?
Hubert Schmiedbauer
versucht, auf diese Frage einige Antworten zu geben.
Der 13. ÖGB-Kongress
im Oktober 1999 war in monatelangen Diskussionen in der Organisation sowie
von hunderten Betriebsräten, Gewerkschaftern und Experten in
Arbeitsgruppen vorbereitet worden. Hier seien aus den Leitanträgen ein
paar Stichworte über wichtige Forderungen des Kongresses angeführt.
§
Wirtschaft
Hauptaufgabe:
Vollbeschäftigung. Dem Konkurrenzdruck darf nicht durch Lohnsenkungen
begegnet werden. Ausbau der sozialen Dienstleistungen. Arbeitszeitverkürzung.
Einhaltung der kollektivvertraglichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Kampf gegen illegale Beschäftigung. Lohnpolitik soll sich an Wachstum,
Inflation und Leistungszuwachs orientieren. Mindestlohn von 12.000
Schilling. Eine arbeitnehmerfreundliche Steuerreform, um den
Erosionsprozess bei den Gewinnsteuern hintanzuhalten.
§
Sozialpolitik
Aufnahme
sozialer Grundrechte in die Verfassung: Recht auf Arbeit, soziale
Sicherheit, Bildung, Schutz der Gesundheit und Gesundheitsvorsorge. Verkürzung
der Arbeitszeit (Tag, Woche, Lebensarbeitszeit). Gleichberechtigung für
die berufstätige Frau. Ausbau der betrieblichen Frauenförderung.
Drittelbeitrag des Bundes zur Pensionsversicherung. Beibehaltung des
gesetzlichen Pensionsalters.
§
Arbeitswelt
Arbeit darf
nicht krank machen. Vermeidung von traditionellen Gefahren und umfassende
Prävention. Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten. Bekämpfung
von psychischen Belastungen. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Zentren. Gesundheitsförderungsprogramme in den Betrieben. Ausweitung der
Rechte der Arbeitsinspektion. Regulierungen für atypische Arbeitsverhältnisse
(Telearbeit usw.). Ökologisierung der Wirtschaft.
Natürlich
gibt es auch zahlreiche Forderungen zur Bildungspolitik, zur
internationalen Politik, zu Freizeit, Medien und zum Thema Demokratie. Außer
den Leitanträgen liegen noch die rund 150 Anträge der einzelnen
Gewerkschaften vor. Sie enthalten eine breite Palette von Verpflichtungen für
vier ÖGB-Jahre und müssen stets als Maßstab für das Verhalten der Führungsorgane
herangezogen werden.
Konglomerat
EGB
65
Gewerkschaften aus 33 Ländern sind im EGB zusammengefasst, bei dessen jüngstem
Kongress, Ende Juni 1999 in Helsinki, Fritz Verzetnitsch als Präsident
wiedergewählt wurde. Der Kongress verabschiedete auch ein umfangreiches
Papier mit den Ergebnissen langwieriger Diskussionen und nicht immer
einhelliger Entscheidungen. Es sind ja die Mitgliedsorganisationen geprägt
von unterschiedlichen Traditionen und politisch-ideologischen Richtungen,
Strukturen und Organisationsgraden, aber auch rechtlichen
Rahmenbedingungen.
Die
Beschreibungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie die
daraus entstehenden Aufgaben für die europäische Gewerkschaftsbewegung
lassen kaum einen Wunsch offen. Das herrschende System wird bloßgelegt, in
Dutzenden von Aufträgen an den EGB hat der Kongress zumindest fürs Papier
die Weichen gestellt, die den Zug der Lohnabhängigen aufs richtige Gleis
bringen müssten. Doch das Kriterium ist bekanntlich immer die Praxis. Und
da liegen auch schon in den Papieren die Probleme offen.
