Umverteilung konkret - am Beispiel FLAF

Gerhard Dusek/Helmuth Fellner

Die Geschichte, die sich hinter dem bürokratischen Wortungetüm Familienlastenausgleichsfonds – kurz FLAF genannt –versteckt, ist wenig bekannt, seine zweckentfremdete Ausplünderung hingegen schon bald Gewohnheit in Regierungskreisen, nicht erst in Zeiten der schwarz-blauen, sondern bereits der rosa-schwarzen Koalition.

1948 überlegte man sich in Regierungs- und "Sozial"partnerkreisen den Familien durch Umverteilung von Lasten aus den Kreisen der ArbeitnehmerInnen entsprechende, und nach dem Krieg notwendige Förderung zukommen zu lassen. Dies geschah im Rahmen von Lohnverhandlungen, muss hier der guten Ordnung halber festgehalten werden. Die unselbständig Erwerbstätigen verzichteten auf eine ihnen zustehende Lohnerhöhung und das so eingesparte Geld sollte den Familien zugute kommen. 1948 wurde dies noch als "Ernährungsbeihilfe" deklariert.

Im Jahr darauf wurde der Grundstein für den FLAF gelegt: Die Kinderbeihilfe ersetzte die Ernährungsbeihilfe und wurde aus einem eigenen Fonds gespeist, dessen Beiträge ausschließlich durch Lohnverzicht der ArbeiterInnen und Angestellten aufgebracht wurden. Die Mittel kamen, was ja naheliegend war und noch immer sein sollte, ausschließlich Familien der Arbeiterklasse zugute. Es handelte sich also anfangs um eine Solidarabgabe der kinderlosen ArbeiterInnen und Angestellten an Familien ihrer Klasse und galt als Lohn- bzw. Gehaltsbestandteil.

Im Jahr des Staatsvertrags 1955 wurde das erste Familienlastenausgleichsgesetz im Parlament beschlossen. Dies stellte bereits eine Wende dar. Denn mit den Beiträgen der ArbeitnehmerInnen sollten in Hinkunft auch Familien aus anderen sozialen Schichten gefördert werden. Das Gesetz sah nämlich eine allgemeine Familienbeihilfe vor. Der erste Schritt einer Umverteilung sozialer Mittel von unten bis ganz weit nach oben war getan.

Zwei Jahre später wurde das sogenannte Wochengeld, das ebenfalls aus dem FLAF beglichen wird, für Arbeitnehmerinnen eingeführt. Schon bald machten es Unternehmer und Selbständige zur Gewohnheit, durch Pseudoanstellung ihrer weiblichen Familienmitglieder sich auch hier aus dem Arbeitnehmerfonds zu bedienen. Im selben Jahr wurde auch der Karenzurlaub, allerdings ohne finanzielle Unterstützung, eingeführt. Daher begaben sich viele Frauen, um zum Unterhalt der Familie weiterhin beizutragen, in die Arbeitslosigkeit. Darauf wurde von Regierungskreisen 1961 pragmatisch reagiert: Ein Karenzgeld, zur Gänze aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, wurde eingeführt. Die Unternehmer profitierten auch hier aus ihrer Praxis der Pseudoanstellungen. Ihren Frauen und auch Töchtern wurde ebenfalls das Karenzgeld aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Die – nicht zuletzt wahltaktische - Ausweitung der Familienförderung Anfang der siebziger Jahre wurde kurze Zeit später in einigen Punkten zurückgenommen, so wurde etwa das Arbeitslosengeld nach der Karenzzeit von der SPÖ-Regierung wieder gestrichen. Ungefähr zur gleichen Zeit wurde der FLAF dazu herangezogen, einen Teil der Finanzierung des Karenzgeldes zu übernehmen, bis 1982 sollte dies 25 Prozent ausmachen. Der Rest kam nach wie vor aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Die ÖVP argumentierte damit, dass allen Frauen das Karenzgeld zustünde, die SPÖ und vor allem der ÖGB wetterten noch heftig dagegen: "Wenn die Leistung allen zugute kommen soll, müssen auch alle einzahlen!"

Noch mehr in die "Verantwortung" wurde der FLAF 1988 genommen. Nunmehr wurden 50 Prozent des Karenzgeldes aus seinen Mitteln beglichen, ab 1996 – im Zuge des zweiten Belastungspaketes der rosa-schwarzen Koalition – betrug dieser Anteil sogar schon 70 Prozent. Damit wurde dem Versicherungscharakter des Karenzgeldes schon fast der Todesstoß versetzt. Eine weitere Folge der rosa-schwarzen Belastungspakete war die Tatsache, dass die vom FLAF ab 1997 produzierten Überschüsse endgültig zweckentfremdet zur Abdeckung von Budgetlücken verwendet wurden.

Die so eingeleitete Wende wird von der jetzigen schwarz-blauen Asozialkoalition nur auf die Spitze getrieben. Heuer wird das Karenzgeld nur mehr aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt, die dadurch erhöhten Überschüsse des FLAF fließen zur Gänze in die Pensionsversicherung zur Abgeltung der Ersatzzeiten. In Hinkunft soll das – viel diskutierte Kinderbetreuungsgeld – aus dem FLAF finanziert werden. Das bedeutet, dass mit Beiträgen, die ausschließlich von unselbständigen ArbeitnehmerInnen aufgebracht werden, nunmehr alle – geht es nach Minister Bartenstein völlig unabhängig von der Höhe des Einkommens – Familien dieses Kinderbetreuungsgeld erhalten.

Halten wir fest: Am Anfang stand ein Lohnverzicht der ArbeiterInnen und Angestellten, um Familien ihrer Schicht zu unterstützen, am Ende werden die ArbeitnehmerInnen gezwungen, die Familien ihrer Ausbeuter zu "fördern"! Der FLAF wird von den ArbeitnehmerInnen bezahlt, daher sollen seine Leistungen auch nur ihnen zugute kommen!


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