
Ob prekär oder atypisch, auf jeden Fall ausbeuterisch
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Nach vorsichtigen Schätzungen arbeiten über 300.000 Menschen in Österreich in sogenannten atypischen Arbeitsverhältnissen, fingierten Werkverträgen, drei Viertel von ihnen müssen sich mehr schlecht als recht davon erhalten. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist nicht wirklich unabhängig - wie ihnen vorgegaukelt wird oder sie sich selbst vorgaukeln - sondern weisungsgebunden und wirtschaftlich abhängig, also in einem verschleierten Dienstverhältnis tätig. Dass für viele ein ursprünglich provisorischer zu einem dauerhaften Lebensunterhalt wurde, ändert nichts an den Tatsachen. Dass ein Student ein Zubrot brutto für netto bevorzugt, auch nicht. Nicht einmal der die Steuer und Sozialversicherung umgehende hochdotierte Vortragende an Managerfortbildungseinrichtungen.
Von Helmuth FELLNER. *)
Scheinselbständigkeit - dieser Begriff beschreibt vielleicht am besten, worum es geht - half und hilft in den allermeisten Fällen nicht den so Tätigen, sondern deren Unternehmungen, die diese am Arbeits- und Sozialrecht vorbeischmuggeln, Lohnnebenkosten und Sozialabgaben sparen, keine Kündigungsfristen oder gar Kosten in Kauf nehmen, im Krankheitsfalle das Entgelt nicht weiterbezahlen müssen.
Dahinter steckt ein System des Hire and Fire. Selbst für Menschen, die der englischen Sprache nicht mächtig sind, ist der Sinn dieser drei Wörter klar: "Heuern und feuern!" Und ihre tiefere Bedeutung verspüren immer mehr Arbeitnehmer am eigenen Leib. Für kurze Zeit werden sie in einem Job angeheuert, um jederzeit wieder gefeuert werden zu können. Das amerikanische System der Jobs ohne jegliche Absicherung, ohne Sozial- und Altersvorsorge, ohne soziale Sicherheit gewann in Europa in der gleichen Geschwindigkeit Raum wie die Filialen der Fastfood-Ketten. Von sich ereifernden, in Österreich nicht selten beamteten "Wirtschaftsforschern" wird diese Arbeit ohne Netz häufig als Ausweg aus den angeblich so hohen, in Wahrheit von ihnen hinaufgelogenen Lohnnebenkosten, die das Wirtschaften gar so schwer machen, gepriesen.
Was da in unseren Breiten als Werkvertrag, neue Selbständigkeit, freier Dienstvertrag usw. herumgeistert, ist in Wahrheit massenhafter Betrug an Arbeitnehmern, auch wenn sich nicht wenige der Betroffenen - meist in g'studierter, g'scheit'lnder Dummheit - dem willfährig unterwerfen. Die so erworbene Illusion von "freier Gestaltung der Arbeit" zerplatzt im Falle der Erkrankung schneller als eine Seifenblase.
Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag lässt sich aus den Begriffen selbst ableiten: im einen Fall wird ein Werk erstellt und verkauft, im anderen Fall verkauft man seine Dienste, also seine Arbeitskraft. Punkt.
Letzte Klarheit gibt das ABGB mit seinen Paragraphen 1151 (1):
§ 1151. (1) Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag.
Und der § 1152 regelt die Frage des Entgelts (für Dienstverträge bedeutet "angemessen": Höhe des entsprechenden Kollektivvertrags, Mindestlohntarifs bzw. branchenübliche Bezahlung):
§ 1152. Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Die Unterschiede zwischen Werk- und Dienstvertrag lassen sich also an 5 Hauptpunkten festmachen:
Allein daran kann der geneigte Leser seine eigene oder die Tätigkeit seiner Bekannten überprüfen. Stimmen die jeweiligen Faktoren in ihrer Mehrheit mit der einen oder anderen Kolonne überein, so liegt eben ein Dienst- oder Werkvertrag vor. Nicht anders entscheiden übrigens die Arbeits- und Sozialgerichte bei allfälligen Klagen, die Flut der gerichtlichen Erkenntnisse zu dieser Problematik reicht von der ersten Instanz bis zum Obersten Gerichtshof. Arbeitnehmer in "fingierten Werkverträgen" haben also alle Chancen, Klagen auf Anstellung dabei Geld und Versicherungsjahre zu gewinnen. Also nur Mut, auch wenn's langwierig ist.
Jahrelang "bemühten" sich sozialdemokratische Sozialminister - wissend, dass unter dem Titel Werkvertrag bzw. freier Dienstvertrag massenweise Arbeits-, Sozial-, und Steuerrecht gebrochen wird - darum, zumindest die Sozialversicherungspflicht auszuweiten. Mehr als sozialwissenschaftliche Studien über "atypische Arbeitsverhältnisse" und anschließender kosmetischer Pfusch kam dabei nie heraus. Zum Schaden der Arbeitnehmer kam so auch noch der massenweise Spott der Unternehmerseite, der Steuerberater, Wirtschaftswissenschafter und Winkeladvokaten. Die jetzt regierende braunschwarze Asozialkoalition hat natürlich auch kein Interesse, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern, da ja gefeuerte Scheinselbständige auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben und damit aus den geschönten Arbeitslosenstatistiken rausfallen. Andererseits kann sie die Sozialdemokraten mit Hohn überschütten, weil diese der Problematik ja wirklich nichts entgegengehalten hat.
Waren früher nur wenige Branchen vom Problem ungeschützter Arbeit betroffen, so reicht die Bandbreite der neuen "atypischen Arbeitsverhältnisse" von SprachlehrerInnen über RegalschlichterInnen in Supermärkten, ErntehelferInnen bis zu WissenschafterInnen an Forschungsinstituten. Deren Zahl wächst weiter.
Auch die Gewerkschaften haben die Dimension der ungeschützten, deregulierten Arbeitsverhältnisse bis heute unterschätzt, obwohl sie mit ein Grund für deren Mitgliederschwund sind. Aber wer sich durch Jahre in jede Regierungs"verantwortung" mit einbinden ließ, hat längst die Sorgen und Nöte der Arbeitnehmer, erst recht der ungeschützten hinter sich gelassen.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter einen Antrag in die AK-Vollversammlung einbrachte, indem sie sich dagegen (!) aussprachen, dass Lehrkräfte in Erwachsenenbildungseinrichtungen wie VHS, BFI oder WIFI als ordentliche Arbeitnehmer ein Anstellungsverhältnis finden. Diesen Rückfall hinter die Absicht der rechten Regierung, kleine kosmetische Veränderungen im Bereich der Scheinselbständigen durchzuführen, begründete die FSG damit, dass 13. und 14. sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu finanzieren seien, und der Bildungsverantwortliche (!) des ÖGB Franz-Josef (!) Lackinger verstieg sich zur Behauptung, dass in diesem Bereich alles in Ordnung sei und die Lehrkräfte keine Anstellung wünschten.
Wer solche "Arbeitnehmervertreter" hat, der braucht eigentlich keine Wirtschaftskammer und keine Chefs mehr !
*) Helmuth Fellner ist Arbeiterkammerrat des GLB in Wien.
Dienstvertrag Werkvertrag 1. Eingliederung in Betrieb ja nein 2. Weisungsgebundenheit betriebliche Hierarchie gilt selbstbestimmte Arbeit 3. Arbeitszeit Lage und Dauer von Betrieb kann selbst gewählt werden 4. Arbeitsmittel Arbeitsplatz, Material des Betriebes eigene Arbeitsmittel 5. Substituierung Arbeit selbst zu verrichten kann jemand anderer verrichten
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