Im
Vordergrund steht das Problem der Arbeitslosigkeit von (laut
EGB-Darstellung) 17 Millionen EU-BürgerInnen und weiteren sieben Millionen
in den anderen europäischen Ländern. Das europäische Sozialmodell werde
als „Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit“ in Frage gestellt. Die
soziale Ungleichheit sei verschärft, Armut und soziale Ausgrenzung nehmen
zu. Darauf folgt die Forderung nach „aktiver Rolle der Regierungen“,
nach wirksamen Umverteilungspolitiken, nach „Fortsetzung der Politik der
Aufwärtsharmonisierung“ mit dem Ziel der „Verbindung wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit“.
Das ist nicht viel mehr als ein moralischer Appell und ein nostalgischer
Ruf nach politischen Steuerungspraktiken à la Keynes. Solche Rufe kommen
übrigens auch von besorgten Insidern des Finanzkapitals (George Soros,
John Gray u.a.).
Vom
„politischen Willen“
Ganz scharf
geht es der EGB mit der Globalisierung an, die von „kurzfristig
orientierten Profitinteressen geprägt“ sei. Und wieder der tiefe Glaube
an die EU: sie verfüge über „politische Institutionen, die zur
Regulierung der Märkte geeignet sind“. Hierzu müsse sich die EU bei Währungsfonds
und Weltbank stark machen, um die Spekulation einzudämmen. Nicht nur eine
Besteuerung der kurzfristigen Kapitalströme, sondern auch Überwachung und
Steuerung der Aktivitäten von multinationalen Unternehmen und Banken sowie
die Anwendung multilateraler Instrumente zur Regulierung der direkten
internationalen Investitionsströme wird verlangt. Doch die Regierungen hätten
„Souveränität an die Marktkräfte verloren oder sogar freiwillig
abgegeben“, also müsse man den „institutionellen Rahmen für die Rückgewinnung
schaffen“. Hiefür sei eine noch engere Zusammenarbeit der Gewerkschaften
auf allen Ebenen erforderlich.
In dieser
Tonart geht es weiter. Es folgen auf kritische Analysen der Wirklichkeit häufig
Feststellungen „fehlenden politischen Willens“. Von 1980 bis 1994 sei
die steuerliche Belastung der abhängigen Erwerbsarbeit von 34,7 auf 40,5
Prozent gewachsen, die des Kapitals, der selbständigen Erwerbsarbeit usw.
hingegen von 44,1 auf 35,2 Prozent gesunken. War das nun Mangel an
politischem Willen oder eher seine Durchsetzung? Es schleicht sich der
Verdacht ein, die Gewerkschafter hätten vielleicht die EU-Verträge und
-Direktiven nicht gelesen oder deren wahren Sinn zumindest nicht ganz
verstanden ...
Eine breite
Informationskampagne und die Entwicklung von Aktionen des Massenprotests wäre
längst das Mindeste an gewerkschaftlichem Engagement - neuen politischen
Willen zu erzwingen statt den „Mangel“ zu beklagen. Ein für Österreich
ganz aktuelles Kapitel aus den EGB-Entschließungen: die Zukunft des
Sozialschutzes. Es ist wohl viel von der Bewahrung des sozialen Schutzes
die Rede, aber beim Vergleich mit den Anträgen zeigt sich, dass eine Reihe
schärferer Formulierungen nicht angenommen wurde, etwa speziell die
Formulierung „Schutzniveau verbessern“ anstatt des Begriffs
„bewahren“. Es demonstriert am ehesten die Zerrissenheit des EGB
zwischen radikalen Schlussfolgerungen aus den Zustandsschilderungen
einerseits, Sozialpartnerschaft und anderen staatstragenden Positionen
andererseits.
