
Beschäftigungsverhältnisse abhängiger ArbeitnehmerInnen
Helmuth Fellner Normalarbeitsverhältnis Prekäres Arbeitsverhältnis Atypisches Arbeitsverhältnis ABGB regelt in den Paragraphen 1151 und 1152 den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag, nach diesen §§ wird im Falle einer Anfechtung eines fingierten Werkvertrages und einer Umwandlung in ein Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis judiziert (dreijährige Verjährungsfrist und entsprechende Rückforderung der Ansprüche. Dienstvertrag "fingierter Werkvertrag" Kennzeichen: 1.Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Unternehmen/Unternehmer liegt vor, wenn die Mehrzahl der Kennzeichen 2. 2.Betriebsmittel des Unternehmens (z.B. Arbeitsräume, -instrumente) des Dienstvertrages vorliegen 3.AZ wird vom Unternehmen festgelegt 4.Selbständige Ersetzung der eigenen Arbeitskraft nicht möglich Arbeitsvertragsrechtanpassungsgesetz (AVRAG) hat arbeitsrechtliche Bestimmungen an EU-Normen angepasst. Dadurch wurde allerdings die Möglichkeit einer besseren arbeitsrechtlichen Absicherung durch einen Dienstzettel geschaffen. AVRAG-Dienstzettel Prekarisierung: meist Werkvertrag: Folgende Fakten des AV enthalten: Durch Aufweichung der nebenstehend Firma Firmenname und Adresse angeführten Punkte. Betriebsort Betriebsort und Betriebsstätte Bezahlung Art und Umfang der Tätigkeit Betonung selbständiger Arbeit Bezahlung; Einstufung gemäß (kaum ein AVRAG-Merkmal) Kollektivvertrag, innerbetrieblich Zulagenregelung Umfang und Lage der Arbeitszeit Überstundenregelungen Urlaub/Freizeit Kündigungsmodalitäten Beginn des Arbeitsverhältnisses Befristungen Vordienstzeiten Sonstige wichtige Gesetze Einhaltung Aufweichung, z.B. Nicht-Einhaltung Angestelltengesetz (AngG) Kündigungsbestimmungen weitgehend Arbeitszeitgesetz (AZG) unfreiwillige Teilzeit/Kurzarbeit Urlaubsgesetz (UrlG) Vereinbarung des Urlaubs Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nichteinhaltung Schutzfrist ........ Befristete Verträge/Kettenverträge Arbeitnehmerstatus Kein AN-Status ArbeiterInnen undeutliche Bestimmung "freie DienstnehmerInnen" Angestellte "neue Selbständige" Beamte "Werkvertragnehmer" "Scheinselbständige" (klarster Begriff) Bezahlung/Entlohnung Kollektivvertrag (KV) Nichteinhaltung kein KV Mindestlohntarif (MLT) von KV, MLT kein MLT Arbeitszeit (AZ)/Befristungen Vollzeitarbeit Vollzeitarbeit keine exakte AZ-Regelung Freiwillige Teilzeitarbeit (Umgehung der Gesetze) (Scheinselbständigenvertrag) Befristetes AV Teilzeit (nicht gesetzeskonform, (nach AngG, AZG, KV geregelt) unfreiwillig Befristung gesetzlich geregelt ungeregelte Befristungen Ungesetzliche Kettenverträge