Metallerabschluss:

GLB-Aktion für mehr Sozialleistungen

KV-Löhne und –gehälter steigen um 3,7 Prozent

Die Gewerkschaften Metall-Textil und GPA haben eine Erhöhung der Ist-Löhne um 3,4 Prozent, mindestens jedoch um 650,- Schilling erreicht. Das bedeutet in den unteren Lohngruppen eine Erhöhung bis zu 4,3 Prozent. Für die Ist-Löhne wurde zusätzlich wieder eine  Verteiloption im Ausmaß von 0,5 Prozent der Lohnsumme vereinbart, dann gilt eine Erhöhung der Ist-Löhne um 3,2 Prozent. Kommt keine Betriebsvereinbarung über die Verteiloption zustande, müssen die Ist-Löhne jedenfalls um 3,4 Prozent erhöht werden. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und –gehälter werden um 3,7 Prozent, mindestens jedoch um 650,- Schilling, erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt 15.870,- Schilling. Die Aufwandsentschädigungen, Zulagen und Lehrlingsentschädigungen werden um 3,4 Prozent erhöht.

Monatslohn für Arbeiter

Ab 1. Jänner 2001 tritt für die ArbeiterInnen der Monatslohn in Kraft, auch in Betrieben ohne Betriebsrat. Berechnungsgrundlage für den Monatslohn ist der Grundlohn mal 167,4. Auszahlungstermin ist der Monatsletzte, Abweichungen davon sowie alle weiteren einzurechnenden Bestandteile wie Montagezulagen, Vorarbeiterzulagen etc. müssen durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Altersteilzeit im KV geregelt

Im Rahmenrecht konnten außerdem folgende Verbesserungen erreicht werden:

Ø      Die Altersteilzeit wurde im Kollektivvertrag geregelt, diese Regelung sichert unter anderem die volle Auszahlung des Dienstjubiläums, ungekürzte Abfertigung auf Grundlage der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit und die Auszahlung offener Zeitguthaben. Vor Abschluss einer Vereinbarung ist der Betriebsrat zu informieren.

Ø      Außerdem wurde der Krankengeldzuschuss ausgeweitet, die Karenzanrechnung ausgedehnt und es erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich der Urlaubszuschüsse.


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