
Neue Werte in der Sozialversicherung
Mit 1. Jänner 2001 gibt es in einigen Bereichen der Sozialversicherung wieder neue Werte. Die wichtigsten davon im Überblick:
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage in allen Zweigen der Sozialversicherung (die Grundlage, bis zu der SV-Beiträge zu entrichten sind): 44.400,- Schilling. Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen (pro Jahr): 88.800,- Schilling. Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Höchstbeitrag: 11.810,40 (Beitragsgrundlage 51.800,- Schilling); Mindestbeitrag: 1.703,16 (Mindestebeitragsgrundlage 7.470,- Schilling). Versicherungspflichtgrenze (Geringfügigkeitsgrenze): Monatlich 4.076,- Schilling, täglich 313,- Schilling Personen, deren monatliches Bruttoentgelt diesen Betrag nicht übersteigt, sind nur in der Unfallversicherung teilversichert. Höchstes tägliches Krankengeld: Bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit brutto 860,- Schilling Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit brutto 1.032,- Schilling Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe: (Brillen, orthopädische Schuheinlagen etc.): mindestens 294,- Schilling Kostenbeitrag bei Kuraufenthalt: Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom monatlichen Einkommen ab. Der Kostenbeitrag beträgt pro Tag: 80,- Schilling bei einem monatlichen Einkommen bis 16.437,- Schilling 141,- Schilling bei einem monatlichen Einkommen über 16.437,- bis 24.437 Schilling 203- Schilling bei einem monatlichen Einkommen über 24.437,- Schilling Kein Kostenbeitrag für Personen, deren Einkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (monatlich 8.437,- Schilling) nicht übersteigt. Tägliches Karenzurlaubsgeld: 188,10 Schilling (in Monaten mit 30 Tage: 5.643,- Schilling).
Designed by
Web Design Zehetbauer