
Entwicklung von atypischen Beschäftigungsformen in Österreich
Von Josef SCHMEE. Die letzten Jahrzehnte waren durch große Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Neben der wachsenden Arbeitslosigkeit hat sich auch die Struktur der Beschäftigten deutlich verändert. Von diesen Veränderungen nicht unberührt blieb auch die Ausformung der Arbeitsverhältnisse. Immer mehr Beschäftigungsverhältnisse weichen vom traditionellen Normalarbeitsverhältnis ab. Abweichend ist eine Beschäftigung etwa dann, wenn die Arbeitszeit unter der Norm liegt (Teilzeitarbeit) oder Arbeitseinsätze nicht absehbar sind (Arbeit auf Abruf; teilweise Telearbeit). Damit verbunden sind niedrige Einkommen und oft auch große Einkommensschwankungen. Bei freien Dienstverträgen und neuen Selbständigen wiederum ist die Zeiteinteilung den einzelnen überlassen; zugleich ist damit ein geringerer arbeits- und sozialrechtlicher Schutz verbunden. Die folgende Darstellung konzentriert sich auf jene Beschäftigungsformen, die im allgemeinen als atypische bezeichnet werden. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung Quantitativ am bedeutsamsten sind jene Beschäftigungsformen, deren Normalarbeitszeit unter der allgemeinen Norm (derzeit 36 bis 40 Wochenstunden) liegt. Daten über die "Teilzeitbeschäftigten" werden in Österreich seit 1974 alljährlich im Rahmen des Mikrozensus (bzw. der Arbeitkräfteerhebung) erhoben. Anfangs wurden nur jene erfasst, die mindestens 14 Stunden wöchentlich arbeiteten. 1984 wurde die Grenze auf 13 Wochenstunden heruntergesetzt und seit 1991 auf 12 Stunden. Aufgrund der EU- bzw ILO-Standards werden seit 1994 auch jene Beschäftigungen erfasst, die mit einer Arbeitszeit von mindestens einer Wochenstunde verbunden sind. Die ermittelten Zahlen eignen sich auch für internationale Vergleiche. Im Jahresdurchschnitt 1999 hatten von den 3.140.000 unselbständig Erwerbstätigen 484.000 eine Beschäftigung mit einer Normalarbeitszeit von weniger als 36 Stunden wöchentlich (15,4 Prozent der Beschäftigten). Diese können sich – ebenso wie bei Vollzeitbeschäftigten - auch aus mehreren kleinen Beschäftigungen zusammensetzen. Unselbständig Beschäftigte nach wöchentlicher Normalarbeitszeit 1999 M+F Männer Frauen Tsd in Prozent Tsd in Prozent Tsd in Prozent Bis 11 Stunden 55 1,7 10 0,6 45 3,4 12 bis 24 Stunden 233 7,4 21 1,2 212 16,1 25 bis 35 Stunden 196 6,2 29 1,6 167 12,6 Teilzeitarbeit gesamt 484 15,4 61 3,3 423 32,1 36 bis 40 Stunden 2.469 78,6 1.620 89,0 849 64,3 Mehr als 40 Stunden 188 6,0 140 7,7 48 3,6 Beschäftigte insgesamt 3.141 100 1.821 100 1.320 100 Quellen: Statistik Österreich (Mikrozensus 1999), eigene Berechnungen. 1999 waren 87 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Zum Vergleich: Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten entfielen nur 34 Prozent auf Frauen. Fast ein Drittel (32 Prozent) der unselbständig erwerbstätigen Frauen waren teilzeitbeschäftigt, innerhalb der Arbeiterinnen waren es 1999 sogar 37 Prozent (weibliche Angestellte: 30 Prozent). Aufgrund dieser Zahlen scheint der Begriff "atypisch" innerhalb der Frauen kaum mehr gerechtfertigt. Betrachtet man nur Frauen mit Kindern unter 15 Jahren, kommt man sogar auf einen Teilzeitanteil von 52 Prozent bei unselbständig erwerbstätigen Frauen (Mikrozensus 1998). Teilzeitbeschäftigung konzentriert sich sehr stark auf den Dienstleistungsbereich. 