
Arbeitnehmerschutz
Erfolg für Sozialpartner? In der Frage des Arbeitnehmerschutzes ist es, speziell was die Funktion der Arbeitsinspektorate angeht, in den vergangenen Monaten zu harten Bandagen zwischen dem ÖGB und Wirtschaftskammer gekommen. Insofern ist es eine Überraschung, dass es in dieser Frage nicht nur zu einer Einigung der Sozialpartner gekommen ist, sondern dieses Übereinkommen vom Wirtschaftsministerium auch zur Grundlage eines Gesetzesentwurfes gemacht wurde. Von Lutz HOLZINGER. Mitte Juni schrieb der "ÖGB-Nachrichtendienst" unter dem Titel "Erfolg für Sozialpartner": "‘Das ist ein Erfolg für die Arbeitnehmerinnen‘, begrüßte ÖGB-Expertin Renate Czeskleba den von Arbeitsminister Bartenstein vorgelegten Entwurf zur Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetzes. Mit diesem Entwurf, so die Leiterin des ÖGB-Referats für Humanisierung, Technologie und Umwelt, könne nun noch dieses Jahr die Sozialpartnervereinbarung zum ArbeitnehmerInnenschutz vollständig umgesetzt werden. 'Die Sozialpartner haben ein weiteres Mal bewiesen, dass sie die bessere Problemlösungskompetenz haben,' stellte Czeskleba fest." Ende vergangenen Jahres war es keineswegs selbstverständlich, dass es in dieser Frage zu einem gemeinsamen Vorgehen der Werktätigen- und der Wirtschaftsvertretungen kommen wird. Am 31. Oktober ließ der Pressedienst der Arbeiterkammer folgende Meldung vom Stapel: "'Ein effektiver Arbeitnehmerschutz spart Leid und Kosten,' betonte AK Präsident Herbert Tumpel bei einer Veranstaltung von AK und ÖGB zum Thema 'Gesund bleiben in der Arbeitswelt'. Statt Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz noch weiter auszubauen, soll der ArbeitnehmerInnenschutz demontiert und auf massives Betreiben seitens der Wirtschaft aufgeweicht werden. Entgegen den Ratschlägen der Experten will die Regierung bei Sicherheitskräften und Arbeitsmedizinern sparen, die Ermittlung und die Beurteilung möglicher Gefahren soll zum Teil gänzlich eingespart werden." Kontrollen nur mehr angekündigt? Konkret wurde vor allem die Verlagerung von Kompetenzen aus den Arbeitsinspektoraten ins Bartenstein-Ministerium kritisiert. Gleichzeitig legte der AK-Pressedienst eine Bilanz über die Entwicklung der Arbeitsunfälle in Österreich seit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum ArbeitnehmerInnenschutz im Jahr 1994 vor. Danach ergab sich eine deutliche Reduzierung der Fälle und der Kosten: "In den Jahren 1995 bis 1999 konnten die österreichischen Betriebe ihre Kosten für Arbeitsunfälle um 3,6 Milliarden Schilling reduzieren und damit verbunden ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern." Am 6. Dezember ging AK-Präsident Tumpel erneut in die Offensive, um das Schlimmste zu verhindern. Er kritisierte: "Die von Minister Bartenstein geplanten Änderungen im Arbeitnehmerschutzrecht rütteln am Arbeitnehmerschutz." Im Detail wurde dazu ausgeführt: "Künftig sollen Arbeitsinspektoren ihre Kontrolle in der Regel ‚tunlichst ankündigen‘, wie es im Entwurf heißt, unangemeldete Amtshandlungen sollen nur die Ausnahme sein." Dem werden folgende Tatsachen gegenüber gestellt: "In seinem zuletzt veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Jahres 1998 bemängelt das Arbeitsinspektorat bei über 35.000 Inspektionen in mehr als 2.000 Fällen die zu geringen Mindesteinsatzzeiten, die Nichterfüllung des Aufgabenkatalogs oder sogar das gänzliche Fehlen von Sicherheitskräften oder Arbeitsmedizinern." Weiter heißt es: "In Österreich beträgt die durchschnittliche Betreuungszeit pro Arbeitnehmer rund 1,5 Stunden, jetzt soll es noch zu einer Reduktion um durchschnittlich 35 Prozent kommen." Am selben Tag wurde die APA auf das Thema aufmerksam. Die einschlägige Meldung stand unter folgender Titel-Kombinatioon: "ÖGB und AK kritisieren Reformpapier zum Arbeitnehmerschutz - ÖVP verteidigt geplante Senkung der Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner – Wirtschaft erwartet größere Entlastungen". Im heurigen Jahr setzten sich die Widersprüche fort. Am 11. Jänner kritisierte Georg Ziniel, stellvertretender Direktor der AK Wien, die Haltung von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl in dieser Frage. Er sagte: "Was Leitl als Umbau in Richtung eines Service- und Dienstleisters bezeichnet, ist nichts anderes als die Demontage einer wichtigen Kontrollbehörde und eines umfassenden Arbeitnehmerschutzes. Dürfen die Arbeitsinspektoren künftig nicht mehr unangemeldet in die Betriebe kommen, fällt ein wichtiges Instrument zur Erhebung von tatsächlichen Missständen in den Arbeitsstätten weg." Wende hinter den Kulissen Von da an herrschte Funkstille, bis am 29. März dieses Jahres die AK mit der Frohbotschaft "Arbeitsinspektionen bleiben als Überwachungsbehörde erhalten" herausgerückt ist. Der Hintergrund für diese Aussendung war eine am selben Tag erzielte Einigung der Sozialpartner in dieser Frage, die in einem Papier mit dem Titel "Modernisierung des ArbeitnehmerInnenschutzes" festgehalten wurde. Sie bildete schließlich auch die Grundlage des nun vom Wirtschaftsministerium dem Nationalrat zugeleiteten Entwurfs für eine Gesetzesnovelle. Allerdings muss man sich fragen, ob der ÖGB/AK-Jubel "Erfolg für Sozialpartner" auf die unmittelbar von der Veränderung betroffenen Werktätigen ausgedehnt werden kann. Bei näherer Analyse des Sozialpartner-Papiers kann man sich dessen aus folgenden Gründen nicht ganz sicher sein: Erstens können die sogenannten Präventionszeiten, die zum Arbeitnehmerschutz pro Beschäftigten und Jahr zur Verfügung stehen, nun auch für arbeitspsychologische Interventionen genutzt werden. Gleichzeitig werden sie aber deutlich verkürzt: An den Büroarbeitsplätzen und vergleichbaren Arbeitsplätzen immerhin von bisher 1,6 bis 1,7 Stunden auf 1,2 Stunden. Zweitens werden die Service- und Dienstleistungsfunktionen der Arbeitsinspektorate und die Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse besonders betont. Allerdings werden sie weiter dazu verpflichtet, in gravierenden Fällen unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Abgesehen von der Möglichkeit einer Mitwirkung von ArbeitspsychologInnen an der Arbeitsplatzevaluierung bringt diese "Modernisierung" keine erkennbaren Fortschritte. Es liegt daher der Schluss nahe, dass aus der Sicht von ÖGB und AK heute schon alles ein Erfolg ist, was keinen ausgesprochenen Rückschritt darstellt. Insofern wurde zwar der Abwehrkampf gegen die Demontage der Arbeitsinspektorate erfolgreich geschlagen. Ob diese Schwalbe aber bereits einen sozialpolitischen Sommer bedeutet, muss angesichts der momentan herrschenden politischen Kräfteverhältnisse in Österreich bezweifelt werden.