Licht und Schatten

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Am 9.November wurden die KV-Verhandlungen für die Handelsangestellten mit Teilerfolgen beendet - aber der Abstand zu den Industrieangestellten hat sich weiter vergrößert, berichtet Hubert SCHMIEDBAUER.

Der Druck war gewaltig, ist von Koll. Erich Reichelt, Sekretär der GPA-Sektion Handel, zu erfahren. Die Unternehmerseite machte über die Medien Stimmung für weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeit - längere Öffnungszeiten, Angriff auf die Regelung, dass für die Angestellten jeder zweite Samstag frei sein müsse. Zwitterminister (Wirtschaft und Arbeit) Bartenstein mischte kräftig mit.

Zwischen 2,4 Prozent und 3 Prozent

Ab 1. Jänner 2001 werden die Gehälter und Lehrlingsentschädigungen bis 18.000 Schilling um drei Prozent angehoben, die Gehälter zwischen 18.001,- und 20.500,- um 2,7 Prozent, die Gehälter über 20.500 Schilling um 2,4 Prozent. Das bezieht sich auf die Gehaltstafel a), Gehaltsgebiet A, und die daraus sich ergebenden Schillingbeträge werden auf die anderen Gehaltstafeln übertragen. Die Überzahlungen bleiben schillingmäßig stehen.

"Es war unser Auftrag, die untersten Gehaltsgruppen am stärksten anzuheben. Das betrifft überwiegend Frauen und war für mich besonders wichtig", berichtet uns Kollege Reichelt. "Außerdem konnten wir einige arbeitsrechtliche Verbesserungen erreichen, zum Beispiel werden im Krankheitsfall Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration nicht mehr aliquot, sondern voll ausbezahlt. Oder die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen wurden von drei auf sechs Monate verlängert, wobei der Anspruch z.B. auf Überstundenbezahlung nicht mehr der Höhe nach angegeben werden muss, sondern nur mehr die Menge der Stunden." Reichelt erinnert an die ursprünglichen Forderungen der Handelsunternehmen nach Ausweitung der Ladenöffnung, das wurde nun nicht verhandelt. Allerdings kam man bei der Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Stunden wieder nicht durch und die zuschlagsfreie Mehrarbeitszeit (z.B. nach Geschäftsschluss) haben die KollegInnen im Handel nach wie vor zu leisten.

Was ist "Kerninflation"?

Die ursprüngliche Gehaltsforderung lautete auf 4,5 Prozent, der Durchschnitt des Abschlusses beträgt laut Handelskammer 2,68 Prozent. Damit blieben die Handelsangestellten deutlich unter dem Abschluss für die Industrieangestellten (3,7 Prozent, mindestens 650 Schilling), die noch dazu von weit höheren Gehältern ausgehen konnten. Damit ist die Schere zwischen den verschiedenen Angestelltengruppen noch weiter geworden. Von Unternehmerseite wurde auch mit dem relativ neuen Argument der "Kerninflation" operiert, wonach die Teuerung aus den Folgen der Ölpreisentwicklung sowie der Dollarkurs-Spekulation nicht in die abzugeltende Inflationsrate eingerechnet werden dürfe.

Der Handel hat mit insgesamt mehr als 456.000 Beschäftigten die Industrie mit insgesamt 453.000 Beschäftigten bereits im Vorjahr überholt.

Unternehmer lassen nicht locker

Die Handelsunternehmer haben ihre Ziele nicht aufgegeben, aber zwischen den Kleinen und den Großen bestehen große Differenzen: Die Kleinen können den Verdrängungswettbewerb der Einkaufszentren und Handelsketten nicht mithalten und sind daher vielfach gegen eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Doch schon bisher haben sich die Großen mit Hilfe der Regierungen durchgesetzt. Das Ladensterben in den Städten und die ausgedünnte Nahversorgung sind Folgen dieser Entwicklung.

"Bartenstein wird schon dahinter bleiben", warnt Kollege Reichelt. "Er will auch in das Kollektivvertragsrecht eingreifen!" Der Druck geht in Richtung Deregulierung des Arbeitsrechts bei minimaler kollektiver Absicherung - quer durch alle Branchen. Den Gewerkschaften stehen weitere heiße Zeiten bevor.


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