1999 arbeiteten 127.000 in der Wirtschaftsklasse Handel/Reparatur und weitere 73.000 im Bereich Gesundheit und Soziales. Mit einem Anteil von jeweils 28 Prozent war der Anteil der Teilzeitarbeit im Sozial- und Gesundheitswesen sowie im Bereich des Realitätenwesens/Vermietung etc (53.000 Teilzeitbeschäftigte) am höchsten. Im Handel arbeiteten 26 Prozent in Teilzeit. Besonders stark war die Dynamik in den 5 Jahren zwischen 1994 – 1999: Während die Zahl der weiblichen Teilzeitbeschäftigten um 106.000 stieg, sank die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen um 42.000. Auch innerhalb der Männer stand einer geringen Zunahme von Teilzeitbeschäftigung eine leichte Abnahme der Vollzeitbeschäftigung gegenüber (+ 6.000/- 9.000). Geringfügige Beschäftigung Die Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zeigen für den Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ein ähnliches Bild. Lässt man die Beamten außer Betracht, ergeben diese Daten, dass im Jahr 1999 bereits 10 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse bei Frauen geringfügig waren (Männer: 3,5 Prozent). Weiters ist aus diesen Daten ersichtlich, dass rund 20.000 geringfügig Beschäftigte StudentInnen sein dürften (je zur Hälfte Frauen und Männer). Bei Männern konzentriert sich diese Beschäftigungsform auch auf das Pensionsalter; jeder fünfte männliche Beschäftigte ist bereits 60 Jahre oder älter (Frauen: ca 10 Prozent). Für Juli wies der Hauptverband 26.000 geringfügig Beschäftigte aus, die zugleich eine Pension bezogen (15.000 Frauen und 11.000 Männer). Weitere 18.000 bezogen eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (inklusive Karenzgeld). Während im Juli 2000 jeder dritte männliche geringfügig Beschäftigte daneben noch eine reguläre Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) ausübte, war dies nur bei jeder fünften Frau der Fall. Bei Männern stellt diese Beschäftigung also wesentlich häufiger als bei Frauen ein Nebeneinkommen dar. Es ist daher nicht verwunderlich, warum der Frauenanteil (72 Prozent) hier etwas niedriger ist als bei den Teilzeitbeschäftigten insgesamt. Insgesamt war im Juli 2000 die Hälfte (49 Prozent) der geringfügig Beschäftigten über eine Erwerbstätigkeit (24 Prozent) oder über den gleichzeitigen Bezug einer Sozialleistung (25 Prozent) versichert. Weitere 15 Prozent nahmen die Möglichkeit einer Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) in Anspruch. Etwa ein Drittel der geringfügig Beschäftigten ist nur mitversichert. Der mangelnde Versicherungsschutz stellt insbesondere bei geringfügig Beschäftigten nach wie vor ein Problem dar. Mit der Reform 1997 wurden zwar inzwischen rund 50.000 Mehrfachbeschäftigte (Jahresdurchschnitt) und 30.000 Selbstversicherte (23.000 Frauen und 7.000 Männer – Dezember 2000) von der Sozialversicherung erfasst. Es verbleiben aber immer noch rund 60.000, die nur als Mitversicherte in der Krankenversicherung geschützt sind und die freiwillige Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Dem mangelnden Versicherungsschutz bei vielen geringfügig Beschäftigten steht auch eine begrenzte Beitragspflicht der Dienstgeber gegenüber. Für rund 40 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind die Arbeitgeber von der Beitragspflicht befreit (Ausnahme: Unfallversicherung). Es handelt sich hier um Arbeitgeber, bei denen das Einkommen dieser Beschäftigten im Betrieb das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet (in der Regel Betriebe mit 1 oder 2 geringfügig Beschäftigten). Dadurch entgehen derzeit der Kranken- und Pensionsversicherung rund 600 Millionen Schilling pro Jahr an Beiträgen. Weiters fallen bei mehr als der Hälfte der geringfügig Beschäftigten keine Dienstnehmer-beiträge an; im Falle einer Pflichtversicherung müssten diese Beschäftigten Beiträge im Ausmaß von rund 800 Millionen Schilling entrichten. Insgesamt entgehen damit der Pensionsversicherung rund 1,1 Milliarden Schilling und der Krankenversicherung rund 300 Millionen Schilling an Beiträgen. Darüber hinaus stellt die Versorgung von versicherten Teilzeitbeschäftigten vor allem bei Arbeitslosigkeit (aber auch