Als Ersatz für
offensive Orientierung weichen die EGB-Formulierungen gern ins Nebulose ab,
z.B. solle eine alternative Finanzierung der Sozialsysteme Verluste durch
Verringerung der Lohnnebenkosten (!?) ausgleichen oder die EU-Leitlinien müssten
eben von den Mitgliedstaaten mit den Sozialpartnern umgesetzt werden. Neben
solchen illusionistischen Schönschreibereien standen zwar konkretere
Vorschläge, z.B. Abschöpfung bei der Umweltverschmutzung, beim CO2-Ausstoß,
bei den Finanztransaktionen, bei Aktien und Anlagefonds zur Diskussion,
fielen aber der Mehrheit der angepassten PassivgewerkschafterInnen zum
Opfer.
Mängel und
Lichtblicke
Natürlich
will der EGB „die neuen Herausforderungen annehmen“, wie ein eigenes
Kapitel heißt. Er müsse sich „in zweifacher Hinsicht profilieren: gegenüber
den Institutionen und gegenüber den Arbeitgeberorganisationen“. Das war
einigen Gewerkschaften zuwenig. Für sie hätte die Herausforderung
gelautet, „die Rolle als Akteur zu stärken“, Strategien zu entwickeln,
eine supranationale Führung zu schaffen (nachdem das Kapital längst
international und kontinental über solche Einrichtungen verfügt), die
verschiedensten Verbände und sozialen Schichten stärker einzubeziehen ...
Abgelehnt! So fehlt dann auch im abschließenden „Auftrag“ zu diesem
Kapitel die vorgeschlagene Konkretisierung der Prioritäten mit den
Schwerpunkten Mobilisierung, Senkung der Arbeitslosenrate in vier Jahren
auf 7 Prozent unter anderem mit Hilfe der 35-Stunden-Woche, der Dialog mit
der Europäischen Zentralbank, die Harmonisierung der Steuern, die
Koordination der Tarifverhandlungen usw.
Man muss
bedenken, dass manche nationale Gewerkschaftsorganisation heftig auf ihre
Souveränität bedacht ist, auch die internationalen Branchenverbände der
Fachgewerkschaften haben ihr Eigenleben und wollen dies auch in Teilfragen
nicht einer übergeordneten Instanz opfern. Angesichts der Opferung
nationaler Spielräume in der Sozialpolitik an die EU-Instanzen hatten die
Gewerkschaftsführungen in ihrer EUphorie allerdings weniger Vorbehalte ...
Interessant
jedoch ist die Ablehnung von Abschwächungen und Verwässerungen eines
abschließenden Papiers über den „Weg zu einem europäischen System der
Arbeitsbeziehungen“, das quasi Leitlinien zu einer europäischen
Sozialpartnerschaft enthält. Wo auf die Notwendigkeit der Koordination in
der Tarifpolitik verwiesen wird, um eine gewisse Übereinstimmung
gewerkschaftlicher Forderungen zu erreichen und hiefür einen eigenen
Ausschuss zu bilden, wurde die Streichung dieser Absätze beantragt, von
der Mehrheit jedoch abgelehnt. Der politische Wille zu gemeinsamen Aktionen
ist also irgendwo doch vorhanden!
Diese
Beispiele offenbaren, welche Widersprüche und Probleme innerhalb der
Gewerkschaftsbewegung bestehen. Sie zeigen aber auch, dass es recht kämpferische,
bewusste Organisationen gibt, denen konservativ-systemerhaltende gegenüberstehen.
Hinzukommt, dass die Positionen der Führungen nicht unbedingt dem
entsprechen, was die Millionen Mitglieder und übrigen Lohnabhängigen
wollen und auch durchzusetzen bereit wären, würden sie nicht von ihren Führungen
eben nicht in diese Richtung geführt. Die teilweise klare Analyse des
Systems - sowohl was den ÖGB betrifft als auch die EGB-Gewerkschaften -
wird in den Köpfen der Führungen durch die Bindungen an systemerhaltende
Parteien und durch Illusionen über eine Bereitschaft des Kapitals zur
„Partnerschaft“ entwertet. Was auch immer Gutes in den Papieren steht,
durchgesetzt werden muss es in offener Auseinandersetzung der Millionen
Lohnabhängigen mit dem Kapital und seinen politischen Machthabern.
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