Metallerabschluss:
GLB-Aktion
für mehr Sozialleistungen
KV-Löhne
und –gehälter steigen um 3,7 Prozent
Die
Gewerkschaften Metall-Textil und GPA haben eine Erhöhung der Ist-Löhne um
3,4 Prozent, mindestens jedoch um 650,- Schilling erreicht. Das bedeutet in
den unteren Lohngruppen eine Erhöhung bis zu 4,3 Prozent. Für die Ist-Löhne
wurde zusätzlich wieder eine Verteiloption
im Ausmaß von 0,5 Prozent der Lohnsumme vereinbart, dann gilt eine Erhöhung
der Ist-Löhne um 3,2 Prozent. Kommt keine Betriebsvereinbarung über die
Verteiloption zustande, müssen die Ist-Löhne jedenfalls um 3,4 Prozent
erhöht werden. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und –gehälter
werden um 3,7 Prozent, mindestens jedoch um 650,- Schilling, erhöht. Der
neue Mindestlohn beträgt 15.870,- Schilling. Die Aufwandsentschädigungen,
Zulagen und Lehrlingsentschädigungen werden um 3,4 Prozent erhöht.
Monatslohn für
Arbeiter
Ab 1. Jänner
2001 tritt für die ArbeiterInnen der Monatslohn in Kraft, auch in
Betrieben ohne Betriebsrat. Berechnungsgrundlage für den Monatslohn ist
der Grundlohn mal 167,4. Auszahlungstermin ist der Monatsletzte,
Abweichungen davon sowie alle weiteren einzurechnenden Bestandteile wie
Montagezulagen, Vorarbeiterzulagen etc. müssen durch
Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
Altersteilzeit
im KV geregelt
Im
Rahmenrecht konnten außerdem folgende Verbesserungen erreicht werden:
Ø
Die
Altersteilzeit wurde im Kollektivvertrag geregelt, diese Regelung sichert
unter anderem die volle Auszahlung des Dienstjubiläums, ungekürzte
Abfertigung auf Grundlage der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit und
die Auszahlung offener Zeitguthaben. Vor Abschluss einer Vereinbarung ist
der Betriebsrat zu informieren.
Ø
Außerdem
wurde der Krankengeldzuschuss ausgeweitet, die Karenzanrechnung ausgedehnt
und es erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich der Urlaubszuschüsse.
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