für die Pension) ein offenes Problem dar. Freie Dienstverträge und Neue Selbständige Selbständige mit Gewerbeschein sowie bestimmte andere Gruppen von Selbständigen sind schon seit langem von der Sozialversicherung erfasst. Ein offenes Problem waren bis Mitte der neunziger Jahre die Werkverträge, über deren Anzahl bis dahin keine Daten vorlagen. Um der Flucht aus dem Sozialrecht zu begegnen, wurden diese ab Juli 1996 in die Sozialversicherung einbezogen. Nach einem weiteren Reformschritt, wird nun seit Jänner 1998 zwischen zwei Gruppen unterschieden: Ende 2000 waren 23.900 Personen über einen freien Dienstvertrag versichert; dieser entspricht in 9 von 10 Fällen einer Angestelltentätigkeit. Der Frauenanteil war mit 48 Prozent etwas höher als bei den "normalen" Beschäftigten (44 Prozent). Freie Dienstverträge sind in Wien besonders häufig und kommen in den Bereichen Nachrichten/Verkehr, bei Journalisten, Wissenschaftlern und im EDV-Bereich besonders häufig vor. Etwa jede/r dritte bezieht ein weiteres Einkommen (ebenso wie bei den neuen Selbständigen). Nach Angaben des Hauptverbandes verdienten sie 1998 aus ihrem freien Dienstvertrag im Schnitt 14.900,- Schilling monatlich, Im 4.Quartal waren 13.400 Personen als neue Selbständige als solche in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeldet (davon 41 Prozent Frauen). Besonders häufig sind sie bei Journalisten, Wissenschaftern, bei Turn- und Sportberufen, Musikern und Unterhaltungsberufen, Handelsvertretern sowie Bank- und Versicherungsberufen. Beide Gruppen sind von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Insgesamt bieten diese Beschäftigungen nach wie vor wenig Sicherheit und sie verführen zu Selbstausbeutung. Wie groß die Zahl jener ist, die von der Werkvertragsregelung erfasst wurden, lässt sich aus den Daten des Hauptverbandes abschätzen. Stieg die Zahl der Pensionsversicherten nach dem GSVG zwischen 1990 und 1995 nur um 14.000, erhöhte sich deren Anzahl danach bis 2000 um weitere 48.000 (jeweils Jahresdurchschnitt, wovon im Jahr 2000 ca. 12.000 auf neue Selbständige entfallen). Der verstärkte Anstieg begann in der zweiten Jahreshälfte 1996, also unmittelbar nach der neuen Werkvertragsregelung für die Sozialversicherung. Es kann angenommen werden, dass alleine aufgrund dieser Neuerung rund 20.000 Personen einen Gewerbeschein erworben haben. Vorsichtig geschätzt wurden bis jetzt durch die Pflichtversicherung für Werkverträge etwa 60.000 Personen neu in die Sozialversicherung einbezogen (freie Dienstnehmer, neue Selbständige und selbständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein). Befristete Beschäftigung und Leiharbeit Laut Arbeitskräfteerhebung waren in den letzten Jahren (jeweils März) rund 130.000 Personen befristet beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 4 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen (Frauen: 4,5 Prozent, Männer: 3,7 Prozent; 1999). In 7 von 10 Fällen dauert die Beschäftigung maximal ein Jahr. Interesse an der Befristung haben vor allem die Dienstgeber. Nach der Erhebung des Arbeitsmarktservice (AMS) ging dieser Beschäftigung in jedem zweiten Fall eine Berufs-/Schulausbildung voran. Am häufigsten sind sie bei Dienstleistungsberufen zu finden (Wissenschafter, Reinigungsberufe, Techniker, Bank- und Versicherungsberufe, Journalisten). Ein Teil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse entfällt auf die Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit, seit 1989). Wurden bis 1993 nur jeweils rund 8.000 gezählt, steigt nun deren Zahl kontinuierlich an. Im Jahr 2000 waren es bereits 30.100, was einem Anteil von 1,4 Prozent aller Beschäftigten entspricht. Der typische Leiharbeiter ist männlicher Arbeiter (75 Prozent der überlassenen