Beschäftigungsverhältnisse abhängiger ArbeitnehmerInnen

Helmuth Fellner

Normalarbeitsverhältnis Prekäres Arbeitsverhältnis Atypisches Arbeitsverhältnis

ABGB regelt in den Paragraphen 1151 und 1152 den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag, nach diesen §§ wird im Falle einer Anfechtung eines fingierten Werkvertrages und einer Umwandlung in ein Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis judiziert (dreijährige Verjährungsfrist und entsprechende Rückforderung der Ansprüche.

Dienstvertrag "fingierter Werkvertrag"

Kennzeichen: 1.Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Unternehmen/Unternehmer liegt vor, wenn die Mehrzahl der Kennzeichen 2. 2.Betriebsmittel des Unternehmens (z.B. Arbeitsräume, -instrumente) des Dienstvertrages vorliegen

3.AZ wird vom Unternehmen festgelegt

4.Selbständige Ersetzung der eigenen Arbeitskraft nicht möglich

Arbeitsvertragsrechtanpassungsgesetz (AVRAG) hat arbeitsrechtliche Bestimmungen an EU-Normen angepasst. Dadurch wurde allerdings die Möglichkeit einer besseren arbeitsrechtlichen Absicherung durch einen Dienstzettel geschaffen.

AVRAG-Dienstzettel Prekarisierung: meist Werkvertrag:

Folgende Fakten des AV enthalten: Durch Aufweichung der nebenstehend Firma

Firmenname und Adresse angeführten Punkte. Betriebsort

Betriebsort und Betriebsstätte Bezahlung

Art und Umfang der Tätigkeit Betonung selbständiger Arbeit

Bezahlung; Einstufung gemäß (kaum ein AVRAG-Merkmal)

Kollektivvertrag, innerbetrieblich

Zulagenregelung

Umfang und Lage der Arbeitszeit

Überstundenregelungen

Urlaub/Freizeit

Kündigungsmodalitäten

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Befristungen

Vordienstzeiten

Sonstige wichtige Gesetze

Einhaltung Aufweichung, z.B. Nicht-Einhaltung

Angestelltengesetz (AngG) Kündigungsbestimmungen weitgehend

Arbeitszeitgesetz (AZG) unfreiwillige Teilzeit/Kurzarbeit

Urlaubsgesetz (UrlG) Vereinbarung des Urlaubs

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nichteinhaltung Schutzfrist

........ Befristete Verträge/Kettenverträge

Arbeitnehmerstatus Kein AN-Status

ArbeiterInnen undeutliche Bestimmung "freie DienstnehmerInnen"

Angestellte "neue Selbständige"

Beamte "Werkvertragnehmer"

"Scheinselbständige" (klarster Begriff)

Bezahlung/Entlohnung

Kollektivvertrag (KV) Nichteinhaltung kein KV

Mindestlohntarif (MLT) von KV, MLT kein MLT

Arbeitszeit (AZ)/Befristungen

Vollzeitarbeit Vollzeitarbeit keine exakte AZ-Regelung

Freiwillige Teilzeitarbeit (Umgehung der Gesetze) (Scheinselbständigenvertrag)

Befristetes AV Teilzeit (nicht gesetzeskonform,

(nach AngG, AZG, KV geregelt) unfreiwillig

Befristung gesetzlich geregelt ungeregelte Befristungen

Ungesetzliche Kettenverträge


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