
Die Bundesarbeitskammer ...
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... vertritt in der Frage des Eigentums an Unternehmungen die Position, dass angesichts des hohen Anteils an Unternehmungen unter ausländischer Kontrolle die wichtigen österreichischen Unternehmungen auch unter österreichischer Kontrolle bleiben sollen. Sie tritt für das Halten des strategischen Eigentums an solchen Unternehmungen ein und spricht sich gegen einen Ausverkauf aus.
Die Verflechtung der Bank Austria mit der Bayerischen Hypovereinsbank durch Aktientausch ist nicht als "Ausverkauf" österreichischer Interessen zu sehen, da die bisherigen maßgeblichen Anteileigentümer an der Bank Austria der zweitgrößte Eigentümer an der Bayerischen Hypovereinsbank sein werden. Im Rahmen der Gesamtstrategie des Konzerns soll der Bank Austria eine eigenständige Rolle nicht nur für Österreich, sondern auch als Kompetenzzentrum für mittel- und osteuropäische Länder zukommen. Sie wird auch ihre Selbständigkeit als Eigentümer ihrer Industriebeteiligungen behalten.
Aus der Sicht der Bundesarbeitskammer geht es in der Frage des strategischen Eigentums für österreichische Unternehmungen darum, Beschäftigung, Wertschöpfung und wichtige Funktionen von Unternehmenszentralen im Inland zu behalten.
Aufgrund der dem Zusammenschluss zugrunde liegenden Konzeption gehen wir davon aus, dass dies durch die neue Eigentümerkonstellation der Bank Austria gewährleistet werden kann. Nach der Umwandlung der AVZ in eine Stiftung werden die Dividendenerlöse auch für die Durchführung beschäftigungsschaffender Maßnahmen in Wien eingesetzt werden können.
Die Bundesarbeitskammer wird jedenfalls die künftige Entwicklung der Bank aus diesen Kriterien beobachten und prüfen."
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