Arbeitskräfte). Insgesamt übten 2,8 Prozent der männlichen Arbeiter eine derartige Beschäftigung aus. Arbeit auf Abruf Hier liegen kaum Daten vor. 1994 wurden im Rahmen des Mikrozensus-Sonderprogramms (Thema: Arbeitsbedingungen) rund 8.000 Personen ermittelt. Bei weiteren 38.000 wurde teilweise Arbeit auf Abruf geleistet. Diese Form der Beschäftigung ist bei Arbeitern häufiger als bei Angestellten und sie kommt auch häufiger bei geringfügig Beschäftigten vor. Telearbeit Nach Ergebnissen des Mikrozensus 1997 (September) arbeiteten 11.000 unselbständig Erwerbstätige mindestens 8 Stunden pro Woche im Rahmen ihrer Haupttätigkeit zu Hause am Computer (mindestens 1 Stunde: 35.000) und waren per Datenleistung (bzw. Telefon, Telefax) mit der Firma verbunden. Deren Anzahl dürfte inzwischen stark angestiegen sein. Rund ein Viertel der unselbständig Erwerbstätigen gab an, die Kosten für den Telearbeitsplatz nicht weiterverrechnen zu können; bei rund einem Fünftel werden die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Atypische Beschäftigung 1980-2000 (Anzahl in Tausend) 1980 1985 1990 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Statistik Österreich: Mikrozensus/Arbeitskräfteerhebung Unselbständig Beschäftigte (LU, Jd) 2.522 2.701 2.877 3.002 2.996 3.011 3.024 3.059 . Davon: Vollzeitbeschäftigte 2.368 2.537 2.646 2.684 2.664 2.650 2.634 2.653 . Teilzeitbeschäftigte 154 164 231 318 332 361 390 407 . Teilzeitbeschäftigte – (LF, Uns., Jd) 385 385 420 458 484 . Befristete Beschäftigung (LF, März)1) 100 120 128 134 130 127 . Arbeit auf Abruf (Juni 1994) 46 Telearbeit (September) 2) 11-35 BM für Wirtschaft und Arbeit Leiharbeit (Juli) 7 13 15 18 21 24 30 Sozialversicherungsträger Geringfügige Besch.verhältnisse (Jd) 136 149 165 171 189 197 Geringfügig Beschäftigte (Juli) 128 144 158 162 176 181 Nur geringfügig beschäftigt (Juli) 56 64 69 76 . 92 Geringf. Beschäftigte: Betroffene 2003) 390 417 . Freie Dienstnehmer (Jd) 15 19 22 Neue Selbständige (4.Quartal) 8 10 13 Quellen: E. Bartunek, Teilzeitbeschäftigung in Österreich 1974-1990, hg vom BM für Arbeit und Soziales 1993 (S.45), Statistik Österreich (Mikrozensus, Arbeitskräfteerhebung), Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Leiharbeit), Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (geringfügige Beschäftigung), Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (neue Selbständige). Hinweis: Wegen Überschneidungen dürfen keine Summen gebildet werden! Anmerkungen: 1)
2)
Mikrozensus-Sonderprogramm September 1997 (Statistische Nachrichten 12/1998). Je nach Definition wurden zwischen 22.000 und 52.000 Erwerbstätige (11.000 bis 35.000 Unselbständige) ermittelt, die zu Hause für eine Firma Telearbeit leisten.3)
In einer Studie des BM für Arbeit und Soziales (Projektleitung: Ruth Finder) wurde für 1989 eine Zahl von 170.000 bis 196.000 Personen geschätzt (Hochrechnung auf Basis einer Stichprobenzählung), die im Laufe des Jahres mindestens einmal ein gerinfügiges Beschäftigungsverhältnis hatten. Aufgrund des Trends kann daher für 1990 eine Zahl von rund 200.000 angenommen werden.Abkürzungen:
LU=Lebensunterhaltskonzept (Beschäftigung mit wöchentlicher Normalarbeitszeit zwischen 12 und 35 Stunden; bis 1983 Untergrenze von 14 Stunden, zwischen 1984 und 1990 13 Stunden).
LF=Labour-Force Konzept (seit 1994; Beschäftigte bereits mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 1 Stunde).
Jd=Jahresdurchschnitt.
Quelle: Karl Wörister: Atypische Beschäftigung in Österreich Wirtschaftswissen-schaftliche Abteilung der AK Wien, Wien 2000. Vgl. auch Karl Wörister: Geringfügige Beschäftigung in Wien, in: Josef Schmee/Michael Mesch (Hrsg.): Dienstleistungsstandort Wien. Beschäftigung, Innovation. Wettbewerbsfähigkeit, Wien 2000, S. 121-136.